50 Jahre II. Vatikanisches Konzil
Prälat Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur/Katholische Wochenzeitung 45/2015

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Am kommenden 8. Dezember feiert die Kirche den 50. Jahrestag des Abschlusses des II. Vatikanischen Konzils. Wie weit es umgesetzt worden ist, kann man an Einschätzungen ablesen, die der damalige Josef Ratzinger, heute Papst em. Benedikt XVI., im Zehnjahres-Rhytmus gemacht hat.
1975 schrieb er, “dass die wirkliche Rezeption (also Aufnahme) des Konzils noch gar nicht begonnen hat. Was die Kirche des letzten Jahrzehnts verwüstete, war nicht das Konzil, sondern die Verweigerung seiner Annahme”.
1985 bemerkte der nunmehrige Präfekt der Glaubenskongreagation: “Ich glaube (…), dass die wahre Zeit des II. Vatikanums noch nicht gekommen ist, dass seine echte Rezeption noch nicht begonnen hat”.
Predigt von Bischof Vitus Huonder
Predigt von Bischof Vitus Huonder am Hochfest von Allerheiligen am Sonntag, 1. November 2015, in der Kathedrale in Chur
Brüder und Schwestern,
was feiern wir, wenn wir die Heiligen feiern? Wenn wir Allerheiligen feiern?
Wenn wir die Heiligen feiern, feiern wir die Gnade Gottes. Denn die Heiligen sind das Werk der Gnade Gottes.
Gnade ist ein Begriff, ein Wort. Es ist ein Wort, welches das Wohlgefallen Gottes meint. Es ist ein Wort, welches das Wirken Gottes umschreibt. Doch, damit dieses Wirken Gottes einen Ausdruck, ein Gesicht bekommt – fassbar wird – muss es an jemandem geschehen. Die Gnade muss sich inkarnieren. Das ist nur möglich, wenn die Gnade in einem Menschen Gestalt annimmt. Die Gnade Gottes offenbart sich am Menschen. Sie wirkt sich zum Beispiel bei der Taufe auf den Täufling aus. Der Menschen wird in der Taufe durch die Gnade verwandelt, geistigerweise verwandelt. Er wird durch die Gnade geheiligt. Das Leben Gottes nimmt in ihm Gestalt an. Der Mensch wird durch die Gnade ein Heiliger. Damit sind wir beim Fest Allerheiligen … oder beinahe beim Fest Allerheiligen. Denn es braucht noch ein Element, damit wir das Fest Allerheiligen feiern können, damit wir die Heiligen feiern können.
‘Firewall des Heiligen Geistes’
“Firewall des Heiligen Geistes hat kirchliche Lehre geschützt’
Was den Umgang der Kirche mit den wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, zeigt sich der Churer Generalvikar Martin Grichtig erfreut über die Ergebnisse des Bischofstreffens. Die Synode halte fest, “auf der Basis der kirchlichen Lehre soll die Seelsorge den zivil Wiederverheirateten zeigen, was ihre volle Einheit mit der Kirche verhindert”, so Grichting auf Anfrage gegenüber kath.ch.
Grichting stellt fest, die Synode habe die “Gender-Ideologie” und die “hierzulande propagierte Familienvielfalt” abgelehnt. “Die Firewall des Heiligen Geistes hat die kirchliche Lehre gegen schadhafte Software geschützt.”
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden (Communiqué)
Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat mit Datum vom 8. Oktober 2015 eine Einstellungsverfügung erlassen betreffend die Anzeige von “Pink Cross” und weiteren Personen. Die gegen Bischof Vitus Huonder erhobenen Vorwürfe haben sich damit erwartungsgemäss als unbegründet erwiesen, was mit Genugtuung zur Kenntnis genommen wird. Das Bistum Chur behält sich vor, nach Eintritt der Rechtskraft auf die Angelegenheit zurückzukommen, frühestens in zehn Tagen.
Chur, 9. Oktober 2015
Giuseppe Gracia
Beauftragter für Medien und Kommunikation
Beginn Amtsperiode 2015-2018, Diözesaner Priesterrat
Einleitendes Wort des Bischofs anlässlich des Beginns der Amtsperiode 2015-2018 des Diözesanen Priesterrates am 23. September 2015
Quelle: Infoblatt Oktober 2015 Bistum Chur
Am 7. Dezember 1965, vor bald 50 Jahren, erschien das Dekret des Zweiten Vatikanums über Dienst und Leben der Priester, Presbyterorum Ordinis. Mit diesem Schreiben wurde die Institution des Priesterrates angeregt. Darf ich die betreffende Stelle zitieren: “Wegen dieser Gemeinschaft also im gleichen Priestertum und Dienst sollen die Bischöfe die Priester als ihre Brüder und Freunde betrachten. Sie seien nach Kräften auf ihr leibliches Wohl bedacht, und vor allem ihr geistliches Wohl sei ihnen ein Herzensanliegen. Denn hauptsächlich auf ihnen lastet die schwere Sorge für die Heiligung ihrer Priester; deshalb sollen sie die grösste Mühe für deren ständige Formung aufwenden. Sie sollen sie gern anhören, ja sie um Rat fragen und mit ihnen besprechen, was die Seelsorge erfordert und dem Wohl des Bistums dient.







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