Weltweit waren 2011 insgesamt 42,5 Millionen Menschen auf der Flucht

Menschen auf der Flucht vor Verfolgung haben ein Recht auf Schutz und ein Leben in Würde

Das verlangt nach unserem Engagement, nach Offenheit und Verständnis. Für ihre Integration setzen sich das UNHCR-Büro für die Schweiz, das Bundesamt für Migration BFM und die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH gemeinsam ein.

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sind nicht ohne triftigen Grund in die Schweiz gekommen. Sie sind hier, weil es keinen anderen Ausweg gab, um der Not durch Krieg und Verfolgung zu entfliehen. Dabei mussten sie alles zurücklassen. In der Schweiz können sie neue Perspektiven entwickeln und ein neues Leben beginnen. Doch das ist nicht einfach, denn sie müssen viele Hürden überwinden. Die Integration ist ein langwieriger und anspruchsvoller Prozess. Die Sprache ist dabei eine Schlüsselkompetenz, um sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden.

Berufliche Perspektive

Anerkannte Flüchtlinge sind in ihrer Heimat verfolgt worden. Auch vorläufig Aufgenommene können beispielsweise wegen Krieg oder Terror nicht zurück. Sie bleiben langfristig in der Schweiz und dürfen hier arbeiten, vorausgesetzt, sie haben einen rechtmässigen Arbeitsvertrag. Im Vergleich mit ihren Schweizer Mitbewerbenden haben sie jedoch mit zusätzlichen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen. Denn vielfach werden ihre beruflichen Kompetenzen und ihre im Herkunftsland erworbenen Diplome bei uns nicht anerkannt. Fremd klingende Namen in Bewerbungsschreiben haben es bei den Personalverantwortlichen oft schwerer als solche von Herrn Meier und Frau Müller.

Das UNHCR Büro für die Schweiz, das Bundesamt für Migration und die Schweizerische Flüchtlingshilfe machen sich deshalb dafür stark, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eine Beschäftigung haben, dass ihre Abschlüsse anerkannt werden und dass sie eine Perspektive erhalten, sich beruflich weiterzuentwickeln. Auch Kinder von Flüchtlingsfamilien sollen ungehinderten Zugang zu Bildung bekommen und zum Beispiel eine Berufslehre absolvieren können. Flüchtlinge brauchen unser Engagement, damit sie ihre Kompetenzen, ihre Motivation, ihre Lernfähigkeit und ihre Lebenserfahrung einbringen können und eine echte Chance erhalten, vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden.

Vorurteile abbauen

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene stossen in der Schweiz immer wieder auf Vorurteile. Sie haben zwar nicht dieselben Startchancen, jedoch von Beginn an dieselben Verpflichtungen wie Schweizerinnen und Schweizer: Sie zahlen Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und müssen teilweise auch frühere Beiträge der Sozialhilfe zurückerstatten.

Dennoch hält man ihnen immer wieder vor, sie seien unechte Flüchtlinge, die bloss vom Sozialsystem der Schweiz profitieren wollten. Das ist ein leider immer noch weit verbreitetes Vorurteil. Es verflüchtigt sich schnell, wenn man sich auf Flüchtlinge und ihre Schicksale einlässt, zu verstehen versucht, was es bedeutet, sich in ständiger Lebensgefahr zu befinden, seine Liebsten zu verlieren und auf eine neue Existenz in der Fremde zu hoffen. Die SFH, das BFM und das UNHCR leisten hier einen wichtigen Beitrag, diese Vorurteile abzubauen und den Prozess der Integration auf allen Ebenen zu fördern.

Wie können Sie handeln?

Besetzen Sie als Arbeitgeber Praktikums-, Lehr- und Arbeitsstellen gezielt mit Flüchtlingen (mit B- oder C-Bewilligung) oder vorläufig Aufgenommenen (Status F). Vernetzen Sie sich in der Nachbarschaft, engagieren Sie sich in Quartierprojekten und Vereinen und laden Sie Ihre ausländischen Nachbarn dazu ein. Unterstützen Sie unabhängige Organisationen, die sich für die Rechte und Anliegen der Flüchtlinge einsetzen und Integrationsprogramme fördern.

UNO: Weltflüchtlingstage

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