Suchergebnisse für: Apostolische Konstitution "Pastor Bonus

Motu proprio über den Dienst der Liebe

Von Papst Benedikt XVI.

Einleitung

“Das Wesen der Kirche drückt sich in einem dreifachen Auftrag aus:

Verkündigung von Gottes Wort (kerygma-martyria)
Feier der Sakramente (leiturgia)
Dienst der Liebe (diakonia)

Es sind Aufgaben, die sich gegenseitig bedingen und sich nicht voneinander trennen lassen” (Enzykl. Deus caritas est, 25).

Auch der Dienst der Liebe ist ein konstitutives Element der kirchlichen Sendung und unverzichtbarer Ausdruck ihres eigenen Wesens (vgl. ebd.); alle Gläubigen haben das Recht und die Pflicht, sich persönlich dafür einzusetzen, das neue Gebot zu leben, das uns Christus hinterlassen hat (vgl. Joh 15,12), und dem modernen Menschen nicht nur materielle Hilfe zu bieten, sondern auch seelische Stärkung und Heilung (vgl. Enzykl. Deus caritas est, 28).

Weiterlesen

Presseerklärung zur Note der Kongregation für die Glaubenslehre

Mit pastoralen Hinweisen zum Jahr des Glaubens

Mit dem *Apostolischen Schreiben Porta fidei vom 11. Oktober 2011 hat Benedikt XVI. ein Jahr des Glaubens ausgerufen, das am 11. Oktober 2012, dem fünfzigsten Jahrestag der Eröffnung des II. Vatikanischen Konzils, beginnen und bis zum 24. November 2013, dem Hochfest Christkönig, dauern wird. Mit der Ausrufung dieses Jahres beabsichtigt der Heilige Vater, das in den Mittelpunkt der kirchlichen Aufmerksamkeit zu stellen, was ihm seit Beginn seines Pontifikates vor allem am Herzen liegt: die Begegnung mit Jesus Christus und die Schönheit des Glaubens an ihn. Dabei weiss die Kirche um die Schwierigkeiten, auf die der Glaube heute trifft. Mehr denn je vernimmt sie die Frage, die Jesus selbst gestellt hat: “Wird der Menschensohn, wenn er kommt, auf der Erde noch Glauben vorfinden?” (Lk 18.8). Denn “wenn der Glaube nicht neu lebendig wird, tiefe Überzeugung und reale Kraft von der Begegnung mit Jesus Christus her, dann bleiben alle anderen Reformen wirkungslos” (*Ansprache beim Weihnachtsempfang für die römische Kurie, 22. Dezember 2011).

Weiterlesen

Cor unum

40 Jahre im Dienst der diakonischen Pastoral der Kirche

XL. Jahrestag der Einsetzung von Cor Unum

1. Paul VI.: Die Gründung

Am 15. Juli 1971 rief Papst Paul VI. mit dem Apostolischen Schreiben Amoris Officio den Päpstlichen Rat Cor unum ins Leben. Die Feier des vierzigjährigen Jubiläums ist Anlass, näher zu untersuchen, auf welche Weise der Rat in der Vergangenheit für die Kirche dienlich war, aber auch dazu, auf die wichtigsten aktuellen Herausforderungen hinzuweisen.

Weiterlesen

Kongregation für die Glaubenslehre

Förderung und Schutz der Glaubens- und Sittenlehre in der katholischen Kirche

Gemäss der Apostolischen Konstitution “Pastor Bonus” hat die Glaubenskongregation “die Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der ganze katholischen Kirche zu fördern und schützen.” Auch wenn prinzipiell alle Kongregationen der Römischen Kurie gleichrangig sind, kommt der Glaubenskongregation doch eine Sonderstellung zu. Dies wird beispielsweise darin deutlich, dass Dokumente anderer Dikasterien nicht ohne das “placet” der Glaubenskongregation veröffentlicht werden dürfen, zumindest “sofern sie die Glaubenslehre und die Sitten” betreffen (Pastor Bonus Art 54.) Dadurch soll auch erreicht werden, dass die Lehraussagen der Kirche einheitlich ausfallen und es keine divergierenden oder gar gegensätzlichen Positionen gibt.

