Neues Motu proprio von Papst Franziskus veröffentlicht

Strikte Trennung zwischen Güterverwaltung des Heiligen Stuhls und Kontrolle

Quelle: Zenit.org, 10. Juli 2016
Vatikan: Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhls
Vatikan: Erstmals Untersekretär für Güterverwaltung APSA
Motu proprio: Papst Franziskus

Eine strikte Trennung zwischen der Güterverwaltung des Heiligen Stuhls und der Kontrolle bzw. Aufsicht dieser Verwaltung. Dies ist in einem Satz zusammengefasst der Kern des Apostolischen Schreibens „in Form des Motu Proprio ‚Die zeitlichen Güter‘ zu einigen Kompetenzen im wirtschaftlich-finanziellen Bereich“ von Papst Franziskus, dass am Samstag, dem 9. Juli 2016, vom Vatikan veröffentlicht wurde.‬

In seinem neuen Erlass stellt der Papst die Kompetenzen der 1967 gegründeten und heute vom italienischen Kardinal Domenico Calcagno geleiteten Güterverwaltung des Apostolischen Stuhles oder APSA („Amministrazione del Patrimonio della Sede Apostolica“) sowie des 2014 errichteten Wirtschaftssekretariats, die unter der Leitung des australischen Kardinals George Pell stehende zentrale Aufsichtsbehörde, dar.‬

‪Im neuen Motu Proprio, welches das Datum vom 4. Juli 2016 trägt, erinnert Papst Franziskus daran, dass die zeitlichen Güter der Kirche ganz bestimmten Zwecken dienen, nämlich „dem Gottesdienst, einem angemessenen Unterhalt des Klerus, dem Apostolat und den Werken der Barmherzigkeit, vor allem dem Dienst der Armen.“‬

‪Deswegen sei es notwendig, „in klarer und eindeutiger Weise die direkte Güterverwaltung von der Kontrolle und Aufsicht über die Verwaltungsaktivität zu trennen“, so heisst es im Motu Proprio. Zu diesem Zweck sei es „von grösster Bedeutung“, dass die Aufsichtsbehörden von denen getrennt seien, die Gegenstand der Kontrollen seien.‬

Die Aufsichtssektion des Wirtschaftssekretariats solle nicht nur die nötigen allgemeinen Anweisungen erlassen, sowie die Kontrolltätigkeit, Analyse und Unterstützung sichern, sondern auch die Haushaltsbilanz und Budget der APSA dem Wirtschaftsrat vorlegen und weiter jeden An- oder Verkauf seitens der APSA genehmigen. (pdm)

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