Mutter erweckt Baby wieder zum Leben

Neonatologe:  “Körperkontakt nach der Geburt hat wichtige Funktion”

Pressetext Schweiz
Sydney/Berlin 2.9.2010

Ein australisches Baby sorgt derzeit bei Medizinern für grosses Rätselraten. In einem Spital in Sydney kamen Zwillinge in der 27. Schwangerschaftswoche zur Welt. Eines davon wurde von den Ärzten nach 20 Minuten Reanimationsversuchen für tot erklärt. Um Abschied nehmen zu können, erhielt die Mutter den kleinen Buben auf die Brust gelegt.  Nach 2 Stunden begann er plötzlich Luft zu schnappen, griff nach der Mutter und öffnete die Augen. Das Kind ist mittlerweile fünf Monate alt und erfreut sich guter Gesundheit. Die Medien wurden jedoch erst jetzt auf den Fall aufmerksam.

Auskommen ohne Sauerstoff
“Derart früh geborene Kinder reagieren ganz anders auf scheinbaren Sauerstoffmangel” erklärt Christoph Bührer, Direktor der Klinik für Neonatologie der Charité Universitätsmedizin Berlin http://neonatologie.charite.de, im pressetext-Interview. Während reif Geborene nach zehn Minuten ohne Herzschlag und Atmung höchstens mit schweren Hirnschäden überleben, sind extreme Frühchen an niedrige Sauerstoffversorgung gewöhnt. “Im Mutterleib entspricht die Sauerstoffversorgung etwa jener auf dem Mt. Everest. Zudem hat das Gehirn zu diesem Zeitpunkt nur geringe Ansprüche”, so Bührer.
Aus diesem Grund erfolgt die Reanimation von Frühgeborenen nicht mehr mit Sauerstoff, sondern mit Raumluft. Für die ärztliche Fehlbeobachtung dürfte laut dem Berliner Experten eine Rolle gespielt haben, dass Parameter zur Beschreibung reifer Neugeborenen – etwa der so genannte Apgar-Wert oder der pH-Wert der Nabelschnurarterie – bei derart Frühgeborenen unbrauchbar sind. “Ich vermute, dass das totgeglaubte Kind auch während der ersten 20 Minuten durchaus einen eigenen Herzschlag hatte, der aber nicht wahrgenommen wurde.” Diesen Beitrag weiterlesen »

Euthanasie auf dem Vormarsch?

Palliativmediziner warnen vor “Dammbruch”
IMABE 2009 Petra Mihàly

Von 7. bis 10. Mai 2009 fand der 11. Kongress der Europäischen Gesellschaft für Palliativmedizin und -pflege (EAPC) statt, diesmal in Wien. Und es tat gut, dass sich führende Mediziner dabei dezidiert gegen Bestrebungen aussprachen, die Problematik der immer höheren Zahl pflegebedürftiger Menschen auf andere Weise zu „lösen“ – nämlich durch Euthanasie. Lukas Radbruch, Präsident der EAPC, warnte gar vor einem „Dammbruch“, sollte die aktive Sterbehilfe legalisiert werden. Medizinisches Töten ohne Einverständnis oder sogar gegen den Willen eines Patienten könnte damit irgendwann akzeptabel werden, betonte er.

Ist diese Sorge unbegründet? Befürworter der Sterbehilfe streichen ja in ihrer Argumentation den „freien Willen“ der Suizidwilligen hervor und betonen, Euthanasie müsse als Akt der Autonomie des Individuums von der Gesellschaft respektiert und von Medizinern unterstützt werden. Doch wie schnell ein „Töten auf Verlangen“ zu einem „Töten ohne Verlangen“ werden kann, zeigte der deutsche Wissenschaftsjournalist Stefan Rehder in seinem neuesten Buch „Die Todesengel. Euthanasie auf dem Vormarsch“ mit erschreckender Deutlichkeit. Zwar werde in Ländern wie Holland oder Belgien von Intellektuellen die „totale Autonomie des Individuums“ gefeiert, doch „so fremdbestimmt waren wir noch nie“, kritisierte Rehder, der am 5. Mai 2009 auf Einladung von IMABE im Wiener Bioethikclub sprach. Diesen Beitrag weiterlesen »

Rechtfertigung der Euthanasie

Schweizer Bevölkerung will auch heute verbotene Schritte erlauben NZZ 2. Sept. 2010

Mutmasslicher Wille
In der Schweiz will eine Mehrheit der Bevölkerung eine weitere Lockerung bei der Sterbehilfe. Für todkranke Patienten soll laut einer Umfrage auch direkte aktive Sterbehilfe erlaubt werden. Die Tötung auf Verlangen ist bisher nur in wenigen Ländern legal.

