Technisierung der Zeugung

“Auch der weltanschaulich neutrale Staat muss Werthaltungen besitzen und Wertmassstäbe setzen”

Die Tagespost, 30. Juni 2014, von Stefan Rehder

Aus Sicht der katholischen Sexuallehre ist die Frage schnell entschieden. Da bei jeder künstlichen Befruchtung der Zeugungs- vom Geschlechtsakt abgekoppelt und ins Labor verlegt wird, stellt auch das sogenannte “Social Freezing” (DT vom 28.6.) für Katholiken, die ihren Glauben im Einklang mit der katholischen Morallehre leben wollen, keine Option dar.

Katholische Moraltheologen, die etwas anderes behaupten, vertreten ihre Privatmeinung und ignorieren die offizielle, in verschiedenen lehramtlichen Dokumenten – Humanae vitae  (1968); Donum vitae (1987), Evangelium vitae (2005), Dignitas personae (2008) – wiederholt festgehaltene katholische Lehre. Ende der Durchsage.

Für einen “weltanschaulich neutralen” Staat wie die Bundesrepublik Deutschland ist damit allerdings so gut wie gar nichts entschieden. Mehr noch: Käme ein Staat, der sich als “weltanschaulich neutral” versteht, zu demselben Ergebnis wie die katholische Kirche, müsste er dieses – wollte er sich nicht selbst aufgeben – völlig anders begründen. Selbstverständlich hat auch der “weltanschaulich neutrale” Staat zu respektieren, dass es Menschen gibt, die die Wahrung der Einheit von Zeugungs- und Geschlechtsakt für die einzig angemessene Antwort auf das einzigartige Geschenk halten, das Gott ihrer Ansicht nach seinen Geschöpfen macht, wenn er sie an der Schaffung neuer Abbilder seiner selbst beteiligt. Nur kann er sich eine solche Auffassung ebenso unmöglich zu eigen machen, wie etwa die Lehre von der Simultanbeseelung, nach der sich Gott bei der Zeugung mit der Stiftung einer Geistseele begnügt, welche die von den biologischen Eltern gespendete Materie informiert. Die weltanschauliche Neutralität des Staates, die sowohl mit Blick auf die Geschichte der Religionskriege als auch mit Blick auf die “Gottesstaaten” der Gegenwart als Errungenschaft betrachtet werden muss, bedeutet aber nicht, dass der Staat auch wertneutral sein müsse. Auch der weltanschaulich neutrale Staat darf nicht nur, er muss Werthaltungen besitzen und Wertmassstäbe setzen. Und er tut genau dies ja auch. Deshalb können beispielsweise Rassisten, Kannibalen oder Pädophile in Deutschland nicht nach ihrer Facon selig werden.

Hauptaufgabe und Letztbegründung des Staates ist die Gewährleistung der äußeren und inneren Sicherheit seiner Bürger. „Homo hominis lupus“, die Erfahrung, dass Menschen einander bisweilen wie Wölfe begegnen, gehört zu den Grundprämissen der modernen Staatstheorie, wie sie Thomas Hobbes im „Leviathan“ formulierte. Dass der Staat sich heute schwerer tut, vorgeburtliche Kindstötungen zu ahnden als etwa Kannibalismus, mag man verstehen, akzeptieren darf man es nicht. Denn der Staat darf sein Gewaltmonopol nicht in die Hände von Ärzten legen, die von Eltern mit der Tötung ihrer Kinder beauftragt werden. Auch hat er das Recht und sogar die Pflicht, durch geeignete Gesetze dafür zu sorgen, dass Haltungen, welche andere Menschen zu Produkten herabwürdigen und den Gedanken der Menschenwürde aushöhlen, sich nicht ausbreiten können. Auch begründet der verständliche Wunsch nach einem Kind noch kein Anrecht auf dieses. Einer Technisierung der Zeugung den roten Teppich auszurollen, kann daher auch nicht im Interesse eines weltanschaulich neutralen Staates liegen.

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