Kardinal Zen bekennt sich in Prozess der chinesischen Diktatur nicht schuldig
Kardinal Joseph Zen Ze-kiun, der emeritierte Bischof von Hongkong, hat sich nicht schuldig bekannt bezüglich der Anschuldigungen der chinesischen Regierung, die ihn wegen angeblicher Verbindungen zu einem Fonds anklagte, der Menschen half, die für Demokratie in der ehemaligen britischen Kolonie demonstrierten *UPDATE
Quelle
Kardinal Zen (18)
China Kath./Asien (713)
*“Das Geheimabkommen ist natürlich ein Kompromiss”: Swiss Cath News (swiss-cath.ch)
Von Susanne Finner und Eduardo Berdejo
Wuhan, 27. Oktober 2022 (CNA Deutsch)
Kardinal Joseph Zen Ze-kiun, der emeritierte Bischof von Hongkong, hat sich nicht schuldig bekannt bezüglich der Anschuldigungen der chinesischen Regierung, die ihn wegen angeblicher Verbindungen zu einem Fonds anklagte, der Menschen half, die für Demokratie in der ehemaligen britischen Kolonie demonstrierten.
Die Nachrichtenagentur AP berichtete, dass sich der 90-jährige Kardinal am 26. Oktober hinsichtlich angeblicher Verbindungen zum humanitären Hilfsfonds “Fonds 612” für unschuldig erklärte. Dieser Fonds war geschaffen worden, um Demonstranten zu unterstützen, die während der Demonstrationen gegen das neue Sicherheitsgesetz des kommunistischen Regimes in Hongkong im Jahr 2019 festgenommen oder verletzt wurden.
Kardinal Zen, der dem Orden der Salesianer angehört, wurde am 11. Mai auf der Grundlage des nationalen Sicherheitsgesetzes festgenommen. An diesem Tag wurden auch die Rechtsanwältin Margaret Ng, die ehemalige Parlamentsabgeordnete Cyd Ho, der Universitätsprofessor Hui Po-keung, die Sängerin und Demokratieaktivistin Aktivisten Denise Ho und der Aktivist Sze Ching-wee festgenommen.
Der “Fonds 612” stellte seine Tätigkeit im Oktober 2021 ein. Nach Angaben des kommunistischen Regimes wurde die Wohltätigkeitsorganisation nicht ordnungsgemäß gemäß der Geselllschaftsverordnung registriert.
Asia News berichtete jedoch, dass die Verteidigung darauf hingewiesen habe, dass die Angeklagten nicht verpflichtet seien, den Fonds gemäß dieser Verordnung zu registrieren. Darüber hinaus wiesen die Verteidiger darauf hin, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, weil es über das hinausgehe, was zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit erforderlich sei. Sie stellten auch fest, dass dessen Definition von “Gesellschaft” mehrdeutig sei.
Staatsanwalt Anthony Chay Tin erklärte seinerseits, der Fonds sei politischer Natur und könne sich daher nicht für eine Befreiung von der öffentlichen Registrierung qualifizieren. Er behauptete auch, dass der Fonds Spenden in Höhe von etwa 58 Millionen Dollar erhalten und Pressekonferenzen und Veranstaltungen organisiert habe, um Spenden zu sammeln, politische Kampagnen zu sponsern und Mitarbeiter einzustellen.
Würde der Kardinal für schuldig befunden, könnte ihm eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Hongkong-Dollar, umgerechnet ungefähr 1.275 US-Dollar, auferlegt werden.
Der Weitergang des Prozesses wurde nun auf den 31. Oktober vertagt.
Hongkong war von 1841 bis 1997 eine britische Kolonie. In diesem Jahr wurde es als Sonderverwaltungsregion mit eigener Regierung und anderen Vorteilen für die Bürger, wie etwa größerer Religionsfreiheit, an China zurückgegeben.
In den letzten Jahren hat Peking jedoch versucht, die Kontrolle über religiöse Praktiken in Hongkong unter dem Deckmantel des Schutzes der nationalen Sicherheit zu verschärfen.
Schreibe einen Kommentar