Sudan: Doch keine Freilassung

Die zum Tod verurteilte Christin Meriam Yahia Ibrahim Ishag soll doch nicht freigelassen werden

Die sudanesischen Behörden widersprachen am Sonntag einer Ankündigung des sudanesischen Aussenministeriums, dass Meriam bald auf freien Fuss gesetzt werde. Die 27-jährige Ärztin ist am 15. Mai nach dem islamischen Scharia-Recht zum Tod verurteilt worden, weil sie als geborene Muslimin einen Christen geheiratet hatte. Ihren Einwand, dass sie als Christin aufgewachsen sei, liessen die Richter nicht gelten.

Es ist das Aussenministerium selbst, das zurückrudert: Sein stellvertretender Staatssekretär sei falsch verstanden worden, heisst es jetzt. Er habe lediglich gesagt, dass die Verurteilte freikomme, “falls das Berufungsgericht ein Urteil zu ihren Gunsten fällt”.

Es liege der Regierung fern, “sich in die Arbeit der unabhängigen Justiz einzumischen”. Schon der Mann der Verurteilten hatte am Sonntag die Ankündigung ihrer Freilassung angezweifelt; mit ihm habe keiner darüber gesprochen, er glaube nicht daran. Auch der Anwalt hält es nicht für möglich, dass die Regierung in dieser Angelegenheit das Gericht einfach übergehen könnte. Zornig reagiert die deutsche “Gesellschaft für bedrohte Völker”: Dieser Hinweis auf eine unabhängige Justiz sei doch “fadenscheinig”, in Wirklichkeit sei Sudans Justiz “gleichgeschaltet” und das Ganze “eine Farce”.

Frau Ishag, die in der Haft ein Kind zur Welt gebracht hat, weigert sich, ihrem christlichen Glauben abzuschwören. Der sudanesische Kirchenrat nennt das Todesurteil gegen die Christin einen Akt der “eindeutigen und direkten Verfolgung von Christen im Sudan”. Das Urteil verstosse gegen die Artikel 31 und 38 der provisorischen Verfassung des Landes.

rv 02.06.2014 sk

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