Der Bischof von Basel erhebt Einspruch

Der Text der kirchlichen Gleichstellungsinitiative stösst bei Felix Gmür auf Widerstand

Pfarrer von ArsBistum Chur

Liestal, 7. November 2013 

Das Prozedere um die kirchliche Gleichstellungsinitiative gerät ins Stocken. Der Bischof von Basel, Felix Gmür, hat seine Zustimmung zu dem von den Synoden der Römisch-Katholischen Kantonalkirche Basel-Stadt und der Landeskirche Baselland verabschiedeten Verfassungstext nicht gegeben. Der Bischof schlägt “ein gemeinsames Gespräch zwischen ihm und den Präsidien der beiden Kirchenräte und den Präsidien der beiden Synoden vor”, heisst es in einer gestern veröffentlichten Medienmitteilung der beiden Kantonalkirchen.

Das Gespräch werde nun so bald wie möglich stattfinden. Die nicht formulierte Gleichstellungsinitiative war Anfang 2012 gleichlautend in beiden Kirchen eingereicht worden. Sie will die staatskirchlichen Organe wie beispielsweise den Kirchenrat oder die Synode dazu anhalten, sich für die Abschaffung des Pflichtzölibats und für die Zulassung der Frauen zum Priestertum einzusetzen.

Priesterzulassung für Frauen

Die beiden Synoden haben darauf einen ebenfalls gleichlautenden Verfassungstext ausgearbeitet, der den Mitgliedern der katholischen Kirche in beiden Kantonen zur Abstimmung unterbreitet werden sollte. Danach sollten die staats- oder landeskirchlichen Behörden auf Veränderungen bezüglich Zulassung von Frauen zum Priestertum sowie in Bezug auf den Pflichtzölibat «hinwirken». Dies sollte «im gegenseitigen Respekt und unter Wahrung der je eigenen Zuständigkeitskompetenzen» sowie im «Dialog mit den zuständigen kirchlichen Organisationen» erfolgen.

Der Bischof vertritt jedoch die Meinung, dass diese Formulierung dem Kompetenzbereich der kirchlichen Organe und der Religionsfreiheit der katholischen Kirche zu wenig Beachtung schenkt, wie der Präsident des Römisch-katholischen Landeskirchenrats, Ivo Corvini, gegenüber der BaZ bestätigt.

Über den Wortlaut des bischöflichen Schreibens will sich Corvini nicht äussern. Man darf aber davon ausgehen, dass die konkreten Bedenken in erster Linie das Wort “hinwirken” betreffen. Bischofsvikar Christoph Sterkman hatte bereits anlässlich der Beratung des Verfassungstextes in der Synodensitzung vom 25. Juni dieses Jahres auf ein allfälliges Kompetenzproblem hingewiesen. Mit seinem Antrag, die staatskirchlichen Organe sollten auf Veränderungen nicht “hinwirken”, sondern diese bei den kirchlichen Organen bloss “vorbringen”, blieb er jedoch erfolglos. Was die “konkreten Änderungsvorschläge” des Bischofs betrifft, so zielen diese laut Corvini “nicht auf zentrale Punkte”.

Das Mitspracherecht des Bischofs bei Änderungen der Kirchenverfassung ist in Basel-Stadt und Baselland unterschiedlich geregelt. Anders als in Baselland bedarf eine Änderung der katholischen Kirchenverfassung in Basel-Stadt “der Genehmigung des Diözesanbischofs für die seelsorgerlichen Belange”. Will man aber in beiden Kantonalkirchen den gleichen Initiativtext zur Abstimmung bringen, sind die Baselbieter Katholiken von der Intervention des Bischofs gleichermassen betroffen.

Thomas Gubler, Basler Zeitung

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