Meinungsfreiheit und „Läbe für alli“

Medienmitteilung, 19. September 2020 – Meinungsfreiheit und „Läbe für alli“

Unter dem Motto „Läbe für alli“ hätte heute am 19. September 2020 in Winterthur das „Marsch fürs Läbe-Träffe“ stattfinden sollen. Nach der kurzfristigen Absage durch das Kongresszentrum, in welchem der familienorientierte Anlass mit rund 300 Personen geplant war, hat das Organisationskomitee (OK) des Marsches nun heute verschiedene Clips zum Thema Lebensrecht online gestellt.

In einem Grusswort gratuliert der Winterthurer Gemeinderatspräsident Daniel Oswald den „virtuellen Teilnehmern“ zu ihrem Mut, um für ein Thema einzustehen, welches in der Öffentlichkeit nicht populär sei und sogar auf massiven Widerstand stosse. Der Politiker bedaure es ausserordentlich, dass die Stadt Winterthur nicht in der Lage gewesen sei, Voraussetzungen zu schaffen, dass das Treffen im gewohnten, geplanten Rahmen hätte durchgeführt werden können. „Die Situation zeigt ganz klar, dass die Meinungsäusserungsfreiheit und Versammlungsfreiheit in der Schweiz nicht mehr überall gewährleistet ist. Daraus resultiert Handlungsbedarf. Das Gewaltmonopol muss wieder zurück zum Staat“, betont Oswald und nimmt die Politik in die Verantwortung, die Voraussetzungen zu schaffen, dass solche Veranstaltungen – auch in Winterthur – wieder stattfinden könnten.

Ungenügende Beratung

In ihrem Pro-Life-Song „Welcome on earth“ plädiert die Schweizerin Bernarda Brunovic für das Leben von Kindern. Die blind geborene Sängerin wurde vor einiger Zeit durch ihre Teilnahme bei dem TV-Song-Contest „The Voice of Germany“ bekannt. In einem weiteren Videoclip stellt Daniel Regli, OK-Präsident vom Marsch fürs Läbe, zwei Motionen vor, die im Frühjahr 2020 zum Thema Lebensrecht eingereicht wurden. Dabei kommen auch die beiden Initianten der Motionen, NR Yvette Estermann und NR Erich von Siebenthal, zu Wort. „Mit meiner Motion will ich die 400 bis 500 Spätabtreibungen, die wir pro Jahr in der Schweiz haben, reduzieren“, so Estermann. Viele Paare würden ungenügend beraten und sich unter grosser Angst entscheiden. Die Nationalrätin ist überzeugt: „Mit guter und intensiver Beratung könnte man diese Zahl reduzieren.“

Dessen ist sich auch von Siebenthal sicher. Der Nationalrat bemängelt ebenfalls den aktuellen Notstand hinsichtlich Beratungen, gerade für schwierige Schwangerschaften. „Die Beratung müsste besser sein, dass man auch diese Schwangerschaftsabbrüche reduzieren könnte“, so von Siebenthal. Der Bundesrat müsse über die Bücher und die Beratung ausdehnen, aber dieser weigere sich bisher. Auch Estermann möchte vom Bundesrat Untersuchungen, z.B. ob die getroffenen, schweren Diagnosen bei Spätabtreibungen auf die gestorbenen kleinen Kinder tatsächlich zugetroffen haben. Und sie wünscht sich eine Kampagne vom Bund zur Aufklärung über Spätabtreibungen. „Wir haben für alles Mögliche eine Kampagne vom BAG produziert, das wäre eine Möglichkeit zur Aufklärung“, so die engagierte Pro-Life-Vertreterin.

Solidarität und Forderung nach Meinungsfreiheit

Zahlreiche Solidaritätsbekundungen begleiten den heutigen Tag, an dem das „Marsch fürs Läbe“-Träffe hätte stattfinden sollen. Diese reichen von einzelnen Zuschriften bis hin zu verschiedenen dezentralen Aktionen. Und es werden immer mehr Stimmen laut, auch in den Medien, die ein Zeichen fordern – für das Lebensrecht, für die Meinungsfreiheit und für Versammlungsfreiheit.

Sich weiter „fürs Läbe“ einzusetzen, sind auch die Veranstalter des Marsches bereit. Denn die Botschaft, dass Leben etwas Wunderbares ist, jeder Mensch eine unverlierbare Würde hat und es diese mit dem Lebensrecht zu schützen gilt, muss an die Öffentlichkeit getragen werden. 2021 soll dies wieder auf den Strassen Zürichs geschehen. Dafür befinden sich die Veranstalter bereits wieder auf dem Einspruchsweg. Denn die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart will den Demonstrationszug zum wiederholten Male nicht erlauben – obwohl sie bereits 2019 vor dem Verwaltungsgericht des Kantons verlor und den Lebensrechtsmarsch erlauben musste. Das Gericht urteilte damals, dass der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, eine solche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht rechtfertige und ein Demonstrationszug zugelassen werden müsse. Zudem werde die Appellwirkung geschmälert, wenn man nur eine Platzkundgebung statt eines Demonstrationszuges zulassen würde.

Stimme für die Schwächsten

„Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen“, heisst es in der Präambel der Schweizer Bundesverfassung. Der Marsch fürs Läbe, dem verschiedene Organisationen und Vereine angehören, fordert am heutigen Tag dazu auf, den Schwächsten unter uns, den ungeborenen Kindern, nun ganz konkret eine Stimme zu verliehen.

Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Beatrice Gall
Medienverantwortliche Marsch fürs Läbe
medienkontakt@marschfuerslaebe.ch
www.marschfuerslaebe.ch

Tel.: 079 649 02 21

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