Epidemiegesetz – Gefahr für Schulkinder

Nachricht Leserbrief zur Abstimmung vom 22. Sept. 2013

FamilieEpidemiegesetz – Gefahr für Schulkinder

Das BAG will in die Schulzimmer

Mit dem Epidemiegesetz (EpG) wird das Erziehungsrecht der Eltern ausser Kraft gesetzt. In Art. 19,2c des EpG lesen wir folgendes: “Der Bundesrat kann Institutionen des Bildungs- und Gesundheitswesens verpflichten, Informationen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und Beratungen zu deren Verhütung und Bekämpfung anzubieten.” Was ganz harmlos klingt, ist eine Entmündigung der Eltern, weil so das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Zugang zu unseren Kindern in der Schule hat.

Aids-Aufklärung als Vorwand

Schon immer diente die Aidsaufklärung den Sexualpädagogen als Legitimation für eine unerhörte Sexualaufklärung an den Schulen. St. Galler Sexualpädagogen sagen es unverblümt: “Es gibt heute keine verbindliche Sexualmoral mehr. Alles ist erlaubt, was Spass macht.” (Sexualpädagogik “sicher! gsund!”, S. 7)

Oder: “In einer Zeit der sexuellen Vielfalt werden gestandene Mütter zu Lesben und schwule Männer verlieben sich in Frauen. Diese Vielfalt wird sich auch auf die Sexualpädagogik auswirken.” (S. 14)

Konkret ist auch das dem BAG direkt unterstellte “Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule” an der PHZ Luzern: “Ab 4 Jahren: Zeigelust und genitale Spiele; bewusstes Manipulieren von Köperstellen, auch der Genitalien, usw. ; ab 9 Jahren: sich verlieben in Personen gleichen oder andern Geschlechts; ab 12 Jahren: Erste sexuelle Erfahrungen, auch gleichgeschlechtlich; Kontakte mit Pornographie; Auflehnung und Ablehnung von Autorität”, usw. (phz.grundlagenpapier/S. 35-37)

Sexuelle Umpolung von “normal” auf “Gender”

Auch an den Lehrplan 21 knüpft das BAG an. Im Grundlagenpapier des LP21 liest man: “Als über-fachliche Themen sollen … Gender und Gleichstellung … aufgearbeitet werden. Die Einarbeitung der Gender- und Gleichstellungsperspektive wird mit einem Expertenauftrag gesichert.” (LP21, S. 22) Diese Gender-Ideologie will den Kindern klarmachen, dass Homo-, Bi- oder Transsexualität normal sei, dass sie nicht als Knabe oder Mädchen zur Welt gekommen seien, sondern dass ihnen ihr Geschlecht von ihren Eltern anerzogen oder aufgedrängt worden sei. Statt der Benennungen Mama und Papa seien die Begriffe “Elter 1” und “Elter 2” zu verwenden. Entsprechende Lehrbücher gibt es bereits.

Darum: Nein zum EpG am 22. Sept.: Ich bin seit 30 Jahren Sekundarlehrer und Vater von 3 Kindern und kann einen solchen Gesetzesmissbrauch nur zu Ablehnung empfehlen.

Hans Kaufmann, Unterrindal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel