Für eine globale Gerechtigkeit

Soziallehre Benedikts XVI.

Enzyklia “Caritas in Veritate”
Lumen fidei
Evangelii Gaudium

Interview mit Dr. Markus Vogt, Professor für Christliche Sozialethik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München

München, Giovanni Patriarca

Die Enzyklika “Caritas in Veritate” hat ohne Zweifel mit verschiedenen Überlegungen das allgemeine Interesse geweckt. Was sind die Grundideen in der Soziallehre Benedikts XVI.?

Prof. Dr. Markus Vogt: Die wirtschaftsethische Reflexion der Sozialenzyklika “Caritas in Veritate” hat durch die intensiven Debatten um Verschuldung, globale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung neue Aktualität erhalten. Es ist offensichtlich, dass die Wirtschaft dringend neuer Weichenstellungen und Massstäbe bedarf. Die Enzyklika hat 2009 bei ihrem Erscheinen wegen der schwierigen Sprache sowie dem auch methodisch völlig neuen Ansatz gegenüber der traditionellen katholischen Soziallehre viele Irritationen hervorgerufen und nicht die Beachtung gefunden, die sie verdient. Sie enthält die erste systematische Unternehmensethik auf der Ebene der katholischen Soziallehre. Ihr Kerngedanke ist das Konzept der Zivilökonomie, das unternehmerisches Handeln in gesellschaftliche Verantwortung einbindet und Gewinn lediglich als Indikator für erfolgreiche Konzepte, aber nicht als sinnstiftendes Ziel versteht. Insbesondere der Wirtschaftshistoriker Stefano Zamagni, der wesentlich an der Enzyklika mitgewirkt hat, konnte anhand der Wirtschaftsentwicklung in Italien seit dem Hochmittelalter empirisch an vielen Beispielen aufzeigen, dass die grossen Unternehmer meist in diesem Sinne das öffentliche Wohl mit im Auge hatten. Die provokative Leitidee des Konzepts ist, dass das “Prinzip der Unentgeltlichkeit”, also die Bereitschaft zu solidarischem Handeln, die “notwendige Innenseite” auch der Marktwirtschaft ist. Kein Unternehmen funktioniert, wenn jeder immer nur kurzatmig seine individuelle Vorteilsmaximierung anstrebt. Eine Wirtschaft ohne Moral und ohne wirksame politische Regulative zerstört sich selbst.

Mit dem Lob der Transparenz, der Unentgeltlichkeit und der persönlichen Verantwortung konzentriert sich der emeritierte Papst auch lange auf das Prinzip der Nachhaltigkeit. Auf welche Weise kann dieses wichtige Thema auch in Rahmen des Klima- und Naturschutzes erklärt werden?

Prof. Dr. Markus Vogt: Ich würde hier deutlicher unterscheiden. Es wird häufig übersehen, dass der Begriff der Nachhaltigkeit in der Enzyklika nicht fällt. Es finden sich dort jedoch anspruchsvolle Reflexionen zur “Grammatik der Schöpfung“, zum gerechten Zugang zu Energie sowie zur Konsumentenverantwortung. Dennoch wird eine systematische und ordnungsethische Integration der ökologischen Aspekte in die katholische Sozialethik in der Enzyklika nicht geleistet. Dies wäre jedoch nötig, um die theologisch-ethischen Impulse des christlichen Schöpfungsglaubens und Menschenbildes in die Sprache und die Entscheidungsprobleme von Politik und Wirtschaft zu übersetzen und den Anschluss an die interdisziplinäre Debatte zu finden. Auch der Begriff “Klimaschutz“ fällt in der Enzyklika nicht. Dabei wäre es durchaus möglich, aus dem Konzept der Zivilökonomie heraus sowie den Ausführungen zu (Schöpfungs-)Verantwortung, Transparenz und ganzheitlicher Entwicklung ethische Fundamente für Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu formulieren. Wenigen ist bekannt, dass die christlichen Kirchen in den 1960er, 70er und 80er Jahren mit grundlegenden Impulsen zur Entstehung des Konzepts der Nachhaltigkeit beigetragen haben (u. a. Begriff der “Ganzheitlichen Entwicklung“; Programm für eine “sustainable society“, konsequente Verbindung von Gerechtigkeit, Armutsbekämpfung und Schöpfungsverantwortung im konziliaren Prozess). Will die Kirche heute als Akteur der Schöpfungsverantwortung ernst genommen werden, dann bräuchte es institutionelle Konsequenzen, um die guten Einzelreflexionen systematisch zu bündeln, interdisziplinär einzubinden und mit einer entsprechenden Praxis zu flankieren. Wir bräuchten so etwas wie kirchliche Hilfswerke für Schöpfungsverantwortung sowie entsprechende Forschungsinstitute.

Benedikt XVI. hebt die Risiken eines unmenschlichen Humanismus und einer übertriebenen Technokratie hervor. Vor welcher Herausforderung steht die Katholische Soziallehre heute?

Prof. Dr. Markus Vogt: Tatsächlich wurde das letzte, siebte Kapitel der Enzyklika “Caritas in Veritate“, das sich vor allem mit einer Ethik der Technik auseinandersetzt, in der öffentlichen Debatte wenig beachtet. Papst Benedikt formuliert dort tragfähige Kriterien zur Bewertung der Technik als ein für den Fortschritt der Menschheit notwendiges, aber keineswegs hinreichendes Mittel, das gerade wegen seines grossen Erfolges in einigen Bereichen auch zunehmende Risiken und ambivalente Wirkungen hervorbringt. Ich bin davon überzeugt, dass nur die Kombination technischer, sozialer und ökonomischer Intelligenz die dringend notwendigen Fortschritte in Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit erbringen kann. Zu Recht warnt Papst Benedikt davor, die christliche Hoffnung zu sehr für einen technikzentrierten Fortschrittsoptimismus zu funktionalisieren. Sie darf aber auch nicht im Sinne eines bloss jenseitsbezogenen Erlösungsglaubens ihrer konkreten und befreienden Potentiale beraubt werden. Ich finde Benedikts Kritik eines zu anthropozentrisch gedachten Humanismus, der auf eine Verabsolutierung des Subjektes hinausläuft, hier sehr inspirierend. Wir brauchen eine neue Synthese von christlich-religiösem und philosophisch-säkularem Humanismus, um sowohl die Pathologien einer sich selbst absolut setzenden Vernunft als auch die Pathologien einer sich gegenüber der säkularen Vernunft abschliessenden Religion wirksam zu kontrollieren.

Eine Veröffentlichung der Deutschen Bischöfen mit dem Titel “Chancengerechte Gesellschaft. Leitbild für eine Freiheitliche Ordnung” hat viele interessante Aspekte entwickelt. Im Kontext einer globalen Krise mit dem Risiko einer radikalen Politisierung, was sind die Perspektiven für eine Gesellschaft zwischen Markt, Solidarität und Gerechtigkeit?

Prof. Dr. Markus Vogt: Die im Juni 2011 veröffentlichte Schrift der deutschen Bischöfe stellt den Begriff der Freiheit als zentrale Kategorie der katholischen Sozialverkündigung in den Mittelpunkt. In vielen Schriften der katholischen Sozialverkündigung und Lehrbüchern ist dieser Begriff viel zu sehr in den Hintergrund getreten und hat seine emanzipative und attraktive Kraft, die er etwa noch bei Paulus oder in vielen Schriften der Renaissance hatte, völlig verloren. Ich bin davon überzeugt, dass die Rückbesinnung auf einen qualifizierten Begriff von Freiheit der wesentliche Schlüssel ist, um Orientierung zu finden in dem Streit um unterschiedliche Konzepte von Sozialstaat, Weltwirtschaft und Gerechtigkeit. Dabei darf Freiheit jedoch weder mit Marktfreiheit gleichgesetzt noch abstrakt als blosse “Chancengerechtigkeit“ formalisiert werden. Gerade im Kontext der Sozialstaatsdebatte muss man sehr genau auf die konkreten Bedingungen und Kontexte achten, die darüber entscheiden, ob die Menschen ihre theoretisch denkbaren Chancen auch tatsächlich wahrnehmen können. Nicht selten werden die Begriffe “Eigenverantwortung“, “Freiheit“ und “Chancengerechtigkeit“ missbraucht, um einer Privatisierung von Risiken das Wort zu reden. Dies entspricht jedoch nicht den zwei Seiten des Subsidiaritätsprinzips, das einerseits ein “Kompetenzanmassungsverbot” meint und damit eine überbordende Bürokratie und eine paternalistische Bevormundung kritisiert, das aber andererseits auch einen positiven Gestaltungsauftrag an den Staat impliziert, um Eigenverantwortung durch Hilfe zur Selbsthilfe und durch entsprechende Rahmenbedingungen und Grundsicherheiten zu ermöglichen. Die interessanten Impulse der deutschen Bischofsschrift müssen im Kontext der aktuellen Debatte noch stärker gegen eine neoliberale Vereinnahmung geschützt werden.

In der Enzyklika “Lumen Fidei” und in der Apostolischen Exhortation “Evangelii Gaudium” hat Papst Franziskus Wege für einen erneuerten Dialog mit der heutigen Welt aufgezeigt. Was für einen Impuls gibt er für die neue Evangelisierung und in Rahmen der globalen sozialen Problematik?

Prof. Dr. Markus Vogt: Vor allem das Apostolische Schreiben “Evangelii Gaudium“ hat ein grosses Echo in den deutschen Medien und in der Kirche hervorgerufen. Es hat aber auch Irritationen und sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. So begrüssten die Einen das Schreiben als längst überfällige Kritik an der “Globalisierung der Gleichgültigkeit”, der sich teilweise weiter öffnenden Schere zwischen Arm und Reich sowie des moralischen Skandals der Gleichzeitigkeit von zunehmendem Hunger und einer massenhaften Vernichtung von Lebensmitteln. Insbesondere der prägnante Satz “Diese Wirtschaft tötet” wird immer wieder zitiert. Auf der anderen Seite wurde das Schreiben als “Pontifikalsozialismus” kritisiert und dem Papst vorgeworfen, er “verachte die Reichen”. Hier möchte ich zum Anfang meines Interviews zurückkehren: Es ist sehr hilfreich, das Apostolische Schreiben im Licht der letzten Sozialenzyklika “Caritas in Veritate” zu lesen, denn diese enthält mit dem Konzept der Zivilökonomie eine differenzierte und wegweisende Antwort auf die Probleme globaler Gerechtigkeit. Das Apostolische Schreiben ebenso wie die Enzyklika “Lumen Fidei” bieten eine prägnante Sprache, die die Menschen verstehen, und machen deutlich, dass die Wegweisungen der Gerechtigkeit in der befreienden Botschaft des Evangeliums ihre Quelle haben. Sie schaffen Glaubwürdigkeit, weil die Vorschläge für eine Erneuerung der Gesellschaft mit Anstössen für eine Erneuerung der Kirche auf allen Ebenen verbunden werden. Sie enthalten jedoch keine Wirtschaftstheorie. Deshalb sollten die Dokumente als wechselseitig aufeinander verweisende Einheit gelesen und mit einem interdisziplinären Dialog verbunden werden. Auf der Grundlage eines solchen offenen Dialogs könnte die katholische Sozialethik viel zur Orientierung in den gegenwärtigen Transformationsprozessen der globalen Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

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