‘Pflege einer christlichen Spiritualität für Ärzte’

Die VKAS unterstützt und fördert eine christliche Orientierung der Medizin

Quelle

Die VKAS unterstützt und fördert eine christliche Orientierung der Medizin. Dabei stützt sie sich auf das Lehramt der Katholischen Kirche. Das heisst insbesondere:

Pflege einer christlichen Spiritualität für Ärzte.

  • Studium der ethischen und sozialen Herausforderungen im Rahmen der medizinischen Forschung (Beispiele: medizinisch-technisch assistierte Fortpflanzung, Transplantationsmedizin) mit entsprechenden eigenen Verlautbarungen.
  • Verteidigung der Gewissensfreiheit und damit des Rechts auf Verweigerung aus Gewissensgründen.Die Vereinigung kann zur Wahrung der Vereinsziele und Interessen der einzelnen Mitglieder den Rechtsweg beschreiten. Sie ist befugt, öffentliche und private Interessen ihrer Mitglieder im eigenen Namen geltend zu machen.
  • Zusammenarbeit mit und Beratung von kirchlichen und staatlichen Stellen im speziellen medizinisch-ethischen Belangen.
  • Zusammenarbeit mit anderen auch nicht ärztlichen Vereinigungen mit gemeinsamer Zielsetzung im In- und Ausland.
  • Organisation von Tagungen zu aktuellen Themen, Herausgabe eines Publikationsorgans.
  • Konkrete Hilfeleistung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten an Spitäler und andere Institutionen des Gesundheitswesens, besonders in materiell weniger begünstigten Ländern.

Die Vereinigung wird von ordentlichen Mitgliedern gebildet, d.h. von den in der Schweiz wohnhaften katholischen Ärzten und Medizinstudenten, welche die Zweckbestimmung der Vereinigung annehmen und den Jahresbeitrag entrichten (für Assistenzärzte reduziert, für Studierende frei). Außerordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen mit analoger Zielsetzung aus dem In- und Ausland, unabhängig von religiösem Bekenntnis. Außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben eine beratende Stimme.

Zur Abstimmung des Schweizervolkes über das neue Fortplanzungsmedizingesetz (FMedG) vom 5. Juni 2016

Wer davon ausgeht, dass bei der Befruchtung, d.h. bei der Vereinigung einer menschlichen Eizelle und einer menschlichen Samenzelle ein neues, nicht wiederholbares Menschenleben, eine neue Person entsteht (Mensch von Anfang an, „der Mensch wird nicht Mensch, sondern ist Mensch in jedem Stadium seiner Entwicklung“ gemäss dem berühmten Zitat von Erich Blechschmidt), kann den Entscheid des Schweizer Stimmvolkes, das neue FMedG, welches insbesondere die PID zulässt und regelt, mit 62,4 Prozent gutzuheissen, nur zutiefst bedauern. Die PID (Präimplantationsdiagnostik), bei welcher auf eine vollendete Schwangerschaft 30-40 Embryonen das Leben lassen müssen, ist eine menschenverachtende Methode mit der hybriden Anmassung, sog. lebenswertes von sog. lebensunwertem Leben zu unterscheiden. Neben der präimplantatorischen genetischen Untersuchung dürfen laut neuem FMedG auch die Chromosomen auf Besonderheiten untersucht werden (Aneuploidie-Screening), d.h. Embryonen auf Trisomie etc. getestet werden. Zudem soll die PID allen Paaren, die sich zu einer IVF (In vitro Fertilisation) entschliessen, offenstehen. „Social sexing“ zur Elimination weiblicher Embryonen und vorbereitende Untersuchungen zur „Herstellung“ von Retterbabys sind weiterhin verboten. Wie lange noch? Eine nächste Gesetzesrevision wird wohl solche Techniken zulassen, dem Gesetz der schiefen Ebene folgend. Denn die Forschung mit den Reproduktionstechniken hat jeweils nur den nächsten Schritt im Auge, die Gesetzgebung hinkt dann hinten nach und beugt sich vor der normativen Kraft des Faktischen. Voraussetzung für die PID ist die IVF, mit welcher schon in den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts der bioethische Rubikon überschritten worden ist.

Für die Vereinigung katholischer Ärzte der Schweiz
Dr. med. Nikolaus Zwicky-Aeberhard, Past Präsident

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