Bündner Regierung weist Bischof Huonder in die Schranken

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht (Red.)

Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und MenschenrechtQuelle

Die Schweiz am Sonntag, 8. September 2013

Die Bündner Regierung will den Churer Bischof Vitus Huonder das Verhältnis zwischen Bistum und Landeskirchen nicht in Eigenregie neu ordnen lassen. Massgebend seien Bundes- und Kantonsverfassung, hat sie Huonder mitgeteilt. Churer Bischof Vitus Huonder wird laut der Regierung bei seinen Forderungen nicht um eine Volksabstimmung herumkommen.  

Chur. – Die Bündner Regierung habe das Vademekum der Bischofskonferenz zur Kenntnis genommen, erklärt Regierungsrat und Kultusdirektor Martin Jäger. Daraufhin habe die Regierung dem Bischof mitgeteilt, dass für sie allein die Bestimmungen der Bundes- und der Kantonsverfassung entscheidend seien, wenn es um das Verhältnis von Kirche und Staat gehe. Die Bundesverfassung hält fest, dass allein die Kantone dieses Verhältnis regeln.

Volksabstimmung zwingend

Regierungsrat Jäger sieht im Vademekum einige heikle Bereiche, angefangen bei der geplanten Umbenennung der Landeskirchen und Kirchgemeinden in sogenannte Körperschaften. Ausserdem halte die Bündner Verfassung fest, dass allein die Kirchgemeinden für Anstellung und Entlassung von Geistlichen zuständig seien; dies will das Vademekum ändern. Es spricht daher alles dafür, dass die von den Bischöfen angestrebten Reformen ohne Volksabstimmung nicht möglich sind. (obe)

Quelle: suedostschweiz.ch Datum: 08.09.2013

Redaktion: Matthäus – Kapitel 6

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