Das Zweite Vatikanische Konzil und die Religionsfreiheit
Dignitas humanae
Prof. Philippe Chenaux spricht über die Geschichte und die Bedeutung der Erklärung Dignitatis humanae
Von Antonio Gaspari
Rom, 4. Mai 2012, zenit.org
Laut Philippe Chenaux, Leiter des Studienzentrums “II. Vatikanisches Konzil” der Päpstlichen Lateran-Universität und Dozent für moderne und zeitgenössische Kirchengeschichte, sei die Erklärung “Dignitatis humanae” (DH) über die Religionsfreiheit ein Dokument von historischer Bedeutung. Er bezeichnet es als eines der “grossen Dokumente des Konzils”.
In seinem Redebeitrag zu dem vom Studien- und Forschungszentrum “II. Vatikanisches Konzil” der Lateran-Universität und dem Kulturzentrum Saint Louis de France veranstalteten Konferenzzyklus zum Thema “Rileggere il Concilio. Storici e teologi a confronto” (Eine Neubetrachtung des Konzils. Historiker versus Theologen) am 3. Mai sprach Chenaux über die schwierige Entstehungsgeschichte dieser Erklärung und über den Weg, der von anfangs höchst unterschiedlichen und oft sogar gegensätzlichen Positionen der Konzilsväter zu einer mehrheitlichen Abstimmung für “Dignitatis humanae” geführt hatte.
Papst Paul VI. sah die grosse Bedeutung der Erklärung über die Religionsfreiheit für das Konzil weniger in ihrem Umfang (sie ist einer der kürzesten Texte) oder in ihrer Form (es handelt sich lediglich um eine Erklärung), sondern vielmehr in ihrem Inhalt.
Prof. Chenaux zufolge seien mit DH zwei der grössten Probleme gelöst worden, mit denen die Kirche mindestens zwei Jahrhunderten lang gekämpft hatte: die Beziehung zwischen Freiheit und Wahrheit auf theologischer Ebene und die Beziehung zwischen der Kirche und dem modernen Staat auf politisch-kirchlicher Ebene.
Die Debatte um die Religionsfreiheit war umstritten. Laut Chenaux habe die Kirche zwar stets die Freiheit des Glaubensaktes proklamiert, weshalb niemand zur Annahme des Glaubens gezwungen werden konnte, doch es galt, das Vermächtnis der institutionellen Verbindung der geistlichen und weltlichen Mächte, der aus der Reform und Gegenreform hervorgegangenen religiösen Intoleranz und ein Klima allgemeiner Kompromisslosigkeit des 19. Jahrhundert zu überwinden.
Der Dozent an der Lateran-Universität erklärte, dass die These der Kompromisslosigkeit des katholischen Staates zumindest bis zum Ende des Pontifikats von Pius XII. als die offizielle These anerkannt worden sei. Dann habe das kirchliche Lehramt unter anderem über die schmerzhafte Erfahrung der Totalitarismen (Kommunismus, Nazismus, Faschismus) zu einer Neubesinnung auf die herausragende Würde des Menschen und dessen fundamentaler Rechte gefunden.
In den Radionachrichten während der Weihnachtszeit von 1942 und 1944 hatte Pius XII. die Menschenwürde und die Bedeutung einer funktionierenden Demokratie hervorgehoben.
Chenaux zufolge sei es der Kirche bereits vor dem zweiten Weltkrieg nicht mehr gelungen, die staatlichen Gewalten mit der Anerkennung Gottes und der Kirche in Einklang zu bringen. In den Lateranpakten mit dem faschistischen Italien (1929); dem “Reichskonkordat” mit Nazi-Deutschland (1933) und dem Konkordat mit Spanien unter dem Diktator Franco im Jahre 1953 bediente sich die Kirche einer Politik der Verteidigung des “geringsten Übels”, mit dem Ziel, die Freiheit der Kirche, des Klerus, der Katholiken und aller Bürger sicher zu stellen.
Beim Konzils kam es zur Konfrontation zweier Positionen: einer orthodoxen und einer der Welt und den gesellschaftlichen Veränderungen gegenüber offenen. Die Erarbeitung von DH gestaltete sich daher als “bis zuletzt langwieriger und mühseliger” Prozess.
Chenaux berichtete, dass die erbitterte Debatte zwischen den Befürwortern und den Gegnern des Dokuments (DH) noch bis zum Mai 1964 fortgeführt worden sei. Die Bischöfe Nordamerikas und viele Bischöfe Osteuropas (vor allem Polens) beharrten auf der Notwendigkeit der Anerkennung eines in der Natur des Menschen begründeten Rechtes. Die zweite Gruppe, jene der Gegner, waren der Auffassung, dass eine Trennung der Religionsfreiheit von der Wahrheit und von ihren Rechten nicht möglich sei.
Auch der damalige Erzbischof von Krakau, Karol Wojtyla, beteiligte sich an der Debatte. Er schlug die Erarbeitung zweier Erklärungen vor. Eine sollte sich an die nicht katholischen Christen wenden, von einem ökumenischen Geist belebt sein und die Befreiung durch die christliche Wahrheit zu verkünden. Die zweite sollte eine nach aussen gerichtete Erklärung für die Regierungen darstellen und die Interessen der Kirche in den kommunistischen Ländern vertreten.
Im Dezember 1964 wurde auf Anfrage von Papst Paul VI. der Philosoph Jacques Maritain zu Rate gezogen. Dieser richtete in einer dem Papst im März 1965 überbrachten Notiz den eindringlichen Appell, dass die Religionsfreiheit als ein fundamentales Recht des Menschen unumstösslich sei und verkündet werden müsse.
Am 7. Dezember 1965 wurde DH mit 2308 Ja- gegen 70 Neinstimmen von Paul VI. schliesslich verabschiedet und promulgiert.
Das Dokument besagt folgendes: “Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln”.
Der Jesuit Joseph Leclerc, Professor für Ekklesiologie am “Institut Catholique” von Paris und Autor eines Werkes über die Geschichte der Toleranz im modernen Zeitalter, schrieb im April 1966 in der Zeitschrift “Etudes” von einem “aussergewöhnlichen Ereignis” in der Konzilsgeschichte.
Übersetzung des italienischen Originals von Sarah Fleissner
50Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil
Dignitas-Humanae: Erklärung zur Religionsfreiheit
Dokumente II. Vatikanisches Konzil
JacquesMaritain: Der letzte katholische Intellektuelle?
Schreibe einen Kommentar