‘Asche Verstorbener zu verstreuen bleibt unerlaubt’

Vatikan: Asche Verstorbener zu verstreuen bleibt unerlaubt

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Die katholische Kirche bleibt bei ihrer Bevorzugung einer Erdbestattung für Verstorbene gegenüber der Feuerbestattung. Gleichzeitig regelt sie aber letztere neu, insbesondere die Aufbewahrung der Asche Verstorbener. Das geht aus der Instruktion „Ad resurgendum cum Christo“ über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche hervor, welche die Glaubenskongregation an diesem Dienstag vorgestellt hat.

Mit der Verfügung reagiert die Glaubenskongregation auf die Zunahme von Feuerbestattungen in vielen Ländern der Welt und will den einzelnen Bischofskonferenzen Richtlinien an die Hand geben. Man könne davon ausgehen, so der Präfekt der Kongregation Kardinal Gerhard Ludwig Müller bei der Vorstellung des Textes im Vatikan, dass die Feuerbestattung in vielen Erdteilen die dominierende Form der Bestattung werde. Doch: „Zu dieser Entwicklung gesellt sich ein anderes Phänomen. Die Aufbewahrung der Asche im Wohnort, ihre Konservierung in Erinnerungsstücken [wie beispielweise Medaillons, Anm. d. R.] sowie ihre Verstreuung in der Natur,“ so Kardinal Müller. Während die Feuerbestattung durch kanonisches Recht geregelt sei, fehlte bislang eine solche Regelung für die Aufbewahrung der Asche. „Aus diesem Grund haben sich einige Bischofskonferenzen an die Glaubenskongregation gewandt und haben Fragen im Zusammenhang mit der Praxis aufgeworfen, die Urne im Haus oder an anderen Orten als dem Friedhof aufzubewahren, sowie insbesondere in Zusammenhang mit der Praxis, die Asche in der Natur zu verstreuen.“

In dem Dokument wird aufs Neue bekräftigt, dass katholische Gläubige im Regelfall die Erdbestattung zu wählen haben, sofern nicht „Gründe hygienischer, ökonomischer oder sozialer Natur“ für eine Feuerbestattung sprechen. Diese dürfe allerdings nicht aus Gründen vorgenommen werden, die dem katholischen Glauben entgegen stehen und beispielsweise mystischer Natur seien. Eine Aufbewahrung im Wohnort ist aus Pietätsgründen allerdings verboten. Kardinal Müller: „Nur in gravierenden Ausnahmefällen kann der lokalen Ordinarius, im Einvernehmen mit der Bischofskonferenz oder der Bischofssynode [der katholischen Ostkirchen], die Erlaubnis erteilen, die Asche am eigenen Wohnort aufzubewahren. Um jedwedes Missverständnis pantheistischer, naturalistischer oder nihilistischer Art zu vermeiden, ist die Verstreuung der Asche in der Luft, auf der Erde, über dem Wasser oder auf andere Art und Weise, sowie die Überführung der Asche in Erinnerungsgegenstände nicht erlaubt.“

Das vollständige Dokument können Sie in offizieller deutscher Übersetzung hier einsehen.

rv 25.10.2016 cs

 

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