“Erfolg für die Menschenwürde”

Überwiegend positive Reaktionen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die Tagespost, 19.10.2011, von Stefan Rehder

Das mit Spannung erwartete, am Dienstag ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Frage der Patentierbarkeit von Verfahren und Produkten, welche die Tötung menschlicher Embryonen voraussetzen, ist bei Politikern, Amtsträgern der katholischen und evangelischen Kirche sowie bei Lebensrechtler fast durchgängig auf Zustimmung gestossen. Ablehnend äusserten sich bislang lediglich die betroffenen Wissenschaftler.

Die Luxemburger Richter hatten entschieden, dass Verfahren, bei denen embryonale Stammzellen des Menschen verwandt werden, nach der EU-Biopatentrichtlinie (Richtlinie 98/44 EG), die inzwischen von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in nationales Recht überführt wurde, grundsätzlich nicht patentierbar sind.

In ihrem Urteil erläutern die Richter dies so: “Eine Erfindung ist nach Artikel 6 Abs 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44 von der Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre, die Gegenstand des Patentantrags ist, die vorherige Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, in welchem Stadium auch immer die Zerstörung oder die betreffende Verwendung erfolgt, selbst wenn in der Beschreibung der beanspruchten technischen Lehre die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt wird.” Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Nichtpatentierbarkeit solcher Verfahren und Produkte machten die Luxemburger Richter nur dort, wo diese dem Erhalt und der Therapie von Embryonen selbst dienten.

Hintergrund für das Urteil ist eine Klage die die Umweltorganisation “Greenpeace” gegen ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle angestrengt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH), bei dem der Fall – nachdem Brüstle dort gegen ein vorinstanzliches Urteil Berufung eingelegt hatte, anhängig ist, hatte den Fall zunächst angenommen, dann jedoch zur “Klärung einiger Fragen” an den EuGH überwiesen. Auf Ersuchen des BGH sollten die Luxemburger Richter dabei auch klären, was die EU-Biopatentrichtlinie unter einem “menschlichen Embryo” versteht. In ihrem nun erfolgten Urteil legen die Luxemburger Richter den Begriff mit Bedacht recht weit aus. So müssen nach Ansicht der Richter nicht nur künstlich befruchtete Eizellen, sondern auch unbefruchtete Eizellen, die – wie beim Klonen – mit dem Zellkern einer ausgewachsenen menschliche Zelle fusioniert werden, sowie durch Parthenogense entstandene humane Embryonen als “menschlicher Embryo” gelten. Damit hat der EuGH sämtliche Methoden, mit denen heute theoretisch Menschen mittels biomedizinischer Verfahren erzeugt werden können, einbezogen und unter den Schutz der Biopatenrichtlinie gestellt.

Der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle beklagte, das Urteil sei “ein ganz schlechtes Signal für die Wissenschaftler in Europa” und bedeute “eine Stigmatisierung dieses ganzen Forschungszweiges”. Der EuGH habe mit dem Urteil das Signal ausgesandt: “Was ihr macht, das ist nicht moralisch”. Brüstles Kollege Hans Schöler vom Max-Planck-Institut für molekulare Biomedizin in Münster erklärte, “das ist natürlich schade für die europäische Forschungslandschaft”. Nun könne, was in Deutschland entwickelt werde, “ohne Schutz von Asien und den USA aufgenommen und verwertet werden”. Dagegen lobte der Greenpeace-Patentrechtsexperte Christoph Then das Urteil in höchsten Tönen. Mit ihm habe der EuGH “europäische Rechtsgeschichte geschrieben” und den “Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt”. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) begrüsste gegenüber der “Rheinischen Post”, dass der EuGH klargestellt habe, dass menschliches Leben nicht patentiert werden dürfe. Das sei eine “wichtige Orientierung für die Verwertung wissenschaftlicher Arbeit”. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser (FDP) sprach von einer “wichtigen Grundsatzentscheidung” die “Klarheit und Rechtssicherheit” schaffe. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU) sagte gegenüber dem “Tagesspiegel”, aus seiner Sicht müssten “Forschungsprojekte mit embryonalen Stammzellen jetzt ausgesetzt werden”. Neue dürften “gar nicht genehmigt werden”.

Der Bioethik-Experte der CDU und Europaparlamentarier Peter Liese sprach von “einem guten Tag für die Patienten”. “Da in Europa nun keine Patente auf Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen zu erreichen sind”, werde sich die Forschung “stärker in Richtung der ethisch vertretbaren Alternativen, zum Beispiel Zellen aus dem Körper Erwachsener, entwickeln”. Liese verwies darauf, dass mit adulten Stammzellen bereits “über 70 Erkrankungen” geheilt wurden.

Auch die katholischen Bischöfe konnten dem Urteil viel Positives abgewinnen. Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst, Vorsitzender der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, würdigte das Urteil als ein “eindeutiges Bekenntnis zur Würde und Unantastbarkeit menschlichen Lebens von Anfang an”. Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, sprach von einem “Erfolg für die Menschenwürde” und einem “deutlichen Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen”, das zeige, “dass die Würde des Menschen vom Beginn der Befruchtung an gilt”. Der Fuldarer Bischof Heinz Josef Algermissen erklärte gegenüber dieser Zeitung, das Urteil sei “ein Schritt in die richtige Richtung”, mit dem “wir uns aber noch nicht zufrieden geben dürfen”. Der embryonalen Stammzellforschung sei ebenso wie der PID “aus ethischer Sicht grundsätzlich und entschieden” zu widersprechen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel