Über das Naturrecht
Geistliche Betrachtungen zu den Enzykliken des hl. Johannes Pauls II. – Teil 20
Quelle
Das Naturrecht als Grundlage für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben der Menschen
Von Thorsten Paprotny, 12. Juni 2021
Die Relativierung und Leugnung des Naturrechts reichen heute bis weit in den Raum von Theologie und Kirche hinein. Doch auch der hl. Johannes Paul II. spricht in der Enzyklika “Veritatis splendor” am 6. August 1993 bereits von der “aussergewöhnlichen Wucht”, mit der Debatten über Natur und Freiheit zurückgekehrt seien. Es würden sich “gewisse Formen von Liberalismus” ausbreiten. Abgewiesen werden die Auffassungen von Moraltheologen, die die “kreatürliche Dimension der Natur vergessen und in ihrer Integrität verkennen”: “Für einige ist die Natur nur noch zum Rohmaterial für das menschliche Handeln und Können verkürzt: Sie müsste von der Freiheit von Grund auf umgeformt, ja überwunden werden, da sie Begrenzung und Verneinung der Freiheit darstellte. Für andere entstünden im masslosen Steigern der Macht des Menschen bzw. der Ausweitung seiner Freiheit die ökonomischen, gesellschaftlichen, kulturellen und auch sittlichen Werte: Natur würde all das bedeuten, was im Menschen und in der Welt ausserhalb der Freiheit angesiedelt ist.
Diese Natur enthielte an erster Stelle den menschlichen Leib, seine Verfassung und seine Triebkräfte: Im Gegensatz zu dieser physischen Gegebenheit stünde alles »Konstruierte«, also die »Kultur« als Werk und Produkt der Freiheit. Die so verstandene menschliche Natur könnte reduziert und wie ein dauernd zur Verfügung stehendes biologisches oder gesellschaftliches Material behandelt werden. Das bedeutet letzten Endes, die Freiheit durch sich selbst zu bestimmen und sie zu einer schöpferischen Instanz ihrer selbst und ihrer Werte zu machen.“ Der Mensch wäre so nicht nur Gott, sondern auch seiner Natur entfremdet. Heute werden ideologische Formen sichtbar, etwa in der sogenannten “Sexualpädagogik der Vielfalt” – von Christian Spaemann kritisiert –, die als frühkindliche Aufklärung präsentiert wird. Die von Johannes Paul II. abgewiesenen moraltheologischen Auffassungen kulminieren in dem Punkt, dass der Mensch nur noch als sein “eigenes Daseinsprojekt” verstanden werde: “Der Mensch wäre nichts weiter als seine Freiheit!”
Dem kirchlichen Lehramt werde eine “‘biologistische oder naturalistische Beweisführung'” zum Vorwurf gemacht, im Bereich von Sexualethik und Ehemoral. Der Papst schreibt: “Aufgrund einer naturalistischen Auffassung des Sexualaktes wären Empfängnisverhütung, direkte Sterilisierung, Autoerotik, voreheliche Beziehungen, homosexuelle Beziehungen sowie künstliche Befruchtung als sittlich unzulässig verurteilt worden. Doch nach Meinung dieser Theologen berücksichtigt eine moralisch negative Bewertung solcher Handlungsweisen weder den Menschen als vernünftiges und freies Wesen noch die kulturelle Bedingtheit jeder sittlichen Norm auf angemessene Weise. Der Mensch als vernunftbegabtes Wesen könne nicht nur, sondern müsse geradezu frei den Sinn seines Verhaltens selbst bestimmen.” Wir sehen heute besonders in Deutschland, dass diese vor fast dreissig Jahren von Johannes Paul II. kritisierten Strömungen und Meinungen wiederkehren und Sympathisanten in Kirche und Theologie finden. Der Papst legte seinerzeit dar, dass von Moraltheologen die Vorgaben des Naturrechts abgeschwächt und abgetan würden, als handelte es sich um eine beliebige Ansicht. Der Glaube an Gott scheint abgelöst zu sein von dem Glauben an die absolute Freiheit des Menschen: “Eine Freiheit, die den Anspruch auf Absolutheit erhebt, behandelt schliesslich den menschlichen Leib wie Rohmaterial, bar jeglichen Sinnes und moralischen Wertes, solange die Freiheit es nicht in ihr Projekt eingebracht hat. Die menschliche Natur und der Leib erscheinen folglich als für die Wahlakte der Freiheit materiell notwendige, aber der Person, dem menschlichen Subjekt und der menschlichen Handlung äusserliche Voraussetzungen oder Bedingtheiten. … Diese moralische Theorie entspricht nicht der Wahrheit über den Menschen und seiner Freiheit. Sie widerspricht den Lehren der Kirche über die Einheit des menschlichen Seins, dessen vernunftbegabte Seele per se et essentialiter Form des Leibes ist. … Die menschliche Person ist, einschließlich des Leibes, ganz sich selbst überantwortet und gerade in der Einheit von Seele und Leib ist sie das Subjekt ihrer sittlichen Akte. Durch das Licht der Vernunft und die Unterstützung der Tugend entdeckt die menschliche Person in ihrem Leib die vorwegnehmenden Zeichen, den Ausdruck und das Versprechen der Selbsthingabe in Übereinstimmung mit dem weisen Plan des Schöpfers.” Wer den Menschen auf ein “Projekt der eigenen Freiheit” verkürzt, verkennt und ignoriert die Lehre der Kirche, steht im Gegensatz zu Schrift und Tradition. So erklärt Johannes Paul II.: “Wenn die Kirche Manipulationen der Leiblichkeit, die deren menschliche Bedeutung verfälschen, zurückweist, dient sie dem Menschen und zeigt ihm den Weg der wahren Liebe, auf dem allein er den wahren Gott zu finden vermag.” Das Naturgesetz bringe die “Würde der menschlichen Person” zum Ausdruck. Die Natur des Menschen sei das “Mass der Kultur” und bilde die Voraussetzung dafür, dass der Mensch nicht zum “Gefangenen irgendeiner seiner Kulturen” werde. Aber man könnte fragen: Gilt nicht die antike Welt heute als verehrungswürdiger Höhepunkt der Kultur? Erinnert werden darf in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Kindstötung im Römischen Reich gestattet war und dass in der hellenischen Welt berühmte Philosophen wie Sokrates die Knabenliebe praktiziert haben. Johannes Paul II. erinnert in seiner Enzyklika an die grösste Aufklärungsbewegung der Geschichte – an das Christentum. Bis heute bleibt die Morallehre der Kirche der wirksamste und wichtigste Schutz der Würde der menschlichen Person.
Die bisher bei CNA Deutsch veröffentlichten Geistlichen Betrachtungen zu den Enzykliken von Johannes Paul II. im Überblick.
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