Kontroverse um ein Euthanasie-Verbot

Sterben in Würde

In Wien debattieren die Koalitionäre, die Bioethikkommission und eine Parlaments-Enquete über ein Sterben in Würde.

Von Stephan Baier

Wien, Die Tagespost. 04. Juli 2014

Eine Enquete-Kommission zur “Würde am Ende des Lebens” hat sich in dieser Woche im österreichischen Parlament konstituiert. Sie soll bis Anfang 2015 konkrete Empfehlungen zur Verankerung eines sozialen Grundrechts auf ein würdevolles Sterben vorlegen. Dabei geht es nicht nur um einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung, für den sich zumindest grundsätzlich alle relevanten politischen Kräfte aussprechen, sowie um die Patientenverfügung. Im Mittelpunkt der sich bereits abzeichnenden Kontroverse steht die Frage, ob ein Verbot der aktiven Sterbehilfe in der österreichischen Bundesverfassung verankert werden soll.

Die Vorsitzende der 18 stimmberechtigte Nationalräte und sechs nur beratende Bundesräte umfassenden Enquete-Kommission, die ÖVP-Nationalratsabgeordnete Gertrude Aubauer, plädiert für ein solches verfassungsrechtlich gesichertes Euthanasie-Verbot. Ihr Stellvertreter, der SPÖ-Abgeordnete Johannes Jarolim, hält das jedoch nicht für sinnvoll und meint, das Thema habe in der Verfassung “nichts verloren”.

Auch in der österreichischen Bioethikkommission, einer am Bundeskanzleramt angesiedelten offiziellen Beratergruppe, zeichnet sich ein Dissens in dieser Frage ab: Die Vorsitzende der Bioethikkommission, die Wiener Juristin Christiane Druml, fürchtet, eine Verankerung des Euthanasie-Verbots in der Verfassung berge die “Gefahr, dass aus dem Recht auf Leben eine Pflicht zum Leben wird”. Ihr Stellvertreter, der Philosoph Peter Kampits, plädierte in einem Zeitungsbeitrag vor wenigen Tagen für “eine Entkriminalisierung der Sterbehilfe” und meinte: “Eine Gesellschaft, die sich als human versteht, muss ihre Mitglieder nicht nur sterben lassen können, sondern auch dem Einzelnen die Entscheidung überlassen, wann und wie er sterben will.”

Ende September wird die Enquete-Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Bis dahin sollen nicht nur Expertisen und Rechtsgutachten der zuständigen Ministerien eingeholt werden. Zugezogen werden zu den Beratungen auch Experten von Gebietskörperschaften, Universitäten und Religionsgemeinschaften. Auch die “Zivilgesellschaft” wurde am Mittwoch ausdrücklich eingeladen, sich mit Stellungnahmen an der Debatte zu beteiligen. Das Parlament richtete dafür eine eigene Mail-Adresse ein: wuerdevoll.leben@parlament.gv.at.

Keine belgischen Verhältnisse

Eine parlamentarische Bürgerinitiative sammelte binnen weniger Wochen 18 400 Unterschriften für ein verfassungsrechtliches Verbot der aktiven Sterbehilfe. Als Initiatorin warnte die Juristin und Lebensrechtlerin Gudrun Kugler vor “belgischen Verhältnissen”. Dort stieg die Zahl derer, die die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, laut einem Bericht des “Spiegel” im Vorjahr um 27 Prozent auf 1 816 Betroffene. Die österreichische  Bürgerinitiative “An der Hand”,  die noch bis Mitte September auf der Internetseite des österreichischen Parlaments unterzeichnet werden kann, wird auch von der Bischofskonferenz unterstützt. Bei ihrer Sommervollversammlung im steirischen Wallfahrtsort Mariazell erklärten Österreichs Bischöfe sich mit allen Bemühungen solidarisch, “die den in Österreich bestehenden breiten Konsens hinsichtlich eines Verbots der aktiven Sterbehilfe (Euthanasie) und des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung stärken”.

Während sich führende Vertreter der christdemokratischen ÖVP bereits für eine Verankerung des Euthanasie-Verbots in der Verfassung positionierten, gibt sich der Koalitionspartner SPÖ hier zurückhaltend. Mit der Einsetzung der Enquete-Kommission wurde nun ein von der ÖVP im Koalitionsübereinkommen von 2013 durchgesetzter Punkt erfüllt. Darin heißt es, die Bioethikkommission und eine parlamentarische Enquete sollten sich „mit der Möglichkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Verbots der Tötung auf Verlangen und des Rechts, in Würde zu sterben“ befassen. Das Ergebnis dieser Befassung ist im Regierungsprogramm nicht definiert.

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