Der Kommunionempfang

Wiederverheiratete geschiedene Gläubige und der Kommunionempfang

Die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe mit einer hohen pastoralen Sensibilität kombinieren

Versuchung JesuQuelle: Zenit.org
Glaubenskongregation: 14. September 1994/Fest Kreuzerhöhung
Vatikan: Zu einigen Einwänden gegen die kirchliche Lehre…
Familiensynode: Hält Kardinal Kasper das Kirchenvolk zum Narren?
Die Unbarmherzigkeit von Kardinal Kasper gegenüber geschiedenen “Wiederverheirateten”

Rom, P. Edward McNamara, 14. Februar, Zenit.org

P. Edward McNamara, Professor für Liturgie am Päpstlichen Athenäum “Regina Apostolorum” in Rom, beantwortet eine Leserfrage zur Zulassung von zivil wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen zum Kommunionempfang.

Frage: Bei einer kürzlich während einer Dekanatssitzung entstandenen Diskussion gestand ein Priester, dass er geschiedenen Katholiken, die ohne Annullierungsdekret eine neue Zivilehe eingegangen sind, auf der Grundlage des “forum internum” (innerer Bereich der Gewissensebene) die Kommunion spende, ohne zu berücksichtigen, ob sie die Ehe vollziehen. Wie ist das mit Nr. 1650 des Katechismus der katholischen Kirche zu vereinbaren? Verstehe ich etwas falsch? — G.S., Florida

P. Edward McNamara: Im Katechismus steht unter Nr. 1650:

“In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schliessen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: ‘Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet’ (Mk 10,11-12). Die Kirche hält deshalb daran fest, dass sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Busssakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.”

Man muss diesen Text mit dem des darauffolgenden Abschnitts ergänzen:

“1651. Den Christen, die in dieser Situation leben und oft den Glauben bewahren und ihre Kinder christlich erziehen möchten, sollen die Priester und die ganze Gemeinde aufmerksame Zuwendung schenken, damit sie sich nicht als von der Kirche getrennt betrachten, an deren Leben sie sich als Getaufte beteiligen können und sollen.

‘Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Messopfer teilzunehmen, regelmässig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Unternehmungen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Busse zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen’.”

Der Katechismus fasst hiermit eine über lange Zeit feststehende kirchliche Lehre zusammen und berücksichtigt auch verschiedene Debatten, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind.

So gut wie jeder Pfarrer hat mit aufrichtigen Menschen zu tun, die eine neue stabile Beziehung eingegangen sind, obwohl weiterhin eine vorherige kirchliche Ehe besteht. Oft ist es so, dass die zweite Beziehung viel länger dauert als die erste und dass daraus Kinder hervorgegangen sind. Viele Gläubige, die sich in dieser Situation befinden, empfinden es als schmerzhaft, dass sie die Kommunion nicht empfangen können.

Schwierige Situationen dieser Art haben einige Bischöfe und Theologen dazu veranlasst, in spezifischen Fällen für wiederverheiratete Ehepaare von Geschiedenen die Regelung über das “forum internum” oder die “Gewissensebene” vorzuschlagen.

Die Verfechter dieser Theorie verstehen diesen angeblichen Lösungsansatz auf verschiedene Art und Weise und wenden ihn unterschiedlich an. Zusammenfassend kann man sagen, dass es sich um eine pastorale Antwort handelt, bei der eine betroffene Person mit Hilfe eines Priesters persönlich Gewissheit darüber erlangt, dass die vorherige Ehe ungültig war, obwohl kein gerichtliches Urteil über die Gültigkeit gefällt werden kann. Eine solche Gewissensüberzeugung würde dann die Rückkehr zu den Sakramenten ermöglichen.

Die Meinungen, wie dieser Lösungsvorschlag umzusetzen wäre, gehen jedoch weit auseinander. Einige Autoren behaupten, dass ein solches Vorgehen nicht von einem Priester genehmigt wird, sondern dass man nur unter seiner Leitung zu dieser Lösung gelangt. Andere hingegen sagen ausdrücklich, dass es sich um eine Entscheidung handele, die ein geeigneter Priester treffe, ohne dass ein Gericht angegangen wird.

