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Über die Religionsfreiheit
Erklärung Dignitas humanae
Quelle: Anhang
Das Recht der Person und der Gemeinschaft auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Belangen
Vorwort
1. Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit immer mehr zum Bewusstsein (1), und es wächst die Zahl derer, die den Anspruch erheben, dass die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortliche Freiheit besitzen und davon Gebrauch machen sollen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewusstsein der Pflicht geleitet. In gleicher Weise fordern sie eine rechtliche Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen einer ehrenhaften Freiheit der Person und auch der Gesellschaftsformen nicht zu eng umschrieben werden.
Von der Mitte her zur Begegnung
Das “Nightfever”-Wunder
“Eucharistisches Schauen“: Viele Jugendliche kommen beim “Nightfever” zur Ruhe.
Philosophische Einsichten in ein auch innerkirchlich mit Staunen aufgenommenes Phänomen: Das “Nightfever”-Wunder. Von Monika Metternich
Köln, DT, 10. Juni 2013
Zum Glück waren so viele der Teilnehmer im jugendlichen Alter: Dicht gedrängt auf Fensterbrettern und im Schneidersitz auf dem Boden fanden auch diejenigen noch Platz, die keinen Sitz in der überfüllten, von der “Nightfever-Akademie” gestalteten Veranstaltung „Anbetung des Heiligen“ mehr gefunden hatten. Das Interesse an den Vorträgen der Philosophen Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz und Jörg Splett beim Eucharistischen Kongress war schlichtweg überwältigend.
Dritte Adventspredigt
Ich verkünde euch eine grosse Freude – Evangelisierung durch das Wort
Von P. Raniero Cantalamessa OFMCap
Vatikanstadt, 14. Dezember 2012, zenit.org
Am heutigen Freitagvormittag hielt der Prediger des Päpstlichen Hauses, P. Raniero Cantalamessa OFMCap, im Vatikan die dritte der traditionellen Adventspredigten für den Papst und die Kurie. In der Predigt sprach er über die Evangelisierung in diesem Jahr des Glaubens.
Nachdem wir über die Gnade des Jahres des Glaubens und den 50. Jahrestag der Eröffnung des Zweiten Vatikanischen Konzil gesprochen haben, wollen wir diese letzte diesjährige Adventsmeditation dem dritten grossen Thema dieses Jahres widmen: der Evangelisierung.
Das Zweite Vatikanische Konzil und die Religionsfreiheit
Dignitas humanae
Prof. Philippe Chenaux spricht über die Geschichte und die Bedeutung der Erklärung Dignitatis humanae
Von Antonio Gaspari
Rom, 4. Mai 2012, zenit.org
Laut Philippe Chenaux, Leiter des Studienzentrums “II. Vatikanisches Konzil” der Päpstlichen Lateran-Universität und Dozent für moderne und zeitgenössische Kirchengeschichte, sei die Erklärung “Dignitatis humanae” (DH) über die Religionsfreiheit ein Dokument von historischer Bedeutung. Er bezeichnet es als eines der “grossen Dokumente des Konzils”.
Fastenzeit ist wie Sport
… Aber auf geistlicher Ebene
“Bereiten wir uns für diesen Neuanfang Gottes durch unsere Umkehr, durch unsere Hinwendung zu Gott. Gott möchte in dir Wohnung nehmen.“
Ein Kommentar zum Sonntagsevangelium von P. Bernhard Sirch
Illschwang, kath.net, 23.02.2012
B – 1. Fastensonntag. 1. Lesung: Gen 9,8-15; 2. Lesung: 1 Petr 3,18-22;
Ev. Mk 1,12-15 Weiterlesen
18. Sonntag im Jahreskreis
Evangelium nach Matthäus 14,13-21
Als Jesus all das hörte, fuhr er mit dem Boot in eine einsame Gegend, um allein zu sein. Aber die Leute in den Städten hörten davon und gingen ihm zu Fuss nach.
Als er ausstieg und die vielen Menschen sah, hatte er Mitleid mit ihnen und heilte die Kranken, die bei ihnen waren.
Als es Abend wurde, kamen die Jünger zu ihm und sagten: Der Ort ist abgelegen, und es ist schon spät geworden. Schick doch die Menschen weg, damit sie in die Dörfer gehen und sich etwas zu essen kaufen können.
Jesus antwortete: Sie brauchen nicht wegzugehen. Gebt ihr ihnen zu essen!
Erklärung zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt
Wenn du mich liebst, weide meine Schafe, Joh 21, 15-17
Die Stellung der Frau in der modernen Gesellschaft und in der Kirche
Zu den besonderen Merkmalen, die unsere Zeit kennzeichnen, zählte Papst Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Pacem in terris vom 11. April 1963 “den Eintritt der Frau in das öffentliche Leben, der vielleicht rascher bei den christlichen Völkern erfolgt und langsamer, jedoch in zunehmendem Umfang auch bei den Völkern anderer Traditionen und Kulturen”. Ebenso nennt das II. Vatikanische Konzil in seiner Pastoralkonstitution Gaudium et spes, wo es die Formen von Diskriminierung in den Grundrechten der Person aufzählt, die überwunden und beseitigt werden müssen, da sie dem Plan Gottes widersprechen, an erster Stelle jene Diskriminierung, die wegen des Geschlechts erfolgt. Die Gleichheit, die sich hieraus ergibt, wird dazu führen, eine Gesellschaft zu verwirklichen, die nicht völlig nivelliert und einförmig, sondern harmonisch und in sich geeint ist, wenn die Männer und die Frauen ihre jeweiligen Veranlagungen und ihren Dynamismus in sie einbringen, wie es Papst Paul VI. erst kürzlich dargelegt hat. Weiterlesen
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