Junge Christen
Zu fromm für Geld vom Staat
Adonia Musicalcamps
Allianz “Es reicht”
Schweizer Bundesbrief
Quelle: Zu fromm für Geld vom Staat
Simon Hehli. 12.11.2014
Der Bund unterstützt zwar christliche Jugendorganisationen – aber allzu offensiv dürfen sie ihren Glauben nicht verbreiten wollen.
Der Bund hat einer Reihe von christlichen Jugendorganisationen die Förderungsbeiträge gestrichen – weil sie zu missionarisch sind. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Rund vier Millionen Franken schüttet das Bundesamt für Sozialversicherungen in diesem Jahr an verschiedene Jugendorganisationen aus.
Nicht mehr vom staatlichen Geldsegen profitieren jedoch mehrere Organisationen, die im Schnittbereich zwischen Landeskirchen und Freikirchen angesiedelt sind – so die Nachwuchsverbände der Heilsarmee, der Mennoniten und der Evangelisch-methodistischen Kirche, aber auch die Vereinigten Bibelgruppen oder der Verein Adonia, der christliche Musicalcamps veranstaltet. Ihnen und weiteren Organisationen hat das BSV insgesamt 670’000 Franken gestrichen, wie die “Reformierte Presse” berichtet.
Das Bundesamt beruft sich in seinem Brief an die Betroffenen auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Dieses knüpft die Subventionen an die Bedingung, dass der Zweck einer Organisation eine Förderung ist, “die auf den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen” basiert. Laut BSV ist das bei den christlichen Jugendorganisationen nicht der Fall: “Sie stellen Ihre Glaubenspraxis, die religiöse Unterweisung und die Verbreitung Ihrer Glaubensgrundlagen ins Zentrum.” Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sei folglich nur ein Mittel zu diesem übergeordneten Zweck.
“Wir indoktrinieren nicht”
Für Georg Otto Schmid von der evangelischen Beratungsstelle Relinfo ist diese Wertung durch das BSV korrekt: Alle tangierten Organisationen würden eine evangelikale Theologie vertreten. “Dadurch haben sie natürlich einen missionarischen Charakter, denn es ist ihnen ein wichtiges Anliegen, die Jungen für eine Entscheidung zum Glauben zu ermuntern.” Dies bestreitet Andi Bachmann-Roth, der Jugendbeauftragte des Dachverbands Schweizerische Evangelische Allianz (SEA), nicht. Es sei durchaus ein Ziel der Organisationen, den Jugendlichen den Glauben näherzubringen. Doch erstens werde es den Jungen selber überlassen, ob sie das christliche Weltbild übernehmen wollten oder nicht. “Es geht uns sicher nicht um eine Indoktrination oder gar eine religiöse Entmündigung.” Und zweitens stehe die Glaubensvermittlung gleichberechtigt neben dem ganzheitlichen Fördern der Jungen – und sei diesem nicht untergeordnet, wie das BSV behaupte.
Benedikt Walker, der Geschäftsführer der Vereinigten Bibelgruppen (VBG), sagt, seine Organisation habe bisher jeweils rund 20’000 bis 50’000 Franken erhalten – und das seit über 20 Jahren. Er fühlt sich vor den Kopf gestossen, dass das BSV die Unterstützung einfach strich, ohne vorgängig das Gespräch zu suchen. “Dann hätten wir klären können, was das BSV genau von uns erwartet.”
Und was ist mit den Jungparteien?
Der zweite Kritikpunkt ist grundsätzlicher Art: Walker ist irritiert, dass es einer geförderten Organisation nicht gestattet sein soll, eine christliche Weltanschauung zu verbreiten – gleichzeitig erhalten aber die Jungparteien von SP, SVP, FDP, CVP oder Grünen Beiträge. “Man kann ja davon ausgehen, dass diese Organisationen auch in erster Linie ihre politischen Positionen vermitteln.” Eveline Zurbriggen, Bereichsleiterin für Kinder- und Jugendfragen am BSV, räumt ein, dass es da durchaus einen inhaltlichen Widerspruch gibt. Aber dieser sei vom Bundesrat so gewünscht: “Er hält in seiner Botschaft explizit fest, dass die Jungparteien gefördert werden sollen – es gibt deshalb eine Ausnahme von der Regel.”
Erstaunlich ist auch, dass die Organisationen teilweise seit Jahrzehnten Bundesgelder erhielten, ohne dass sich jemand an ihrer missionarischen Ausrichtung gestört hat. Laut Zurbriggen durchleuchtet das BSV nicht jedes Jahr sämtliche geförderten Organisationen neu. “Das wäre bei mehreren hundert Organisationen, die ein Gesuch stellen, ein viel zu grosser Aufwand.” Stattdessen macht das Bundesamt Stichproben. Weil sich für 2014 eine christliche Organisation neu beworben hat, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllt und deren Antrag deshalb abgelehnt wurde, konzentrierte das BSV seine Stichproben dieses Mal auf religiöse Vereinigungen. Mit der Folge eben, dass ein Grossteil die Überprüfung nicht überstand. “Das hat aber nichts mit der religiösen Gesinnung an sich zu tun”, betont Zurbriggen. Tatsächlich bekommen einige religiös geprägte Organisationen weiterhin Bundesgelder – so der Verband Katholischer Pfadi von Zürich, die Swiss Union of Jewish Students oder die Cevi.
Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden
Die Argumentation des BSV überzeugt die betroffenen Verbände nicht: Mehrere von ihnen sind mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht gelangt, die Antwort ist noch ausstehend. Andi Bachmann-Roth vom SEA hofft, dass das Geld doch noch fliesst. “All diese Verbände leisten einen unbezahlbaren Beitrag zur Integration, bieten kulturelle Leistungen, übernehmen sozial-diakonische Aufgaben und ermöglichen so eine breite Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen.”
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