Eine erleichterte Sterbehilfe bringt leidenden Menschen nicht mehr Freiheit

…sondern setzt sie unter einen “subtilen Druck”, ihre schwierige Situation zu klären

Rom, Radio Vatikan, 2.1.2011

Das denkt Hanspeter Schmitt, Professor für Ethik an der Theologischen Hochschule Chur. Sterbehilfe durch “professionelle Organisationen gesetzlich zu reglementieren und quasi routiniert anzubieten, signalisiert eine riskante “Gleich-Gültigkeit” gegenüber anderen Wegen, die auf Entlastung und Lebenschancen setzen”, schreibt Schmitt in der NZZ am Sonntag. In der Schweiz soll die organisierte Suizidhilfe ausdrücklich auf Bundesebene geregelt werden. Dafür hat sich eine Mehrheit der Kantone, Parteien und interessierten Organisationen ausgesprochen, nachdem der Bundesrat im Oktober 2009 zwei Varianten eines Gesetzesentwurfs auf den Weg gebracht hatte. Eine Variante sah ein Verbot der Suizidhilfeorganisationen vor und wurde von der katholischen Kirche unterstützt. Im Gesetzgebungsverfahren wurde diese Vorlage jedoch breit abgelehnt.

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