Feindselige Haltung gegenüber der Disziplin der Kirche

…..als Verrat an den Wünschen der Konzilsväter

Loslösung des Rechts von seiner metaphysischen Wurzel, dem moralischen Gesetz, ist tiefste Wunde der Gesellschaft

Vatikanstadt, 25. Oktober 2012, zenit.org

Mit eindringlichen Worten hat der Präfekt des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur, Kardinal Raymond Leo Burke, in seinem schriftlichen Beitrag zur 5. Sitzung der Circuli minori am 23. Oktober 2012 den herrschenden Antinomismus, der für sich in Anspruch nimmt, in sich schlechte Handlungen für rechtmässig zu erklären, verurteilt.

Dazu gehörten Abtreibung, künstliche Befruchtung zum Zwecke von Forschungen über das Leben des menschlichen Embryos, die sogenannte Euthanasie derer, die menschlichen Beistand am meisten brauchen, die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, die der Ehe gleichgestellt werden, sowie die Verweigerung des grundlegenden Rechtes der Gewissens- und der Religionsfreiheit. Die Loslösung des Rechts von seiner objektiven bzw. metaphysischen Wurzel, das heisst vom moralischen Gesetz, bezeichnete er als eine der tiefsten Wunden der heutigen Gesellschaft.

Die Infektion dieses in der Zivilgesellschaft herrschenden Antinomismus sei auch in die Kirche eingedrungen. Eine nachkonziliare Euphorie, die eigentlich der Erneuerung hätte dienen sollen, habe eine gleichgültige, wenn nicht sogar feindselige Haltung gegenüber der Disziplin der Kirche gefördert. Dies bedeute eine Verhinderung, wenn nicht gar einen Verrat der von den Konzilsvätern gewünschten Reform des kirchlichen Lebens.

Die Kenntnis der Tradition der Disziplin der Kirche und die Achtung vor dem Kirchenrecht seien die Grundlage der Neuevangelisierung, so der Kardinal. Dies sei kein Gegensatz zur Mission der Kirche in der Welt, sondern Voraussetzung für ein konsequentes Glaubenszeugnis, das durch Ignorieren oder Vernachlässigen der Erfordernisse der Gerechtigkeit in der Kirche nicht möglich sei. Das Kirchenrecht leiste einen bescheidenen, aber erforderlichen Dienst. [jb]

[Wir dokumentieren den schriftlich eingereichten Redebeitrag in einer Arbeitsübersetzung des Heiligen Stuhls:]

Das Instrumentum laboris macht uns darauf aufmerksam, dass das Zeugnis des christlichen Glaubens die beste Antwort auf alle existentiellen Probleme ist, vor allem weil dieses Zeugnis den falschen Bruch zwischen Evangelium und Leben überwindet (vgl. Nr. 118). Doch damit dieses Zeugnis des Glaubens, das die Welt heute so sehr braucht, abgelegt werden kann, muss die Kirche konsequent ihren Glauben im täglichen Leben leben.

Zu den tiefsten Wunden der heutigen Gesellschaft gehört in der Kultur des Rechts die Loslösung von seiner objektiven bzw. metaphysischen Wurzel, das heisst vom moralischen Gesetz. In der letzten Zeit vertiefte sich diese Trennung noch und erwies sich als authentischer Antinomismus, der für sich in Anspruch nimmt, in sich schlechte Handlungen für gesetzlich zu erklären, wie z.B. Abtreibung, künstliche Befruchtung zum Zwecke von Forschungen über das Leben des menschlichen Embryos, die sogenannte Euthanasie derer, die unseren Beistand am meisten brauchen, die gesetzliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, die der Ehe gleichgestellt werden, die Verweigerung des grundlegenden Rechtes der Gewissens- und der Religionsfreiheit.

Der heute in der Zivilgesellschaft herrschende Antinomismus hat in der nachkonziliaren Zeit leider auch das kirchliche Leben infiziert, und sich unglücklicherweise den sogenannten kulturellen Neuheiten verschrieben. Die nachkonziliare Euphorie, die eigentlich zur Erneuerung der Kirche unter dem Zeichen der Freiheit und der Liebe beitragen sollte, hat hingegen eine gleichgültige, wenn nicht sogar feindselige Haltung gegenüber der Disziplin der Kirche gefördert. Und so wurde die von den Konzilsvätern gewünschte Reform des kirchlichen Lebens in gewissem Sinne behindert, wenn nicht sogar verraten.

Wenn wir uns heute mit der neuen Evangelisierung befassen, müssen wir die Kenntnis der Tradition der Disziplin der Kirche und die Achtung vor dem Kirchenrecht als Grundlage nehmen. Die Sorge für die Disziplin der Kirche bedeutet keinen Gegensatz zur Mission der Kirche in der Welt, sondern nur die erforderliche Aufmerksamkeit, damit der Glaube in der Welt konsequent bezeugt werden kann. Das Kirchenrecht leistet für die Kirche einen bescheidenen, aber dennoch notwendigen Dienst. Wie könnten wir den Glauben in der Welt bezeugen, wenn wir die Erfordernisse der Gerechtigkeit in der Kirche ignorieren oder vernachlässigen wollten? Das Heil der Seelen, wichtigstes Ziel der neuen Evangelisierung, muss in der Kirche immer das “oberste Gesetz” (Can. 1752) sein.

Vatikan: Bischofssynode

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