Neuer Abt von Saint-Maurice
Der Präsident der Bischofskonferenz gratuliert Mgr Jean Scarcella zur Ernennung
Quelle
Abtei Saint-Maurice: Diverse Beiträge
Der Heilige Vater, Papst Franziskus, hat Chorherr Jean Scarcella CRSM zum neuen Abt der Territorialabtei von Saint-Maurice d’Agaune ernannt. Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz gratulieren von Herzen und wünschen ihm ein segensreiches Wirken als Abt wie auch im Rahmen der Bischofskonferenz. Die Äbte der beiden Territorialabteien Saint-Maurice und Einsiedeln sind Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz.
Abt Jean Scarcella war bisher Prior und Generalvikar der Abtei. Die Bischöfe danken der Gemeinschaft der Chorherren, dass sie einen erfahrenen Seelsorger in dieses wichtige Amt gewählt hat. Gleichzeitig danken sie Papst Franziskus für die Bestätigung dieser Wahl. Sie freuen sich auf die künftige Zusammenarbeit mit Abt Jean im Geiste der Erneuerung der Kirche, wie Papst Franziskus sie angestossen hat.
Ja zum Menschen, Nein zur Präimplantationsdiagnostik
Die Präimplantations-Diagnostik PID
Schweizer Bischofskonferenz | 11.05.2015
Ja zum Menschen, Nein zur Präimplantationsdiagnostik
Stellungnahme zur Volksabstimmung über die PID
Die Schweizer Bischöfe sind gegen eine Änderung der Bundesverfassung, die die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich macht.
Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 14. Juni über eine Änderung der Bundesverfassung ab, die den Weg für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) öffnen würde. Die Schweizer Bischöfe lehnen diese Verfassungsänderung ab.
Ein weiterer Schritt in eine traurige Realität
Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“
Nun hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) auf ihrer Sitzung am 27. April 2015 eine Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ (Grundordnung – GrO) beschlossen. So lässt die DBK in einer Pressemeldung wissen.
Kernpunkte sind die Zulassung von Gewerkschaften in kirchlichen Betrieben und Einrichtungen, sowie eine Reform der Bestimmungen zu den Loyalitätsanforderungen an kirchliche Mitarbeiter. Insbesondere der zweite Punkt bestimmt heute die Nachrichten und Kommentare über diese Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts. Eine erneute zivile Trauung stellen nach den neuen Regeln ebensowenig automatisch einen Kündigungsgrund dar, wie eine gleichgeschlechtliche Verpartnerung. Die verabschiedeten Rechtsnormen müssen allerdings von jedem Diözesanbischof für seine Diözese in geltendes Recht umgesetzt werden. Unterbleibt dies, so gilt das alte Recht weiter. Es wird abzuwarten sein, wieviele Diözesen dies nun vollziehen werden.
Selbstsäkularisierung
Selbstsäkularisierung – Bischofskonferenz lockert kirchliches Arbeitsrecht
Mit erschütternder Geschwindigkeit und Entschlossenheit setzt die katholische Kirche in Deutschland ihre Selbstsäkularisierung fort.
Nun lockert sie das kirchliche Arbeitsrecht – aus freien Stücken, wie in einer Presseerklärung der Deutschen Bischofskonferenz zu lesen ist. In keiner Weise ist sie dazu verpflichtet.
Die Deutsche Bischofskonferenz erledigt das, was Napoleon nicht geschafft hat.
Begründet beispielsweise ein Paar eine homosexuelle Lebenspartnerschaft, so soll dies nicht mehr zu einer Kündigung führen.
Dadurch geben die katholischen Verbände sogar ihre katholische Identität preis. In vielen Ländern kämpf die Kirche, damit sie nicht zu solchen Massnahmen per Gesetz gezwungen wird – in Deutschland knickt man bereitwillig vor dem Zeitgeist ein.
In der Schweiz leben laut Statistik 3’153’293 Katholiken
6’000 Personen beteiligen sich an Synodengesprächen in der Schweiz
Quelle
Bischofssynode: 269 Beiträge
‚Ehepastoral mit Bodenhaftung‚
Heiliger Niklaus von Flüe Schutzpatron unseres Landes, bitte für uns!
Vorbereitung auf die kommende Versammlung der Bischofssynode
In der Schweiz haben sich im Februar und März 2015 gegen 6’000 Katholikinnen und Katholiken an zahlreichen Synodengesprächen beteiligt. Die an den Gesprächen diskutierten Anliegen und Sichtweisen sind in 570 Berichten niedergelegt. Zahlreiche Pfarreien und diverse katholische Vereinigungen sind dem Aufruf der Schweizer Bischöfe gefolgt, Fragen der bevorstehenden Familien-Bischofssynode zu diskutieren. Die Ergebnisse der Synodengespräche bestätigen und verdeutlichen die Antworten einer Ende 2013 in der Schweiz durchgeführten Online-Umfrage, an der sich mehr als 25’000 Personen beteiligt hatten. Der Bericht über die Ergebnisse der Synodengespräche ist von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) nach Rom übermittelt worden.
Tiefe Kluft zwischen Kirche und Gläubigen?
„Tiefe Kluft zwischen Kirche und Gläubigen“ lautet der Titel eines Presseberichtes
„Tiefe Kluft zwischen Kirche und Gläubigen“ lautet der Titel eines Presseberichtes (Augsburger Allgemeine Zeitung, AZ, 21.04.15), in dem die zweite „Familienumfrage“ des Vatikans vor der Synode der Bischöfe im Oktober 2015 in Rom kommentiert wurde. Der Untertitel dieses Pressebeitrages hiess „Reformdruck auf Bischöfe wächst“.
Der „Fragenkatalog“ wurde auf den Internetseiten (der) Deutschen Bischofskonferenz und der Diözesen veröffentlicht, um den Gläubigen und den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, sich gegenüber ihrem Bistum zu äussern. Auch das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK), die Deutsche Ordensoberenkonferenz (DOK und der Katholisch-Theologische Fakultätentag wurden um Stellungnahme gebeten. Wie schon im vergangenen Jahr hat die Befragung bei den Gläubigen ein sehr positives Echo gefunden. Allerdings wurde von vielen beklagt, dass die Fragen oft in einer schwer verständlichen Fachsprache formuliert werden und der Katalog mit 46 Fragen sehr umfangreich war… Die Rückmeldungen zeigen, dass das Leitbild von Ehe und Familie weiterhin breite Zustimmung unter den Gläubigen findet.
Warum nehmen Katholiken das stillschweigend hin?
Wie lange können es sich Landeskirchen noch leisten ihre Priester zu diskreditieren?
Ruheloses Erzbistum Vaduz – Trennung von Kirche und Staat geplant
Noch vor den Sommerferien will die Liechtensteiner Regierung dem Parlament die Verfassungsänderung für die Trennung von Kirche und Staat vorlegen. Ob sich die Situation im Erzbistum mit dem konservativen Erzbischof Wolfgang Haas (früher Bischof von Chur) an der Spitze beruhigt, ist allerdings offen.
Vaduz. – Nach einer Phase der Ruhe haben in Liechtenstein 56 Personen mit einem Offenen Brief an Regierung und Parlament die Diskussion um das Erzbistum Vaduz wieder öffentlich angestossen. Die Gruppe, vornehmlich aus Mitgliedern des Vereins für eine offene Kirche bestehend, befürchtet, dass „erzkonservative Kreise“ zunehmend die Ausrichtung des Erzbistums bestimmen und sieht die Katholiken im Fürstentum im Widerspruch zum reformfreudigen Papst Franziskus.







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