Weiterlesen

Kongregation für das katholische Bildungswesen

Gemäß der Apostolischen Konstitution Pastor bonus ist die Kongregation zuständig
für das katholische Bildungswesen.

Das umfasst sowohl die Seminare als auch die katholischen Universitäten und Fakultäten sowie die katholischen Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
Rom Radio Vatikan

Papst Sixtus V. errichtete 1588 die “Congregatio pro universitate studii romani” um die Studien der Universität Rom sowie anderer wichtiger Universitäten der damaligen Zeit (Bologna, Paris, Salamanca etc.) zu regeln und zu überwachen. Mit der Kurienreform Papst Pius’ X. kam 1908 die Zuständigkeit für die Seminare hinzu. Den heutigen Namen erhielt die Kongregation bei der Kurienreform Papst Johannes Pauls II. 1988.

Weiterlesen

Kongregation für die Glaubenslehre

Profil in deutscher Sprache
Die Kongregation für die Glaubenslehre, ursprünglich “Congregatio Romanae et universalis Inquisitionis” genannt wurde von Papst Paul III. mit der Konstitution Licet ab initio vom 21. Juli 1542 gegründet, um die Kirche vor Irrlehren zu schützen. Sie ist die älteste der neun Kongregationen der römischen Kurie.

Papst Pius X. hat mit der Konstitution Sapienti consilio vom 29. Juni 1908 den Namen des Dikasteriums abgeändert in “Sacra Congregatio Sancti Officii”. Gegen Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils hat Papst Paul VI. mit dem Motu Proprio Integrae servandae vom 7. Dezember 1965 die Kompetenzen und die Struktur der Kongregation neu geordnet und ihr den heutigen Namen gegeben. Gemäß Artikel 48 der von Papst Johannes Paul II. 1988 promulgierten Apostolischen Konstitution über die römische Kurie Pastor bonus hat die Kongregation für die Glaubenslehre “die Aufgabe, die Glaubens- und Sittenlehre in der ganze katholischen Kirche zu fördern und schützen.”

Weiterlesen

Motu Proprio “Ubicumque et semper”

Zur Errichtung des Rates für die Neuevangelisierung

Vatikan: Rat für Neuevangelisation
“Unmöglich können wir schweigen über das, was wir gesehen und gehört haben”, habe Petrus damals geantwortet. Die Kirche müsse sich daher auf ihren missionarischen Auftrag besinnen und die christliche Botschaft künftigen Generationen weitergeben. Empfehlung Erzbischof Rino Fisichella.
 
Radio Vatikan, 12.10.2010: “Motu Proprio zur Neuevangelisierung veröffentlicht”
Die Errichtung des Rates für die Neuevangelisation geht voran: Zum Fest Peter und Paul hatte Papst Benedikt XVI. die Gründung angekündigt, im Juni gab der Vatikan den ersten Leiter dieser neuen Vatikanbehörde, Erzbischof Rino Fisichella, bekannt. An diesem Dienstag veröffentlichte der Heilige Stuhl nun das Motu Proprio des Papstes, also das Schreiben, das diesen Rat offiziell errichtet. Es heißt „Ubicumque et semper“, also „Immer und überall“. Die wichtigste Aufgabe steht gleich im ersten Satz: „Die Kirche hat die Pflicht, immer und überall das Evangelium Jesu Christi zu verkünden.“ Dazu der Leiter der Vatikanbehörde, Erzbischof Rino Fisichella:
Benedikt XVI. betont in dem apostolischen Schreiben zur Gründung des Rates, dass die Kirche die geeigneten Mittel suchen müsse, diese Verkündigung zu leisten. Die wissenschaftlichen Entwicklungen und die Neuerungen in Technik und Lebensstilen hätten die religiöse Dimension des Lebens der Menschen verändert. Weiterlesen

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel