Wegen Meinung über Abtreibung entlassen

Schwedische Hebamme kämpft um ihr Recht

schweden-xpZenit.org, 19. Oktober, Michaela Koller

In Schweden ist das Recht auf Gewissenseinwand für Hebammen massiv eingeschränkt. Diese Erfahrung musste die gelernte Krankenschwester Linda Steen machen, die vor Gericht nun dafür kämpft ihren Traumberuf der Hebamme ausüben zu können. Ihr Fall ist am Mittwoch in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments von der Anwälteallianz ADF international und den Skandinavischen Menschenrechtsanwälten der europäischen Öffentlichkeit vorgestellt worden.

„Eigentlich herrscht ein Mangel an Hebammen in Schweden“, erklärte Steen. Im Jahr 1998 war sie ins Berufsleben eingestiegen und wollte sehr bald noch etwas anderes als Krankenschwester sein. Zunächst bekam sie selbst Kinder und im Januar 2014 konnte sie schliesslich die Einladung zu einem Gespräch mit einer Klinik annehmen, um sich beruflich zu verändern:

Sie unterschrieb einen Vertrag, der ihr eine Ausbildung zur Hebamme und zwei Jahre lang eine Anstellung als solche zusicherte. Nach Erreichen der speziellen Qualifikation erfuhr sie, dass sie sich auch an Abtreibungen beteiligen sollte. Die Mitwirkung daran widerspricht ihrer ethischen Einstellung.

„Ich dachte, das könnte einfach gelöst werden“, erinnerte sie sich. Kurzerhand brachte sie ihre Bedenken in einer E-Mail vor. Sehr schnell darauf erhielt sie auf demselben Weg die Kündigung. „Sie drücken eine Meinung aus, die wir nicht unterstützen können“, hiess es in der Begründung. Davon, dass die schwedische Rechtslage klar keine Beteiligung von Hebammen an Abtreibungen vorsieht, liess sich die Leitung der städtischen Einrichtung nicht beeindrucken. Der Meinungsdruck ist gross. Das Thema wagten die Angestellten nur hinter vorgehaltener Hand anzusprechen, berichtete Steen. „Ich empfand es einfach absurd. Das ist gefährlich“, kommentierte sie weiter diese Grundrechtsverletzung. In Wirklichkeit beteiligten sich nur 40 Prozent der Hebammen an Abtreibungen, weil die meisten doch sehr spezialisiert seien. Sie habe den Eindruck bekommen, dass ihrem Ex-Arbeitgeber es hauptsächlich darauf ankomme, dass jede Hebamme zur Verabreichung einer Abtreibungspille bereit sei.

Inzwischen arbeitet sie in Norwegen, wo sich ihre Kollegen nur wundern, selbst diejenigen, die keine Gewissensbedenken bei dem tödlichen Eingriff haben. Ihre Anwältin Ruth Nordström ist optimistisch, dass Steen vor einem schwedischen Gericht zu ihrem Recht kommt. Sophia Kuby, die ADF international in Brüssel vertritt, hofft darauf, dass der inzwischen international bekannte Fall dazu beiträgt, verlässlicheren juristischen Sachverstand in Schweden zu stärken.

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