Lebensschutz ist kein Randthema, sondern Staatsauftrag

Der Staat muss das Leben schwacher oder abhängiger Menschen aktiv schützen, schreibt Felix Böllmann, Leiter der Rechtsabteilung bei ADF International, in einem Gastbeitrag. Diese Pflicht habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt

Quelle
Alliance Defending Freedom International – ADF International
ADF International bestreitet Extremismus-Vorwurf in Bericht von EU-naher Abtreibungslobby

19.09.2025

Felix Böllmann

Am Wochenende versammeln sich in Köln erneut hunderte Menschen zum Marsch für das Leben. Sie tun das friedlich, respektvoll – und mit einer klaren Botschaft: Jeder Mensch ist gleich wertvoll. Vom ersten Herzschlag an bis zum letzten Atemzug. In einer Zeit, in der Lebensschutz oft als radikal oder rückständig bezeichnet wird, braucht es Mut, sich öffentlich für das ungeborene Leben einzusetzen. Aber gerade jetzt ist es wichtig, daran zu erinnern: Der Schutz des Lebens ist keine bloße Meinungsäußerung. Er ist ein Staatsauftrag.

Das Grundgesetz verpflichtet

Artikel 1 unseres Grundgesetzes erklärt die Menschenwürde für unantastbar – und verpflichtet den Staat, sie zu achten und zu schützen. Das ist mehr als ein schönes Versprechen. Es ist ein konkreter Auftrag. Der Staat darf nicht neutral bleiben, wenn das Leben schwacher oder abhängiger Menschen bedroht ist. Er muss aktiv schützen – auch das Leben ungeborener Kinder.

Diese Pflicht wurde mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. In seinen Urteilen zum Lebensrecht hat das Gericht klar gemacht: Das ungeborene Leben steht unter dem Schutz der Verfassung. Jede politische oder gesellschaftliche Entscheidung, die diesen Schutz schwächt oder ignoriert, stellt sich gegen die Werteordnung unseres Staates.

Gewissensfreiheit schützt das mutige Wort

Lebensschutz ist nicht nur eine juristische Frage. Er ist zutiefst menschlich – und betrifft uns alle. Deshalb schützt unser Recht nicht nur das Leben, sondern auch diejenigen, die es verteidigen. Die Gewissensfreiheit, verankert in Artikel 4 des Grundgesetzes und in der Europäischen Menschenrechtskonvention, garantiert jedem Einzelnen das Recht, nach seinem Gewissen zu handeln – auch wenn das unbequem ist.

Wer also im Krankenhaus, in der Schule, in der Apotheke oder am Arbeitsplatz sagt: “Ich mache da nicht mit”, darf dafür nicht ausgegrenzt oder sanktioniert werden. Und wer im Freundeskreis, in sozialen Medien oder auf der Straße seine Stimme für das Leben erhebt, verdient Schutz – nicht Verachtung.

Die stille Mehrheit ermutigen

Oft höre ich Sätze wie: “Ich finde Abtreibung auch problematisch – aber ich sage lieber nichts.” Diese Zurückhaltung ist verständlich, aber gefährlich. Denn wenn die Stimmen, die das Leben verteidigen, leiser werden, dominieren die Stimmen, die es relativieren. Wer schweigt, überlässt das Feld denen, die lautstark fordern, dass Lebensschutz keinen Platz mehr in unserer Gesellschaft haben soll.

Gerade deshalb ist der Marsch für das Leben so wichtig. Er ist ein Zeichen der Hoffnung – nicht der Verurteilung. Ein Appell zur Mitmenschlichkeit – nicht zur Ausgrenzung. Und ein Aufruf zur Verantwortung – für das Leben allgemein, und für Menschen in komplexen Konfliktsituationen in unserem ganz konkreten jeweiligen Umfeld.

Hinter der Debatte um Abtreibung steht oft eine kalte Logik: “Aus den Augen, aus dem Sinn.” Wie bei der Diskussion um “Sterbehilfe”, wo altes oder krankes Leben als Last erscheint, wird auch Frauen suggeriert, sie müssten diese schwere Entscheidung allein treffen – als vermeintlicher Akt der Emanzipation. Doch brauchen wir nicht eine bessere Antwort? Eine, die nicht auf Isolation, sondern auf Solidarität setzt?

Was jeder Einzelne tun kann

Lebensschutz beginnt nicht erst im Bundestag oder vor dem Bundesverfassungsgericht. Er beginnt im Alltag – mit kleinen, konkreten Schritten: Mit dem Gebet für Frauen in Konfliktsituationen. Mit der offenen Tür für eine werdende Mutter, die nicht weiterweiß. Mit dem klaren Wort in einer Diskussion, wenn das Leben kleingeredet wird. Mit Engagement für gerechte Gesetze, für ehrliche Debatten, für echte Alternativen.

Wir brauchen Menschen, die sich mit Herz und Verstand, mit Mut und Mitgefühl einsetzen – nicht nur heute, sondern jeden Tag. Menschen, die sich nicht einschüchtern lassen – weder von Parolen noch von lautstarker Ablehnung. Menschen, die verstehen: Demokratie lebt vom Mitreden, nicht vom Mundverbieten.

Für eine Kultur des Lebens

Der Schutz des Lebens ist kein Thema “am rechten Rand”. Er ist auch nicht nur ein Anliegen gläubiger Menschen. Er ist das Fundament jeder freien und gerechten Gesellschaft. Eine Kultur, die Leben nicht schützt, verliert ihren moralischen Kompass. Eine Demokratie, die Lebensrecht relativiert, untergräbt ihre eigene Würde.

Deshalb müssen wir den Lebensschutz wieder in die Mitte der Gesellschaft holen – als das, was er ist: ein Auftrag an uns alle.

Felix Böllmann arbeitet als Leiter der Rechtsabteilung für ADF International in Wien. Die Menschenrechtsorganisation setzt sich weltweit für Menschenrechte, Meinungs- und Religionsfreiheit, Elternrechte, sowie den Schutz des Lebens ein.

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