Landtag stimmt für Fristenlösung, Erbprinz-Veto angekündigt

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Von Alexander Folz

Redaktion – Dienstag, 8. September 2026

Mit 13 zu 12 Stimmen hat der Liechtensteiner Landtag am vergangenen Mittwoch der Volksinitiative für eine Fristenlösung zugestimmt. In Kraft ist das Gesetz damit noch nicht, denn Erbprinz Alois hatte zuvor sein Veto angekündigt.

„Es macht nachdenklich, dass einerseits Frauen für die Geburt ihres Kindes eine stationäre Geburtshilfe im nahgelegenen Ausland in Anspruch nehmen, wir andererseits aber gerade darüber diskutieren, dass die Voraussetzungen für eine Beendigung von Schwangerschaften im Inland geschaffen werden sollen“, erklärte Benno Elbs, Apostolischer Administrator des Erzbistums Vaduz, in einer Mitteilung vom 21. August. „Hier scheint mir etwas aus dem Gleichgewicht geraten zu sein.“ Das Fürstentum verfügt seit einigen Jahren über keine eigene Geburtenstation.

„Die Sorge der Kirche gilt insbesondere allen Menschen in verletzlichen Lebenssituationen: ungeborenen Kindern und ihren Eltern, Menschen mit Beeinträchtigungen, Geflüchteten sowie alten und kranken Menschen. Sie alle sind in besonderer Weise auf Zuwendung, Begleitung und konkrete Unterstützung angewiesen“, schrieb Elbs.

Die Volksinitiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ verlangt, vorgeburtliche Kindstötungen in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren, das Informationsverbot für Ärzte aufzuheben und die Kosten der Krankenkasse zu übertragen.

Bisher ist eine Abtreibung nach den Paragrafen 96 bis 98a des Strafgesetzbuches verboten, mit Ausnahmen etwa bei Vergewaltigung oder ernster Gefahr für Leben und Gesundheit der Schwangeren. Seit 2015 bleiben Frauen straffrei, die für eine Abtreibung ins Ausland fahren.

Ende Juli hatte das Initiativkomitee 4970 Unterschriften eingereicht, nötig gewesen wären 1000. Damit unterstützte knapp ein Viertel aller Stimmberechtigten das Anliegen. „Die Strafbarkeit und das Informationsverbot erschweren eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung erheblich“, heißt es auf der Webseite des Komitees. Amtliche Zahlen zu Abtreibungen von Liechtenstein gibt es nicht.

In einer getrennten Abstimmung lehnte der Landtag mit demselben Stimmenverhältnis von 13 zu 12 ab, die Vorlage dem Volk vorzulegen. Zwingend wäre eine Volksabstimmung nur bei einer Ablehnung im Parlament gewesen. Die für den Herbst erwartete Abstimmung findet damit nicht statt.

Gültig zustande gekommen ist das Gesetz noch nicht. „Zur Gültigkeit eines jeden Gesetzes ist ausser der Zustimmung des Landtages die Sanktion des Landesfürsten, die Gegenzeichnung des verantwortlichen Regierungschefs oder seines Stellvertreters und die Kundmachung im Landesgesetzblatte erforderlich“, heißt es in Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung. „Erfolgt die Sanktion des Landesfürsten nicht innerhalb von sechs Monaten, dann gilt sie als verweigert.

Förmlich eingelegt hat Erbprinz Alois sein Veto bislang nicht. Nach dem Votum äußerte sich das Staatsoberhaupt nicht. Ein halbes Jahr bleibt ihm, das Gesetz zu unterzeichnen.

„Der Hauptgrund ist, dass bei Fristenregelungen das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung kommt“, teilte die Kommunikationsabteilung des Fürstenhauses der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zur Begründung der ablehnenden Haltung mit.

Bereits im Juni hatte der Erbprinz in einem Interview mit dem „Liechtensteiner Vaterland“ erklärt, die Regelung müsse in Liechtenstein auch in Zukunft „auf einem strafrechtlichen Rahmen mit einer Indikationenregelung aufbauen“.

„Mit der Fristenregelung zieht sich der Staat während der Frist faktisch aus seiner Verantwortung zurück, dem ungeborenen Leben einen Schutzanspruch zuzuerkennen“, sagte er dort. Ihm gehe es um „ein grundsätzliches Bekenntnis zum Schutz des Lebens und nicht um ein Abtreibungsverbot“.

Zu seiner früheren Ankündigung sagte er: „Bei so grundlegenden Fragen wie dem Schutz des Lebens sollte ein Staatsoberhaupt klar Stellung beziehen und auch Verantwortung tragen – selbst wenn das der schwierigere Weg ist.“

Für den Apostolischen Administrator gehören Lebensschutz und Hilfe für Familien zusammen. „Ich weiss aus meiner Erfahrung als Seelsorger und Psychotherapeut um die oft schwierigen Situationen, in denen sich Frauen und junge Familien befinden können“, schrieb Elbs. „Lebensschutz darf daher nicht ohne umfassende Unterstützung gedacht werden: durch einfühlsame Beratung, tragfähige soziale Netzwerke sowie finanzielle und praktische Hilfe.“

„Unser Ziel muss eine Gesellschaft sein, in der Frauen und Paare nicht allein gelassen werden und ein Ja zum Leben möglich wird“, betonte er.

Menschliches Leben steht nach kirchlicher Lehre von der Empfängnis an unter dem besonderen Schutz Gottes. „Mit der Petrus und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Autorität bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, daß die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches Vergehen ist“, erklärte Papst Johannes Paul II. im Jahr 1995 in Evangelium vitae

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