Bundesgericht macht rechtliche Lage transparent

Bundesgericht macht rechtliche Lage transparent

Quelle
Bistum Chur wünscht vom Bundesgericht abschliessende rechtliche Klärung (Communiqué)
Schweizer Staatskirche ODER Kirchensteuer für Kirchenfeinde

Das Bistum Chur hatte 2018 Beschwerde gegen einen Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts eingereicht: Die vom Staat geschaffene «Katholische Landeskirche Graubünden» unterstützt finanziell die Organisation «adebar», die sich mit den Leitlinien von «Planned Parenthood» identifiziert, Abtreibungen als legitim betrachtet und deren Durchführung begleitet, Beratungsbestätigungen für straflose Abtreibungen bei Minderjährigen ausstellt, In-vitro-Fertilisation samt Samenspende befürwortet, pränatale Diagnostik mit allfälliger Abtreibung gutheisst, künstliche Verhütungsmethoden sowie die Pille danach propagiert und eine Sexualpädagogik betreibt, die im Widerspruch zum katholischen Glauben steht.

Das Bistum hatte der «Landeskirche» inhaltlich begründet beantragt, nicht mit einer Institution zusammenzuarbeiten, die gegen Kerngehalte des katholischen Glaubens steht und wirkt. Da Exekutive und Legislative der «Landeskirche» diesem Antrag nicht entsprochen haben, blieb als «ultima ratio» nur der Weg über die Judikative bis zum Bundesgericht.
Nun kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass es zulässig ist, wenn eine vom Staat geschaffene «Landeskirche» entgegen der Glaubenslehre der katholischen Kirche und entgegen eines materiell begründeten Antrags der Kirchenleitung eine Organisation wie «ade-bar» unterstützt. In der Schweiz muss es die katholische Kirche somit hinnehmen, dass der Staat einer von ihm geschaffenen Organisation erlaubt, von katholischen Gläubigen Steuern einzutreiben und mit diesen Finanzmitteln dann gegen Grundsätze der katholischen Kirche zu handeln. Der katholischen Kirche, um derentwillen die «Landeskirchen» bestehen sollten, kommt bei diesem Vorgang gemäss Urteil des Bundesgerichts lediglich die Rolle als «Dritter» zu. Sie ist also Zuschauerin.

Das Bundesgericht bezeichnet die «Landeskirche» als Teil der «Staatskirchenstruktur», die nach staatlichem Recht verfasst ist. Die Gelder, welche die «Landeskirche» eintreibt, sind nicht Gelder der katholischen Kirche, sondern als Kultussteuer staatliche Finanzmittel. Dies bedeutet, dass diese Mittel unabhängig von der katholischen Kirche und daher auch gegen ihre Glaubensvorgaben eingesetzt werden können. In der Konsequenz müssen katholische Kirchensteuerzahler in Zukunft damit rechnen, dass ihre Finanzmittel im Einklang mit staatlichem Recht für kirchenferne oder kirchenfeindliche Aktivitäten eingesetzt werden.

In der Schweiz schafft der Staat mit den «Landeskirchen» rechtliche Gebilde, die einer eigenen Agenda folgen dürfen, ohne deswegen in der Öffentlichkeit darauf verzichten zu müssen, sich «katholisch» zu nennen. Gegen diese Täuschung und den Missbrauch ihres Namens kann die katholische Kirche in der Schweiz nichts tun, wie das Bundesgerichtsurteil nun zeigt. Das Bundesgericht hat diese Situation transparent gemacht.

Chur, 30. Januar 2019
Bischöfliches Ordinariat Chur
Giuseppe Gracia, Beauftragter für Medien und Kommunikation

Link zum Urteil des Bundesgerichtes vom 17.12.2018

Eine Antwort auf Bundesgericht macht rechtliche Lage transparent

  • Marquard Imfeld:

    Damit ist mit diesem Bundesgerichtsurteil festgelegt worden, dass katholische Landeskirchen den katholischen Glauben nicht vertreten müssen.

    In der Praxis fördern einige katholische Landeskirchen der deutschsprachigen Schweiz seit Jahren Glaubenszerfall und Kirchenspaltung. Eine vollständige Trennung von Kirche (katholische Weltkirche) und Staat (katholische Landeskirchen) drängt sich auf.

    Zusätzlich sei jedem gläubigen Katholiken empfohlen, aus der katholischen Landeskirche auszutreten, und einen Solidaritätsbeitrag seinem Bischof zu bezahlen, sofern der Bischof keine Häresien fördert.

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