Zuständigkeit Priesterseminare/Religionsunterricht

Papst ordnet Zuständigkeit für Priesterseminare und Religionsunterricht neu

Kardinal Piacenza und Kurienerzbischof Fisichella erhalten erweiterte Kompetenzen

Vatikanstadt, 28. Januar 2013, zenit.org, Jan Bentz

Papst Benedikt XVI. hat in zwei apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio die vatikanische Zuständigkeit für die Priesterausbildung sowie für den Katechismus und weitere Schriften zum Glaubensunterricht neu geordnet. Die beiden päpstlichen Schreiben in Form eines Motu proprio “Ministrorum institutio” und “Fides per doctrinam” wurden vom Heiligen Stuhl am 25. Januar in lateinischer und italienischer Sprache veröffentlicht.

Die Priesterseminare unterstehen künftig nicht mehr der Studienkongregation, sondern der Kongregation für den Klerus unter Leitung von Kardinal Piacenza. Für den Katechismus und weitere Schriften zum Glaubensunterricht wird anstelle der Kleruskongregation der Rat für die Neuevangelisierung unter Leitung von Erzbischof Fisichella zuständig sein.

Die Änderungen nehmen die Reformwünsche der apostolischen Konstitution über die römische Kurie “Pastor bonus” des sel. Johannes Paul II. vom 28. Juni 1988 auf.

Das Motu proprio “Ministrorum institutio” sieht vor, die Zuständigkeiten für die Priesterausbildung zukünftig zu trennen: Für die akademische Ausbildung und für die Studienordnungen an Hochschulen und Fakultäten wird weiterhin die vom polnischen Kurienkardinal Zenon Grocholewski geleitete Bildungskongregation zuständig bleiben, die spirituelle, pastorale und menschliche Ausbildung und Formung in den Priesterseminaren geht auf die Kleruskongregation über.

Auch das “Päpstliche Werk für die Priesterberufungen” wird zur Kleruskongregation gehören. Die Kommission für die Ausbildung der Kandidaten zu den Heiligen Weihen wird direkt dem Präfekten der Kleruskongregation unterstellt sein. Die Kommission “Für eine angemessenere Verteilung der Priester in der Welt” wird aufgelöst.

Das zweite Motu proprio “Fides per doctrinam” überträgt die Zuständigkeit für den Katechismus und andere Bücher zum Religionsunterricht dem Rat zur Förderung der Neuevangelisierung unter Leitung des italienischen Kurienerzbischofs Rino Fisichella. Damit erhält der Rat auch  Entscheidungskompetenzen in diesem Bereich. Ebenfalls  wird ihm der “Internationale Rat für die Katechese” unterstellt. Diese Entscheidung war bereits auch bei der Bischofssynode zur Neuevangelisierung im Oktober letzten Jahres angekündigt worden.

Damit erhält der Rat zur Förderung der Neuevangelisierung die Zuständigkeit für die Verbreitung des Katechismus der Katholischen Kirche im Religionsunterricht, der unter Federführung des damaligen Kardinals Ratzinger und Kardinal Schönborns im Jahr 1992 erschienen war und dessen aufmerksames Studium als profunde Glaubensunterweisung Papst Benedikt zum Jahr des Glaubens ausdrücklich wünscht. Der Rat wird auch für die Approbation lokaler Katechismen zuständig sein.

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