Gottesbezug
Gottesbezug – Ein Kompass für Schleswig Holsteins Verfassung
Quelle
Für Halt. Für Gott in Schleswig Holstein
Präambel des Grundgesetzes
“Für Gott in Schleswig Holstein“ – Was im Herbst 2014 im Parlament nicht geklappt hat, wird nun über eine Bürgerinitiative wieder vorgelegt: Die Verfassung des deutschen Bundeslandes Schleswig Holstein soll einen eigenen Gottesbezug bekommen. Eine Initiative hat dazu eine Unterschriftenaktion gestartet, diese ist für eine Volksinitiative nötig. Die Überraschung: Man brauchte 20.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres, nach vier Monaten waren es aber schon 40.000. So konnte der Stapel an diesem Dienstag dem Parlament in Kiel übergeben werden.
Unter den bekannten Vertretern der Initiative sind viele Politiker, darunter zwei ehemalige Ministerpräsidenten, Björn Engholm und Peter Harry Carstensen. Die Aktion sei nicht als Gegenbewegung gedacht, man wolle ganz bewusst für Toleranz, Vielfalt und gemeinsame Werte eintreten, heisst es auf der Webseite. Und genau das betont auch Peter Harry Carstensen, einer der drei Initiatoren, im Interview mit Radio Vatikan. Auch wenn überall im öffentlichen Raum Zeichen von Religion wie etwa Kreuze immer mehr Widerstand erfahren, wolle man sich nicht als “gegen“ etwas verstanden wissen, sondern “für“ etwas, nämlich für den Bezug zu Gott. Pater Bernd Hagenkord hat mit Carstensen über die Aktion und seine Motive gesprochen.
Carstensen: “Ich bin nie einer gewesen, der Gegenbewegungen macht, sondern der das macht, was er für richtig hält. Ich habe nun lange in der Politik gestanden, in wichtigen Ämtern wie als Bundestagsabgeordneter und als Ministerpräsident und dabei habe ich erlebt, wie häufig ich vor Entscheidungen stand, die nicht “95 zu 5“ zu entscheiden waren. Ob ein Fahrradweg gebaut wird, ist sehr schnell zu entscheiden, ob man jemanden nach Afghanistan in den Krieg schickt ist eine Entscheidung, die ausserordentlich schwer fällt und die man vor allem nicht wieder gut machen kann, wenn sie entschieden ist. Die kann man nicht wieder zurück nehmen. Dazu braucht man einen Halt, dazu braucht man einen Kompass. Für mich ist das immer Gott gewesen.
Insofern hat das nichts mit Mainstream oder mit Aktionen zu tun, die gegen etwas sind, sondern ist eine Sache gewesen, die ich aus tiefster Überzeugung gemacht habe”.
RV: Sie sind einer von 40.000, wer steht denn noch für diese Initiative?
Carstensen: “Das schöne war, dass wir eine Initiative bilden konnten, die über die Parteien hinweg geht. Es sind CDU Leute, SPD Leute und Grüne dabei gewesen. Was mich ausserordentlich gefreut hat und was im Moment bei den vielen religiösen Auseinandersetzungen sehr wichtig ist, ist dass wir auch über die Religionsgruppen hinweg diese Aktion starten können. Nicht nur Protestanten und Katholiken, sondern auch Muslime und Juden aus Schleswig Holstein sind dabei. Das heisst, es ist eine ganz breit aufgestellte Bürgerinitiative, die wir hier gebildet haben.”
RV: Es gibt eine ganze Menge Menschen, die nicht glaube und sich als atheistisch bezeichnen, würden diese durch einen Gottesbezug in der Verfassung nicht vereinnahmt werden?
Carstensen: “Das war in der Tat das Gegenargument. Die polnische Verfassung hat eine Formulierung, die zwar in der Übersetzung ausserordentlich sperrig ist und deswegen für uns nicht so geeignet ist, aber wenn wir eine Verantwortung vor Gott in einer Formulierung zusammen mit einer Verantwortung vor anderen Werten dort finden, dann sind wir in der Lage, auch die Anderen mit einzubinden. Genau das ist jetzt die Aufgabe des Landtages, hier eine intelligente, kluge und weise Formulierung zu finden.
Die Toleranz bei denen, die an Gott glauben, ist ausserordentlich gross. Insofern sind wir auch einverstanden mit einer Formulierung, die neben einem Gottesbezug steht und andere einbindet.“
Hintergrund
Im Herbst 2014 hat der schleswig-holsteinische Landtag darüber diskutiert, ob Gott in die Landesverfassung aufgenommen werden soll – beispielsweise mit einer Formulierung, wie sie seit 1949 in unserem Grundgesetz verankert ist (“Verantwortung vor Gott und den Menschen“). Im Parlament in Kiel gab es keine Mehrheit, mit der Übergabe der notwendigen Anzahl der Unterschriften muss das Thema also jetzt im Landtag noch einmal verhandelt werden.
Die Formulierung aus der Präambel der Verfassung der Republik Polen, über die Carstensen spricht: “Alle Staatsbürger der Republik, sowohl diejenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten, wir alle, gleich an Rechten und Pflichten dem gemeinsamen Gut, Polen, gegenüber …”.
rv 14.07.2015 ord
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