Bischof Tissier de Mallerais von Piusbruderschaft gestorben

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Von Alexander Folz

Redaktion – Mittwoch, 9. Oktober 2024

Bischof Bernard Tissier de Mallerais von der Priesterbruderschaft St. Pius X. ist am Dienstagabend im Alter von 79 Jahren verstorben. Ende September war Tissier de Mallerais im Priesterseminar von Écône gestürzt und wurde anschließend ins Krankenhaus eingeliefert.

“Mit Demut, Eifer und Treue” habe er seine Aufgaben als Weihbischof erfüllt, hieß es in der Todesanzeige. Bis kurz vor seinem Tod war Tissier de Mallerais für die Piusbruderschaft im Einsatz, etwa durch die Spendung von Firmungen an die mit der Gemeinschaft verbundenen Gläubigen.

Tissier de Mallerais, geboren am 14. September 1945 in Sallanches (Savoyen), studierte zunächst Biologie und machte seinen Magister-Abschluss in dem Fach. Er gehörte im Frühjahr 1969 zu den ersten Seminaristen, die sich Erzbischof Marcel Lefebvre anschlossen, weil sie sich in den Wirren nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil von ihm eine solide Ausbildung versprachen, die anderswo nicht mehr zu bekommen sei.

Nach seiner Priesterweihe am 29. Juni 1975 im Priesterseminar von Écône übernahm Tissier de Mallerais von 1978 bis 1983 die Leitung des Seminars und prägte die Ausbildung vieler zukünftiger Priester.

Von 1974 bis 1979 war er Generalsekretär der Piusbruderschaft und übernahm diese Aufgabe erneut von 1984 bis 1996. Am 30. Juni 1988 empfing er von Erzbischof Lefebvre die – von Rom eigentlich untersagte – Bischofsweihe, die mit der Exkommunikation einherging. Papst Benedikt XVI., den Tissier de Mallerais zuvor scharf kritisiert hatte, hob die Exkommunikation im Jahr 2009 auf.

Zu der 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. gehören nach eigenen Angaben über 700 Priester, die weltweit in fast 800 Messzentren wirken und auf allen Kontinenten vertreten sind. Die Gemeinschaft hat keinen voll anerkannten kirchenrechtlichen Status. Seit Jahren verhandelt sie immer wieder mit dem Vatikan über eine entsprechende Anerkennung.

Papst Franziskus verfügte im Zuge des Jahres der Barmherzigkeit 2015, dass Priester der Bruderschaft in aller Welt die Beichte hören können. Zuvor hatte man sich auf ein Notstandsrecht berufen. Seit März 2017 können Priester auch – eine weitere Erlaubnis von Franziskus – die Ehe zwischen Gläubigen schließen, die von ihnen pastoral betreut werden. Auch hier war man zuvor von einem Notstandsrecht ausgegangen.

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