Missbrauch Minderjähriger

‘Vergleichbar mit der Hölle’

Norbert Kuss

https://www.youtube.com/watch?v=X9TrJa9SNuQ

Endlich!

D: Kirche ruft mit Blick auf neue Missbrauchsstudie zu Besonnenheit auf

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D: Kirche ruft mit Blick auf neue Missbrauchsstudie zu Besonnenheit auf

In der Debatte um eine neue Studie zur Entwicklung der Anzahl aktueller Missbrauchsvorwürfe gegen katholische Priester in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren haben zwei deutsche Diözesen mit Blick auf eigene Zahlen den Ergebnissen widersprochen. Parallel dazu rief der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, zu Besonnenheit auf.

„Ich möchte mich nicht an Mutmassungen über Zahlen beteiligen und auch nicht an Spekulationen darüber, wie sie zu deuten sind“, erklärte der Trierer Bischof am Freitag in Bonn. „Denn es fehlt bisher an einer seriösen Wirkungsforschung für den Bereich der Prävention.“ Darauf hinzuweisen, sei offensichtlich „auch das Hauptanliegen von Professor Dressing und seinen Kollegen“.

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„Beichtgeheimnis ist unverletzlich!“

Vatikan bekräftigt: „Beichtgeheimnis ist unverletzlich!“

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Vatikan bekräftigt: „Beichtgeheimnis ist unverletzlich!

Muss ein Priester, der in der Beichte von Verbrechen – zum Beispiel von Kindesmissbrauch – erfährt, die Behörden alarmieren? Angesichts der Missbrauchsskandale in der Kirche kommt diese Frage immer wieder mal auf – bis hin zu staatlichen Versuchen etwa in Chile, das sogenannte Beichtgeheimnis gesetzlich auszuhebeln.

Stefan von Kempis – Vatikanstadt

Doch dem stemmt sich nun der Vatikan mit einem Dokument der „Apostolischen Pönitentierie“ entgegen; dieser päpstliche Gerichtshof ist seit acht Jahrhunderten für Fragen der Beichte und des Gewissens zuständig. Eine sogenannte „Note“ bekräftigt die absolute Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses.

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“Wir haben Gott zum Softie gemacht”

Machtmissbrauch in der Kirche – Machtmissbrauch im Evangelium?

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Von Thorsten Paprotny, 14. Juni 2019

Vor wenigen Tagen hat der Hildesheimer Bischof Dr. Heiner Wilmer in einem grossen Interview “Wir haben Gott zum Softie gemacht” am 12. Juni 2019 mit der “Süddeutschen Zeitung” erneut Stellung bezogen – zu Themen, die sowohl die römisch-katholische Kirche als auch weite Teile der Gesellschaft von heute bewegen oder zu erschüttern scheinen. Wir alle dürfen Bischof Dr. Wilmer dankbar sein. Glaubwürdig ist seine Erschütterung über den Missbrauchsskandal im Bistum Hildesheim, und glaubwürdig ist auch sein energisch artikuliertes Interesse daran, zu einer vollständigen Aufklärung der Vorgänge beizutragen. Ja, die römisch-katholische Kirche ist keine Sonderwelt und auch nicht dazu berufen, als religiös verbrämte Anstalt für die Vertuschung von Straftaten und damit am Schutz strafrechtlich schuldig gewordener Mitarbeitern sich besonders hervorzutun. Der sexuelle Missbrauchsskandal ist und bleibt erschütternd. Was bleibt, sind Sprachlosigkeit und Entsetzen. Was not tut, ist die lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Wilmer sagt richtig, dass die Kirche eine Institution in der Welt sei, die selbstverständlich auch mit allen anderen Institutionen zusammenarbeiten müsse. Der Hildesheimer Bischof verdient dabei jede nur mögliche Unterstützung.

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Analyse

Analyse: Wie geht es weiter mit Kardinal George Pell?