Schweizerinnen und Schweizer wollen mehrheitlich selbst bestimmen, wann sie ihr Leben beenden. Eine Mehrheit der Bevölkerung will nicht nur die Suizidhilfe, sondern auch die bisher verbotene direkte aktive Sterbehilfe bei todkranken Patienten gesetzlich erlauben. Dies geht aus einer nationalen Studie der Universität Zürich hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die direkte aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen, ist bis jetzt nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg gestattet.

Lediglich eine Minderheit der Bevölkerung erachtet gemäss der landesweiten Umfrage Sterbehilfe und Suizidbeihilfe generell als moralisch falsch und befürwortet entsprechend scharfe Verbote.

Im Rahmen der Studie zur Sterbehilfe hat das Kriminologische Institut der Universität Zürich in der Schweiz 1500 Personen zu konkreten Sterbehilfe- und Suizidbeihilfefällen befragt. Bei den Fragen ging es um sechs Fälle von Menschen, die an einer tödlichen Krankheit im Endstadium leiden. Die Befragten mussten eine rechtliche und moralische Bewertung auf einer Skala von eins bis zehn vornehmen. 

Die vorgefundenen Einstellungen korrespondierten mit einer positiven Sicht auf das selbstbestimmte Sterben und einer schwach ausgeprägten Religiosität, erklärte Rechtsprofessor Christian Schwarzenegger in der Medienmitteilung der Universität Zürich. Konkret heisst dies: Je wichtiger Gott im Leben eines Menschen sei, desto eher beurteile die Person Sterbehilfe- und Suizidbeihilfehandlungen als moralisch falsch.

Diesen Beitrag weiterlesen »

AD TUENDAM FIDEM

Zum Schutz des Glaubens der katholischen Kirche gegen Irrtümer

Apostolisches Schreiben als Motu Proprio erlassen, durch das einige Normen in den Codex Iuris Canonici und in den Codex Ecclesiarum Orientalium eingefügt werden, Rom, 18. Mai 1998

Zum Schutz des Glaubens der katholischen Kirche gegenüber den Irrtümern, die bei einigen Gläubigen auftreten, insbesondere bei denen, die sich mit den Disziplinen der Theologie beschäftigen, schien es Uns, deren Hauptaufgabe es ist, die Brüder im Glauben zu stärken (vgl. Lk 22,32), unbedingt notwendig, in die geltenden Texte des Codex Iuris Canonici und des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium Normen einzufügen, durch die ausdrücklich die Pflicht auferlegt wird, die vom Lehramt der Kirche in endgültiger Weise vorgelegten Wahrheiten zu beachten. Dabei finden auch die diesbezüglichen kanonischen Sanktionen Erwähnung.

1. Seit den ersten Jahrhunderten bekennt die Kirche bis auf den heutigen Tag die Wahrheiten über den Glauben an Christus und über das Geheimnis seiner Erlösung; diese wurden nach und nach in den Glaubensbekenntissen zusammengefaßt. Heute sind sie gemeinhin als  Apostolisches Glaubensbekenntnis oder als Nizäno-konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis bekannt und werden von den Gläubigen bei der Meßfeier an Hochfesten und Sonntagen gebetet.
Eben dieses Nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis ist in der kürzlich von der Kongregation für die Glaubenslehre erarbeiteten Professio fidei (1) enthalten, die in besonderer Weise von bestimmten Gläubigen verlangt wird, wenn diese ein Amt übernehmen, das sich direkt oder indirekt auf die vertieftere Forschung im Bereich der Wahrheiten über Glaube und Sitten bezieht oder mit einer besonderen Vollmacht in der Leitung der Kirche verbunden ist (2). Diesen Beitrag weiterlesen »

100 Jahre “Antimodernisteneid”

Papst St. Pius X. proklamierte am 1. September 1910 den “Antimodernisteneid”.

kath.net / Dr. Armin Schwibach

Der 1. September 2010 ist der 100. Jahrestag der Einführung des Antimodernisteneides durch das Motu Proprio Sacrorum antistitum” des heiligen Papstes Pius X.

