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Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen

Katholische Wochenzeitung, 1. Mai 2015/18

Pastoral mit wiederverheirateten GeschiedenenPastoral mit wiederverheirateten GeschiedenenLiteratur: Quelle/Bestellung
Professor Wollbold: Weitere Themen
Msgr. Christoph Casetti Weitere Themen

Von Msgr. Christoph Casetti, Chur

Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen, so heisst das neuste Buch von Andreas Wollbold. (Verlag Friedrich Pustet).

Er ist Pastoraltheologe. Die meisten seiner Kollegen lassen sich nach meiner Wahrnehmung mehr von der Soziologie und der Psychologie leiten als von der Theologie. Professor Wollbold kennt die soziologische und psychologische Forschung durchaus. Und, was für unser Thema wichtig ist, auch die Scheidungsforschung. Aber er ist und bleibt Theologe.

Die Seelsorge für zivil wiederverheiratete Geschiedene ist eines der ganz heissen Eisen im Blick auf die Bischofssynode in Rom im Oktober.

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Glaubenskrise in der Bischofssynode

Ein Kommentar von Msgr. Christoph Casetti, Chur

Quelle
Schweiz: Katholischer Priester segnete gleichgeschlechtliche Verbindung

Chur, kath.net, 02. November 2014

Weil die natürliche Empfängnisregelung in unserer Gesellschaft nicht greife, müsse die Kirche die Verhütung erlauben, meinen Bischöfe bei der Synode zu Ehe und Familie in Rom. Weil viele geschiedene Katholiken eine neue zivile Ehe eingehen, müsse die Kirche Wege suchen, diese unter bestimmten Bedingungen wieder zu den Sakramenten zuzulassen. Weil gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gesellschaftlich wie Ehen anerkannt werden, müsse die Kirche sich Gedankenmachen, wie sie diese wertschätzen könne.

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Tödliche Logik

Msgr. Christoph Casetti, Chur

Katholische Wochenzeitung Nr 10, 7. März 2014

Wenn man einmal auf der schiefen Bahn ist, rutscht man immer weiter runter. Das ist dann kaum mehr zu stoppen. Man kann es in der Politik auch Salami-Taktik nennen. Aus der Straffreiheit der Abtreibung wird ein Recht auch Abtreibung. Wenn der Mensch sich das Recht nimmt, über das Lebensrecht von ungeborenen Kindern zu entscheiden, warum soll er dann nicht auch über das Lebensrecht von geborenen entscheiden? In den Niederlanden wird die aktive Sterbehilfe bei todkranken Babys bereits legal praktiziert. Wenn Embryonen während der Schwangerschaft untersucht werden dürfen, um sie abzutöten, falls Erbkrankheiten gefunden werden, dann muss es doch auch erlaubt sein, bei einer künstlichen Befruchtung die Embryonen vor ihrer Einpflanzung in die Gebärmutter auf Mängel zu untersuchen, um sie gegebenfalls zu töten.

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