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15 Jahre Priesterbruderschaft St. Petrus

“Motu Proprio “Ecclesia Dei”

Quelle
“Motu Proprio “Ecclesia Dei”
kath-info.de
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Es handelt sich für gewöhnlich um Angelegenheiten, die dem Papst persönlich von einer gewissen Wichtigkeit sind, wenn er sie nicht allein durch die Verwaltungsorgane der Römischen Kurie behandeln lässt, sondern sich in einem sogenannten “Motu Proprio” selbst zu Wort meldet. Am 2. Juli 1988 erliess Johannes Paul II das Motu Proprio “Ecclesia Dei”, in dem wir lesen: “All jenen katholischen Gläubigen, die sich an einige frühere Formen in der Liturgie und Disziplin der lateinischen Tradition gebunden fühlen, möchte ich auch meinen Willen kundtun – und wir bitten, dass sich der Wille der Bischöfe und all jener, die in der Kirche das Hirtenamt ausüben, dem meinen anschliessen möge – es ihnen leicht zu machen, in die kirchliche Gemeinschaft zurückzukehren, durch die notwendigen Massnahmen, welche die Berücksichtigung ihrer gerechtfertigten Wünsche sicherstellen.” (1)

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