In ähnlicher Weise vertreten einige wiederum die Meinung, der Betroffene müsse es vor einer Berufung auf den inneren Bereich im äusseren Bereich (Ehegericht) versucht haben, dass jedoch aufgrund von Schwierigkeiten bei der Vorgehensweise oder anderer Schwierigkeiten der Prozess nicht vorangekommen ist. Andere schliesslich behaupten, es gebe Fälle, bei denen Betroffene die Entscheidung selbst fällen dürfen, ohne jemals Kontakt mit einem Gericht aufzunehmen – sofern es hierfür gute Gründe gibt.

Die Befürworter des Lösungsansatzes über den Geltungsbereich des “forum internum” geben gleichzeitig zu, dass dieser lediglich auf eine gewisse Anzahl ausgewählter wiederverheirateter Ehepaare anwendbar sei und keinen Blankoscheck für die Wiederzulassung zu den Sakramenten ausstelle.

Die Voraussetzungen, die nach diesen Autoren erfüllt sein müssen, sind unter anderem folgende: dass beide die Sakramente empfangen können, ohne dadurch in der Gemeinde Ärgernis hervorzurufen; dass sie versprechen, beim Ableben des ersten Ehepartners die Trauung kirchlich zu vollziehen; dass sich ihr zweites Eheband als stabil bewährt hat; und dass sie verstehen, dass die Erlaubnis, die Sakramente wieder zu empfangen, keine Veränderung der katholischen Lehre in Bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe beinhalte, noch eine offizielle Entscheidung hinsichtlich der Ungültigkeit der vorherigen Ehe darstelle.

Wir haben die Argumente dieser Autoren vereinfacht darstellen müssen, wobei wir ihnen hoffentlich treu geblieben sind.

Zugleich müssen wir betonen, dass es sich um Meinungen handelt, nicht jedoch um die offizielle katholische Lehre in Bezug auf das “forum internum”.

Die offizielle Lehre der Kirche zu diesem Thema findet man in einer Reihe von Dokumenten, von denen wir die wichtigsten erwähnen werden, um unseren Diskussionsbeitrag zu untermauern.

Am 11. April 1973 schrieb Kardinal Franjo Seper, der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, an den Präsidenten der katholischen Bischofskonferenz in den Vereinigten Staaten, und thematisierte dabei “neue Meinungen, die das Lehramt in Bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe entweder leugnen oder es in Zweifel zu ziehen versuchen.” Er schloss den Brief ab, indem er folgendem praktischen Grundsatz erwähnte:

“Was die Zulassung zu den Sakramenten angeht, sind die Ordinarien einerseits gebeten, das Gewicht auf die Beachtung der derzeitigen Disziplin zu legen, andererseits haben sie dafür zu sorgen, dass die Seelenhirten sich besonders bemühen, auf diejenigen zuzugehen, die in einer unrechtmässigen Partnerschaft leben, indem sie für eine Lösung solcher Fälle – ausser anderen rechtmässigen Mitteln – die approbierte Praxis der Kirche im ‘forum internum’ anwenden (probatam Ecclesiae praxim in foro interno).”

Einige Bischöfe baten um Erläuterung dessen, was mit der approbierten Praxis der Kirche im “forum internum” gemeint sei. Am 21. März 1975 schrieb Erzbischof Jean Jérôme Hamer, der Sekretär der Glaubenskongregation:

“Ich würde jetzt gerne festhalten, dass dieser Satz [probata praxis Ecclesiae] im Kontext der traditionellen Moraltheologie verstanden werden muss. Diesen Ehepaaren [Katholiken, die ein unrechtmässiges Eheband eingegangen sind] kann unter zwei Voraussetzungen erlaubt werden, die Sakramente zu empfangen: dass sie bemüht sind, den Anforderungen christlicher Moralprinzipien gemäss zu leben und dass sie die Sakramente in Gotteshäusern empfangen, in denen sie niemand kennt, sodass sie keinerlei Ärgernis hervorrufen.”

Diese Dokumente, zusammen mit dem Apostolischen Schreiben von Papst Johannes Paul II “Familiaris Consortio”, bilden die Grundlage der Lehre, die im Katechismus dargelegt ist.

Am 14. September 1994, zwei Jahre nach Veröffentlichung des Katechismus, sandte die Glaubenskongregation ein Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche “über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen”, in dem sie auf mehrere Vorschläge einging, denen zufolge diese Lehre und die kirchenrechtlichen Vorschriften in besonderen Fällen pastorale Ausnahmen zulassen würden.

Dieses Dokument stellt den Standpunkt von “Familiaris Consortio” und des Katechismus (einschliesslich der oben zitierten zwei Gründe) erneut dar und fügt hinzu: “Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, dass diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden darf.”

Diese fundamentale Lehraussage ist 2007 mit dem apostolischen Schreiben “Sacramentum Caritatis” noch einmal bestätigt worden (Nr. 29). “Die Bischofssynode hat die auf die Heilige Schrift (vgl. Mk 10,2-12) gegründete Praxis der Kirche, wiederverheiratete Geschiedene nicht zu den Sakramenten zuzulassen, bestätigt, weil ihr Status und ihre Lebenslage objektiv jener Liebesvereinigung zwischen Christus und seiner Kirche widersprechen, die in der Eucharistie bedeutet und verwirklicht wird.”

Es ist deshalb klar, dass der Heilige Stuhl die Regelung über das “forum internum” ausgeschlossen hat und dass sie kein gangbarer Weg ist, um Fragen hinsichtlich der Gültigkeit von Ehen zu lösen. Die Heirat ist ein öffentlicher Akt, den man vor Gott und der Gesellschaft vollzieht, und deshalb können Fragen bezüglich ihrer Gültigkeit nur im “forum externum” gelöst werden. Eine Zulassung zu den Sakramenten darf nur stattfinden, wenn Situationen vorliegen, wie sie im Katechismus aufgeführt werden.

Doch haben alle Päpste jüngerer Zeit die schmerzvolle Bedrängnis jener Paare, die sich in dieser Lage befinden, sehr stark mitempfunden. Schon in den ersten Monaten seines Pontifikats rief Benedikt XVI. zu einem vertieften Studium dieses Problems auf. Papst Franziskus hat dieses Thema ebenso angesprochen und die Bischöfe aufgerufen, Initiativen vorzuschlagen, die dabei helfen können, dass sich die Kirche um diese Mitglieder des Leibes Christi liebevoller kümmert.

Doch, wie ein herausragender Kardinal zu diesem Thema bemerkt hat, “wird schwarz dadurch nicht weiss werden.” Keine pastorale Lösung kann das Evangelium oder die feststehende Lehre der Kirche in Bezug auf die Unauflöslichkeit der Ehe ändern.

Die wichtigste pastorale Handlungsweise, für die sich die Kirche angesichts dessen einsetzen kann und muss, besteht in der Förderung der christlichen Ausbildung junger Katholiken, damit sie sich auf die Ehe in der Absicht vorbereiten, mit Gottes Gnade zusammenzuarbeiten und sich ein Leben lang zu binden. Mit anderen Worten, angesichts von Scheidung und erneuter Heirat besteht auf lange Sicht die beste Lösung darin, dass man Scheidungen zuvorkommen kann.

Es wäre jedoch naiv zu glauben, dass es keine gescheiterten Ehen und keine ungültigen Trauungen mehr geben werde. Diese sind mit der menschlichen Schwachheit und Freiheit unvermeidlich verbunden. Ebenso wenig können wir die Augen vor der grossen Anzahl von Katholiken verschliessen, die in irregulären Situationen leben und pastorale Bedürfnisse haben. Die Kirche ist gezwungen, Wege zu finden, um ihnen beizustehen und gleichzeitig respektvoll mit der Lehre Christi über die Heiligkeit der Ehe umzugehen.

Papst Franziskus und die Bischöfe werden wahrscheinlich in diesem Geist jeglichen Weg und jegliche Initiativen, die sich hier auftun, ausloten, um allen Mitgliedern der Kirche das Licht Christi zu bringen.

Übersetzt von P. Thomas Fox, LC, aus dem englischen Artikel http://www.zenit.org/en/articles/communion-and-the-divorced-and-remarried

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