Freiheit, Religionsfreiheit und christliche Freiheit

Der Bischof von Triest erläutert die apostolische Exhortation Ecclesia in Medio Oriente

Rom, 27. September 2012, ZENIT.org)

In der jüngsten Apostolischen Exhortation “Ecclesia in Medio Oriente” (Kirche im Nahen Osten) kehrte der Heilige Vater Benedikt XVI. zur Religionsfreiheit zurück. Das Thema findet in den Absätzen 25 und 27 besondere Vertiefung; die Absätze 29 und 30 sind den Themen Laientum und Fundamentalismen gewidmet.

Die beiden Absatzblöcke sind auf der Homepage des internationalen Observatoriums Kardinal Van Thuan unter der Rubrik “Fonti/Dokumenti” (Quellen/Dokumente) einsehbar. Auf der Grundlage dieser und früherer Lehren des Papstes möchte ich im folgenden einige Anregungen zur Vertiefung und Diskussion anführen.

Die Religionsfreiheit zählt zweifellos zu den Naturrechten des Menschen. Im kirchlichen Lehramt wurde mehrmals betont, dass es sich gewissermassen um das erste und wichtigste handelt. Die Bezeichnung als Naturrecht impliziert, dass es der Wahl der einen oder anderen Religion “vorangestellt” ist.

Es ist das Recht eines jeden Menschen, sich frei für jene Religion zu entscheiden, die er als die “wahre Religion” erachtet. Darin ist jedoch eine Gefahr enthalten. Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass die Wahl einer bestimmten Religion im Vergleich zur Religionsfreiheit gleichgültig sei und diese bewahrt und gestärkt werde, ganz unabhängig davon, für welche Religion man sich entschieden hat.

Demnach sei die Religionsfreiheit prioritär und unabhängig von der tatsächlichen Wahl, die der gläubige Mensch später treffen wird. Von der Entscheidung für das Christentum oder den Buddhismus bliebe die Religionsfreiheit somit unberührt. Diese sei in beiden Fällen gleichermassen gegeben.

Ebenso geht die Postulierung der Gleichgültigkeit der Wahl der Religion gegenüber der Religionsfreiheit mit einem Verzicht auf die “Wahrheit” der Religionen einher. Wenn der Mensch in jedem Fall frei bleibt, unabhängig von der Wahl der Religion, so bedeutet dies, dass allen Religionen derselbe Wahrheitsgehalt zukommt, denn die Achtung der Freiheit des Menschen ist überall gegeben. Niemals wird von der Religion, sobald sie gewählt wurde, eine Gefahr, eine Beeinträchtigung oder eine Verminderung der Freiheit des Menschen ausgeübt. “Die Wahrheit wird euch befreien”: Doch wenn die Religionsfreiheit vor der Begegnung mit den Religionen und vor der Wahl derselben besteht, dann kann von der Wahrheit der gewählten Religion keine Befreiung für uns ausgehen.

In der christlichen Lehre wurde stets zwischen dem “freien Willen” und der “Freiheit” unterschieden. Ersterer ist die reine Fähigkeit zu wählen, während die Freiheit die tatsächliche Entscheidung für das Gute ist. Wer das Böse wählt, verliert seine Freiheit, behält jedoch den freien Willen. Man wir gleichsam zum Sklaven seiner selbst. Die Entscheidung für das Gute, d.h. die wahre Freiheit, kann sich im Licht der Vernunft verwirklichen.

Der Offenbarung entspringt der Gedanke, dass der Mensch diese Fähigkeit besitzt. In seinem rationalen Bewusstsein findet er das Licht des Guten und das Böse. Doch dieses Licht ist oft getrübt, und nach dem Fall unserer Vorfahren kamen die Täuschung und die Abkehr vom rechten Weg in die Welt. Ohne den christlichen Glauben verliert sich das Licht. Mit anderen Worten: Die Vernunft allein kann dem Menschen nicht seine Wahrheit schenken, obgleich sie ihm von Natur aus zukommt. Es bedarf der Offenbarung und des Glaubens.

Daraus erkennen wir, dass die Religionen die Freiheit des Menschen nicht im selben Masse bestätigen und bestärken können. Bei der Wahl einer bestimmten Religion bleibt der freie Wille unberührt, nicht jedoch die wahre Freiheit. Dies rührt daher, dass nicht alle Religionen denselben Wahrheitsgehalt besitzen. Nur eine ist die “wahre“. Nur diese Religion macht wahrhaft frei. Zwar wird die Freiheit von allen Religionen gewährt, doch nur eine macht sie tatsächlich möglich. Man kann ohne die Wahrheit nicht frei sein.

Wird die Freiheit lediglich als freier Wille betrachtet, so kann die Ausübung der Freiheit ohne Beziehung zur Wahrheit erfolgen. Versteht man die Freiheit jedoch als Recht, dessen Ausübung mit dem Guten verbunden ist, so ist eine Existenz der Freiheit unabhängig von der Beziehung zur Wahrheit nicht denkbar. Wenn sie nicht unabhängig von der Beziehung zur Wahrheit existieren kann, so ergibt sich daraus, dass sie von Beginn an mit ihr verbunden ist. Daher ist sie mit Gott und somit mit der Religion verbunden. Die Verbindung Wahrheit – Religion existiert von Beginn an und mit ihr die Verbindung Freiheit und wahre Religion.

[Übersetzung des italienischen Originals von Sarah Fleissner]

EcclesiainMedioOriente

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