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Vollversammlung Oberster Gerichtshof – Apost. Signatur
Ansprache von Papst Franziskus an die Teilnehmer der Vollversammlung des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur
Clementina-Saal, Freitag, 8. November 2013
Quelle
Oberster Gerichtshof der Apostolischen Signatur
Apostolische Signatur
Dignitas connubii
Meine Herren Kardinäle,
liebe Mitbrüder im bischöflichen und priesterlichen Dienst,
liebe Brüder und Schwestern!
Diese eure Vollversammlung gibt mir die Gelegenheit, euch alle zu empfangen, die ihr am Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur tätig seid. Jedem gilt mein Dank für die Förderung der gerechten Rechtspflege in der Kirche. Herzlich begrüsse ich euch und danke dem Kardinalpräfekten für die Worte, mit denen er unsere Begegnung eingeleitet hat.
Päpstlicher Rat für Gesetzestexte
Instruktion Dignitas Connubii:
Vollständiges Dokument
Vatikan: Instruktion die von den Diözesanen und Interdiözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist
Die Würde der Ehe, die zwischen Getauften “das Bild und die Teilhabe an dem Liebesbund Christi und der Kirche ist”, verlangt, dass die Kirche die Ehe und die auf dem Ehebund gegründete Familie mit der grössten pastoralen Sorge fördert und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln schützt und verteidigt.
Das Zweite Vatikanische Konzil legte nicht nur die Lehre über die Würde von Ehe und Familie mit neuen Begriffen und erneuerter Ausdrucksweise vor und entwickelte sie, indem es die christliche und menschliche Betrachtungsweise tiefer erforschte, sondern es ebnete auch einen geeigneten Weg zu einer neuen lehrmässigen Betrachtungsweise und legte die erneuerten Grundlagen, auf denen die Revision des Codex aufbaute.
“Elemente aus Hollywood-Filmen”
Der Vatikan hat davor gewarnt, in der Ehepastoral Sonderwege zu gehen
Vatikan: Gerichtshöfe
Menschendiener – Gottesdiener
Der Kirchenrichter Markus Graulich SDB erläutert, warum der Freiburger Vorstoss zur Kommunionzulassung wiederverheirateter Geschiedener verhängnisvolle Folgen für die pastorale Praxis haben wird.
Vatikan, Die Tagespost, 18. Oktober 2013, von Guido Horst
Der Vatikan hat davor gewarnt, in der Ehepastoral Sonderwege zu gehen, und deswegen die Veröffentlichung der Freiburger Handreichung zum Umgang mit den wiederverheirateten Geschiedenen kritisiert (DT vom 10. Oktober).
Ehenichtigkeit nur bei moralischer Gewissheit
Das Ehenichtigkeitsverfahren soll kürzer werden, jedoch braucht es bei der Urteilsverkündung eine “moralische Gewissheit”
Quelle
Vatikan: Persona Humana
Dignitatis Connubii: Instruktion die von den Diözesanen und Interdiözesanen Gerichten bei Ehenichtigkeitsverfahren zu beachten ist
Das ist das, was sich Papst Franziskus zum Verfahren wünscht. Er sprach darüber an diesem Samstag bei einer Audienz für die Teilnehmer eines Kongresses der Gregoriana-Universität, die sich mit der kirchlichen Instruktion “Dignitatis Connubii” auseinandergesetzt hat.
24 Stunden, nachdem er vor der Römischen Rota zum Thema Ehenichtigkeitsverfahren gesprochen hatte, kam er also an diesem Samstag nochmals auf das Thema zurück: “Die Schrift ‘Dignitatis Connubii´ ist nicht nur für Experten gedacht, sondern ein Begleitschreiben, damit wir uns alle gemeinsam bei Ehenichtigkeitsverfahren richtig verhalten. Das Wichtigste bei diesem Verfahren ist die moralische Gewissheit.”
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