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Das umstrittene Urteil gegen den Kardinal ist in Berufung gegangen. Aber selbst ein Freispruch wäre noch lange nicht das Ende eines Dramas, bei dem mehr auf dem Spiel steht als die Missbrauchsvorwürfe.

Von AC Wimmer

Melbourne, 15. Juni 2019 (CNA Deutsch)

Es war der Schlüsselmoment in diesen vor Spannung knisternden Stunden im Gerichtssaal: Vor laufenden Kameras, die das Drama per Livestream im Internet ausstrahlten und weltweit verfolgen liessen, fragte Gerichtspräsident Chris Maxwell vom Obersten Gerichtshof von Victoria einen stammelnden Staatsanwalt, er möge doch bitte erklären, wie Kardinal George Pell unter “höchst unwahrscheinlichen” Umständen überhaupt die Verbrechen habe begehen können, für die ihn ein Geschworenengericht im vergangenen Dezember schuldig befunden hat.

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Berufungsverfahren von Kardinal George Pell

Auftakt der Anhörung im Berufungsverfahren von Kardinal George Pell

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Von AC Wimmer

Melbourne, 5. Juni 2019 (CNA Deutsch)

Zum Auftakt der Anhörung des Berufungsantrags für Kardinal George Pell haben dessen Anwälte 13 Gründe angeführt, warum ein Geschworenengericht begründete Zweifel hätten haben sollen, bevor es den 77-jährigen für schuldig befand, in den 1990er Jahren zwei Chorknaben in der St.-Patricks-Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht zu haben.

Die Anwälte von Kardinal George Pell unterbreiteten am heutigen Mittwochmorgen vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Victoria ihre Argumente für die Aufnahme eines Berufungsverfahrens.

Die Anhörung unter dem Vorsitz von Hauptrichterin Anne Ferguson und zwei weiteren Richtern verläuft über zwei Tage.

Kardinal Pell hat bereits drei Monate einer sechsjährige Gefängnisstrafe verbüsst, nachdem ein Schwurgericht den prominenten Prälaten im Dezember 2018 in fünf Fällen des sexuellen Missbrauchs für schuldig gesprochen wurde.

Das Urteil des umstrittenen Verfahrens gegen Pell müsse aus mehreren Gründen aufgehoben werden, argumentierten am 5. Juni 2019 dessen Anwälte.

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Benedikts Projekt der Aufklärung

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Von Thorsten Paprotny, 3. Juni 2019

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat für die realistische Analyse der sexuellen Aufklärung und der sogenannten sexuellen Revolution herbe, teilweise feindselige Kritik ertragen müssen. Warum eigentlich? Herrscht eine sentimental-nostalgische Verklärung dieser Bewegung noch immer vor?

Jeder von uns kann sich vielleicht vorstellen – dazu bedarf es keiner Fantasie –, wie scharf die Kritik ausgefallen wäre, wenn Benedikt XVI. in dezidiert kritischer Absicht das nachfolgend Zitierte gesagt hätte: “Zu den Projekten der 68er gehörte die sexuelle Befreiung der Kinder, der Bruch aller Schamgrenzen wurde bei einem Teil der Bewegung zum Programm. So entstand ein Klima, in dem selbst Pädophilie als fortschrittlich galt.” Davon hat Benedikt nicht gesprochen, und das musste er auch nicht. Eine sprachlos machende Analyse der skandalösen Grenzüberschreitungen und Anleitungen zum sexuellen Missbrauch in der Sexualpädagogik im Gefolge der 1968er-Bewegung stand im Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” – am 21. Juni 2010. Darf man als romtreuer Katholik eigentlich den “Spiegel” lesen? Und ob! Wer möchte, kann sich jederzeit informieren. Vielleicht ist das auch eine gute Anregung für die katholischen Theologen, die dem gesellschaftlichen und politischen Aufbruch der 1968er-Bewegung grundsätzlich so viel Positives abgewinnen.

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