Es handelt sich dabei um die lehrmässige und praktische Konsequenz der Analysen, die Pius X. in seiner denkwürdigen Enzyklika Pascendi Dominici gregis” über die Lehren der Modernisten vom 8. September 1907 vorgelegt hat. Der Papst fasste in diesem Lehrschreiben die Irrtümer und Hauptgefahren einer Theologie und Kulturphilosophie zusammen, in deren Mittelpunkt die Selbstbehauptung des Individuums und die Reduktion der Glaubenswahrheiten auf deren philosophische und historische Möglichkeit stand. Papst Benedikt XVI. erklärte dazu am 18. August 2010 in seiner Katechese zur Mittwochsaudienz: “Treu zu dem Auftrag, seine Brüder im Glauben zu stärken, schritt der heilige Pius X. angesichts einiger Tendenzen in der Theologie Ende des neunzehnten, Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts mit Entschiedenheit ein, indem er den “Modernismus” verurteilte, um die Gläubigen vor irrigen Auffassungen zu schützen und um eine wissenschaftliche Vertiefung der Offenbarung im Einklang mit der Tradition der Kirche zu fördern.” Diesen Beitrag weiterlesen »

Christenverfolgung gestern und heute

Zu allen Zeiten wurden Christen verfolgt, so auch heute.

Neuste Statistiken zeigen wieder eine erschreckende weltweite Zunahme dieser Vorkommnisse.

Kurzbeschreibung des Titels: In allen Epochen und in allen Erdteilen haben Menschen bei der Verbreitung der christlichen Botschaft ihr Leben gegeben. Seit den Tagen des Frühchristentums galt das Martyrium als höchste Form der Nachfolge, weil es in einzigartiger Weise mit Christus verbindet.

Die Verfolgung der Christen geschieht nicht von ungefähr. Sie ist eine Konsequenz der christlichen Prinzipien, die den Konflikt unvermeidbar machen. Auch die großen Verfolgungswellen der Neuzeit: die Revolutionen in Frankreich und Russland mit den Folgeerscheinungen, die das 20. Jahrhundert geprägt haben und worunter auch unser Jahrhundert noch lange leiden wird, tragen den Stempel des Widerstands gegen die christliche Botschaft.

Trotz allem gilt bis heute die Aufforderung des hl. Paulus, mit Mut und Zivilcourage das Evangelium Christi zu leben und zu verkünden – gelegen oder ungelegen -, damit wir nicht schuldig werden. Wir werden ebensowenig wie die vergangenen Generationen von Prüfungen verschont werden, doch das Millionenheer der Märtyrer und Bekenner wird für uns vor Gottes Thron mit der Bitte eintreten, dass die Schrecken seiner apokalyptischen Prüfungen zum Stillstand kommen mögen, damit nicht auch noch «die Guten in die Irre gehen». «Von Abel bis zu diesen Zeiten verläuft der Weg der Kirche zwischen den Verfolgungen der Welt und den Tröstungen Gottes.»

Christenverfolgung gestern und heute
Broschiert 48 Seiten Christiana-Verlag;
Auflage: 2., Auflage (21. Dezember 2009)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3717111795

Fatima: Unsere liebe Frau vom Heiligen Rosenkranz

Die Mahnungen der Heiligen Gottesmutter an die ganze Welt

Im Frühjahr 1916 erschien den drei Hirtenkindern Lucia dos Santos 9, Francisco Marto 8, Jacinta Marto 6, ein Jüngling. Er stellte sich als der “Schutzengel des Friedens und Engel Portugals” vor! Im Sommer 1916 erklärte er ihnen die Eucharistie, zur “Sühne für alle Schmähungen, Sakrilegien und Gleichgültigkeiten Gott gegenüber und zur Bekehrung der Sünder”
Dann erschien den Seherkindern vom 13. Mai 1917 bis 13. Oktober 1917 sechsmal die Gottesmutter Maria. Bei der Erscheinung vom 13. Juli 1917 sprach die Mutter Gottes: Ich werde wiederkommen, um die Weihe Russlands an mein Unbeflecktes Herz und die Sühnekommunion an den ersten Samstagen zu erbitten. Anlässlich der Erscheinung vom 13. Oktober 1917 sahen Zehntausende das Sonnenwunder! Links:

Galerie
bruder-klaus
Die drei Säulen der röm. kath. Kirche
Eucharistie Muttergottes Hl.Vater
Empfehlung
Letzte Kommentare
    Archiv
    Tag Cloud
    Besucher
    online: 0
    heute: 10
    Ausgewählte Artikel
    • Enzyklika Humanae vitae Originaltext

      ENZYKLIKA SEINER HEILIGKEIT PAUL PP. VI. HUMANAE VITAE ÜBER DIE WEITERGABE DES LEBENS An die Ehrwürdigen Brüder, die Patriarchen, die [...]

    • Die Entwicklung der Ökumene

      Stimmen zum ökumenischen Grundgedanken Der Irenismus ist die falsche ökumenische Grundhaltung Ein Beitrag von Mag. theol. Michael Gurtner Mitunter werden [...]

    • Ein einfacher Zimmermann

      Er wuchs in einem kleinen Dorf als Kind von einfachen Eltern auf. Er erlernte den Beruf eines Zimmermannes und arbeitete [...]