Kampf dem Missbrauch
Zweiter Tag der Kinderschutz-Konferenz im Vatikan
Quelle
Krisengipfel: Papst schlägt 21 Massnahmen vor
22. Februar 2019
Zweiter Tag der Kinderschutz-Konferenz im Vatikan
In der vatikanischen Synodenaula hat der zweite Tag der Kinderschutz-Konferenz begonnen. Als erster Redner vor dem Plenum stand der indische Kardinal Oswald Gracias auf dem Programm.
Pater Bernd Hagenkord SJ und Stefan von Kempis– Vatikanstadt
Beim einleitenden Gebet trug auch Erzbischof Pierbattista Pizzaballa aus Jerusalem einen der Texte vor. Pizzaballa hat unlängst in einem Interview mit Vatican News erklärt, in seinem Bistum gebe es das Phänomen des Kindesmissbrauchs durch Kirchenleute eigentlich nicht. Der Mitorganisator der Konferenz, Jesuitenpater Hans Zollner, versucht hingegen den Teilnehmern schon seit Beginn des Treffens am Donnerstag vor Augen zu führen, dass es sich bei Kindesmissbrauch um ein globales Phänomen handelt, das schlechthin alle Ortskirchen betrifft.
Papst eröffnet Kinderschutz-Konferenz
Eingansworte und erster Vortrag – Kardinal Tagle 2019-02-21
Papst Franziskus eröffnet Missbrauchsgipfel
Papst Franziskus eröffnet Missbrauchsgipfel mit Ruf nach “Konkretheit”
Vatikanstadt, 21. Februar 2019 (CNA Deutsch)
Zum Auftakt des dreitägigen Krisengipfels im Vatikan hat Papst Franziskus Konkretheit gefordert.
Der Pontifex eröffnete das Treffen, zu dem bis Sonntag die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und weitere wichtige Vertreter der weltweiten katholischen Kirche nach Rom einbestellt sind.
Auslöser des Krisengipfels waren die zahlreichen Skandale um sexuelles Fehlverhalten und Missbrauch durch katholische Geistliche, sowie dessen Vertuschung durch Bischöfe und Kardinäle in zahlreichen Ländern – darunter in Deutschland, in Chile oder Honduras, Irland oder Australien.
Papst Franziskus räumte ein, dass die Erwartungen an den Krisengipfel sehr hoch sind, trotz wiederholte Bemühungen des Vatikans, diese zu dämpfen.
“Das heilige Volk Gottes schaut auf uns und erwartet von uns nicht einfache selbstverständliche Verurteilungen, sondern konkrete und wirksame Massnahmen, die zu erstellen sind. Es braucht Konkretheit.”
Was sagt das Kirchenrecht? *UPDATE
Umgang mit Missbrauchsfällen: Was sagt das Kirchenrecht?
Quelle
Erlass „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente)
CIC – Codex des Kanonischen Rechtes
Kongregation für die Glaubenslehre
Vatikan: Missbrauch von Minderjährigen – Stellungnahme der Kirche
Papst Benedikt XV. (17)
*Auch über Kirchenrecht reden
18. Februar 2019
Umgang mit Missbrauchsfällen: Was sagt das Kirchenrecht?
Bei der Kinderschutz-Konferenz ab Donnerstag im Vatikan soll am Ende jeder Bischof die nötigen kirchenrechtlichen Verfahren kennen. Dies sei eines der Ziele der Tagung, hielt Papst Franziskus im Vorfeld fest.
Wichtigste Grundlage für das Vorgehen ist der Codex kirchlichen Rechts (CIC) von 1983, insbesondere der Strafrechtskanon 1395, Paragraf 2, der Sexualdelikte von Klerikern an Minderjährigen unter Strafe stellt. Nachdem bereits in den 1990er Jahren vereinzelt über Missbrauch und Misshandlungen berichtet wurde, war eine der ersten Rechtsreformen der Erlass „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente), kurz „SST“ genannt, von Papst Johannes Paul II. (1978-2005) im April 2001.



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