Suchergebnisse für: Markus Graulich

Papstrücktritt aus kirchenrechtlicher Sicht

Benedikt XVI. hat als erster Papst in der neueren Kirchengeschichte von seinem Recht zurückzutreten Gebrauch gemacht

Das Kirchenrecht kennt diesen Schritt, und dennoch bleiben einige Fragen offen, etwa, welchen Status eigentlich ein zurückgetretener Papst in der Kirche hat. Dazu Pater Markus Graulich, Kirchenrechtler und Richter an der römischen Rota:

“Ich denke, er ist der zurückgetretene Papst, der emeritierte Bischof von Rom, aber wie tritt er noch auf? Das ist ungeklärt. Ich wurde gestern etwa gefragt: Bleibt er unfehlbar? Das bleibt er nicht, denn das ist eine Sache, die nicht an die Person gebunden ist, sondern an das Amt; das Amt hat er nicht mehr inne, und so hat er auch nicht mehr dieses Charisma, diese Geistesgabe.” Bis zum 28. Februar, gut zwei Wochen noch, bleibt Benedikt im Amt. Es handelt sich dabei nicht um eine Art vorgezogene Sedisvakanz, erklärt Graulich.

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Revision einiger Bestimmungen des Kirchenrechts

“Es war nie so leicht wie jetzt, aus dem Priesteramt rauszufliegen“

Der Vatikan arbeitet derzeit an der Revision einiger Bestimmungen des Kirchenrechts. Bereits nach Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils war eine Reform in Angriff genommen worden; sie mündete in der Promulgation des heute gültigen “Codex Iuris Canonici”, der am 25. Januar 1983 von Papst Johannes Paul II. veröffentlicht wurde. Teil der aktuell laufenden Revision ist unter anderem das kirchliche Strafrecht. Der Salesianerpater Markus Graulich vom Kirchengericht “Sacra Rota Romana” erläutert im Gespräch mit uns einige Details.

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Evangelium und dessen Weitergabe im Vordergrund

Briefung zur Synode vom 23. Oktober 2012

Rom, 24. Oktober 2012, zenit.org

In dem gestern zum letzten Mal im Rahmen der Synode stattfindenden Briefing erläuterte P. Markus Graulich SDB den bisherigen und weiteren Ablauf der Synode: den Synodenteilnehmern wurden die insgesamt 327 Positionen verlesen, die teilweise thematisch naheliegen oder übereinstimmen. In der Endredaktion konnte deren Zahl deshalb auf 57 Positionen reduziert werden, die in einer gut zweistündigen Verlesung in lateinischer Sprache den Teilnehmern zur Kenntnis gebracht wurden. Die Positionen werden nun hinsichtlich eventueller Anmerkungen und Änderungen durchgesehen.

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Die Synode ist das Abbild der Weltkirche

“Glaube zielt auf leben können”

Dialog mit dem Islam und Reihenfolge der Sakramente der Taufe und der Firmung im Mittelpunkt des Interesses

Rom, 15. Oktober 2012, zenit.org

Im Briefing zu den Synodensitzungen am Samstag, den 13. Oktober, und am Montag, den 15. Oktober, gab P. Markus Graulich, S.D.B. einen Überblick zu den thematisch sehr breit gefächerten Beiträgen der Teilnehmer. Als besonders aufschlussreich unter den insgesamt 15 Beiträgen am Samstag nachmittag bezeichnete P. Markus Graulich, S.D.B. den Vortrag von P. Heinrich Walter, Generalsuperior der Schönstatt-Patres, zur Rolle der Familie in der Neuevangelisierung. In der sich am Abend anschliessenden Diskussion dominierten vor allem zwei Themen, nämlich der Dialog mit dem Islam und die Frage, ob die Reihenfolge der Sakramente Taufe, Firmung an die Ostkirche anzugleichen sei.

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Was sagt das Kirchenrecht? *UPDATE

Umgang mit Missbrauchsfällen: Was sagt das Kirchenrecht?

Quelle
Erlass „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente)
CIC – Codex des Kanonischen Rechtes
Kongregation für die Glaubenslehre
Vatikan: Missbrauch von Minderjährigen – Stellungnahme der Kirche
Papst Benedikt XV. (17)
*Auch über Kirchenrecht reden

18. Februar 2019

Umgang mit Missbrauchsfällen: Was sagt das Kirchenrecht?

Bei der Kinderschutz-Konferenz ab Donnerstag im Vatikan soll am Ende jeder Bischof die nötigen kirchenrechtlichen Verfahren kennen. Dies sei eines der Ziele der Tagung, hielt Papst Franziskus im Vorfeld fest.

Wichtigste Grundlage für das Vorgehen ist der Codex kirchlichen Rechts (CIC) von 1983, insbesondere der Strafrechtskanon 1395, Paragraf 2, der Sexualdelikte von Klerikern an Minderjährigen unter Strafe stellt. Nachdem bereits in den 1990er Jahren vereinzelt über Missbrauch und Misshandlungen berichtet wurde, war eine der ersten Rechtsreformen der Erlass „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente), kurz „SST“ genannt, von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) im April 2001.

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Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

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