Bündner Regierung weist Bischof Huonder in die Schranken
Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht (Red.)
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Die Schweiz am Sonntag, 8. September 2013
Die Bündner Regierung will den Churer Bischof Vitus Huonder das Verhältnis zwischen Bistum und Landeskirchen nicht in Eigenregie neu ordnen lassen. Massgebend seien Bundes- und Kantonsverfassung, hat sie Huonder mitgeteilt. Churer Bischof Vitus Huonder wird laut der Regierung bei seinen Forderungen nicht um eine Volksabstimmung herumkommen.
Papst-Initiative zum Gebetssturm für den Weltfrieden
Deutsche, italienische und französische Bischofkonferenz dabei
Die deutsche, die italienische und die französische Bischofskonferenz greifen bereits den Aufruf von Papst Franziskus auf, am 7. September eine Tag des Fastens und Betens für Syrien zu halten.
Von Petra Lorleberg
Rom, kath.net/pl, 3. September 2013
Papst Franziskus ruft für den 7. September zu einem Tag des Fastens und Betens für den Frieden in Syrien und der ganzen Welt auf. Wie wird dieses Anliegen aufgegriffen?
Auf Dompfarrer Eichhorn folgt der Basler Bernadic
Am Sonntag wird im Gottesdienst in der Kathedrale Dompfarrer Harald Eichhorn verabschiedet
Er verlässt nach acht Jahren die Dompfarrei, bleibt aber dem Bistum Chur treu und wird neuer Pfarrer in Näfels.
Ebenfalls morgen Sonntag verabschiedet sich in der Pfarrei St. Anton in Basel Pfarrer Jan Bernadic von der Kichgemeinde, in der er zwölf Jahre tätig war. Wie der Homepage der Katholischen Kirchgemeinde Chur zu entnehmen ist, wurde Bernadic nämlich vom Kirchgemeindevorstand als Pfarradminstrator der Dompfarrei gewählt. Die Anstellung ist befristet auf ein Jahr bis am 31. August 2014. In dieser Zeit will der Kichgemeindevorstand in Zusammenarbeit mit den drei Pfarreien die Grundlagen für die Errichtung eines “Seelsorgeraums” schaffen, wie es in der Mitteilung heisst.
Amtliche Mitteilungen – Sonstiges Communiqué
Haltung des Bischofs von Chur zu den Initiativen für die Abschaffung der Besteuerung juristischer Personen durch staatskirchenrechtliche Körperschaften
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Katholische Gläubige sind verpflichtet, aus ihren persönlichen materiellen Mitteln die Kirche zu unterstützen. Dies konkretisiert sich hierzulande in der Praxis, Kirchensteuern zu bezahlen oder das Bistum durch Spenden zu unterstützen. Bei den Steuern, welche die staatskirchenrechtlichen Körperschaften (Kirchgemeinden und “Landeskirchen”) von juristischen Personen erheben, handelt es sich jedoch nicht um Gelder der katholischen Gläubigen, sondern um Gelder der Wirtschaft. Ob die staatskirchenrechtlichen Körperschaften die Wirtschaft besteuern dürfen, ist deshalb keine konfessionelle, sondern eine politische Frage. Als solche gehört diese Frage in die Sphäre der staatsbürgerlichen Freiheiten eines jeden Bürgers und Christen, zumal es hierzu keine Stellungnahmen des kirchlichen Lehramtes oder des Kirchenrechts gibt.
Einladung zur Erneuerung des Taufversprechens
Im Jahr des Glaubens: Programm
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Liebe Mitchristen
Die Taufe ist ein Geschenk des Lebens – Des Auferstandenen. Es ist ein Ja zur Freundschaft mit Gott und ein Nein sagen zu allem, was mit dieser Freundschaft unvereinbar ist. Ich lade Sie darum alle herzlich ein, an diesem Gebetsnachmittag das Sakrament der Busse zu empfangen, den Glauben zu bekennen und das Taufversprechen zu erneuern. Dies soll uns erneuern, damit wir leben, wie Christus es will.
Ich bete für Euch und lasse Euch von Herzen meinen bischöflichen Segen zukommen.
Vitus Huonder
Bischof von Chur
Einfügung des Heiligen Joseph in die Hochgebete II-IV
Der Name des Heiligen Joseph soll in die eucharistischen Hochgebete II-IV des Messbuchs eingefügt werden
Diese von Papst Benedikt XVI. getroffene und von Papst Franziskus bestätigte Entscheidung wurde in einem Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mit Datum vom 1. Mai 2013 bekannt gemacht.
Dem Dokument zufolge soll der Heilige Joseph nach dem Namen Mariens in die Hochgebete eingefügt werden. Auf Deutsch soll es demnach im Hochgebet II heissen:
Schweiz
Kirchensteuer-Debatte als politische Frage
In den Kantonen Graubünden, Zürich und Nidwalden steht die Abstimmung über die Kirchensteuern für juristische Personen bevor. Zuletzt ist die Initiative “Schluss mit Kirchensteuern für Unternehmen” im katholischen Kanton Nidwalden im Juli mit 520 Unterschriften zustande gekommen. Das Internetportal kath.ch erinnerte an die Haltung des Bischofs von Chur, Vitus Huonder. Er erklärte im Mai vergangenen Jahres, dass es sich bei den Steuergeldern juristischer Personen nicht um Gelder der Gläubigen handle, sondern um solche der Wirtschaft. Es gehe also um eine politische Frage. Darum verzichte er
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