1. November Allerheiligen

Katholiken in aller Welt feiern am Montag,1. November 2010 Allerheiligen

Dabei gedenken sie der Verstorbenen, besuchen die Friedhöfe und schmücken die Gräber.
In der westlichen Kirche wird Allerheiligen seit dem neunten Jahrhundert am 1. November gefeiert. Der am 2. November begangene Allerseelentag etablierte sich rund 200 Jahre danach; er ging vom französischen Kloster Cluny aus. Ursprünglich war der 1. November kein Tag des Totengedächtnisses, sondern ein Festtag, der an die Auferstehung und an die unbekannten Heiligen erinnert. Eigentlicher Totengedenktag ist der Allerseelentag.
Die Ursprünge des Festes Allerheiligen gehen bis in das 4. Jahrhundert zurück. Im Jahre 609 wurde dann von Papst Bonifaz IV. das römische Pantheon von einem heidnischen Tempel “unter Anrufung der heiligen Jungfrau und aller heiligen Märtyrer zu Ehren des wahren Gottes” in eine römisch-katholische Kirche umgewandelt. 731 wurde von Papst Gregor III.  im Petersdom eine Kapelle “zur Ehre Jesu Christi unseres Erlösers, seiner heiligen Mutter, der heiligen Apostel, Märtyrer, Bekenner und aller Gerechten, deren Gebeine auf der weiten Erde in dem Herrn ruhen” eingeweiht. Ab dem 8. und 9. Jahrhundert wurde das Fest Allerheiligen dann überall im westlichen Bereich der Kirche gefeiert.

Allerheiligen und Allerseelen-Ablass
Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:
am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder
vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Hintergrundinformation:
Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebene Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.
Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.
Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.

Präfation am Hochfest Allerheiligen
In Wahrheit ist es würdig und recht, Dir, allmächtiger Vater, zu danken und Dich mit der ganzen Schöpfung zu rühmen. Denn heute schauen wir Deine heilige Stadt, unsere Heimat, das Himmlische Jerusalem. Dort loben Dich auf ewig die verherrlichten Glieder der Kirche, unsere Brüder und Schwestern, die schon zur Vollendung gelangt sind. Dorthin pilgern auch wir im Glauben, ermutigt durch ihre Fürsprache und ihr Beispiel, und gehen freudig dem Ziel der Verheissung entgegen. Darum preisen wir Dich in der Gemeinschaft Deiner Heiligen und singen mit den Chören der Engel das Lob Deiner Herrlichkeit: Heilig, Heilig, Heilig….

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