EU: Richtlinien für mehr Online-Sicherheit von Kindern
Die EU-Kommission hat an diesem Donnerstag Richtlinien für mehr Online-Sicherheit von Kindern in Europa verabschiedet. Der EU-KIDS-Act zielt auf mehr Schutz für Minderjährige bei der Nutzung digitaler Angebote und von KI. Papst Leo hatte dies in seiner Enzyklika „Magnifica humanitas“ gefordert
Quelle
KI/Ethik (59)
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Anne Preckel – Vatikanstadt

Mit dem „EU-KIDS-Act“ werden einheitliche Altersvorschriften für die gesamte EU festgelegt. Social-Media-Konten für Kinder unter 13 Jahren werden verboten, vorgesehen sind zudem elterlich beaufsichtigte Konten für 13- und 14-Jährige sowie eigenständige Konten ab erst 15 Jahren.
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft den Bereich „Safety by Design“. Soziale Medien, Videoplattformen, Spiele, KI-Chatbots und App-Stores sollen demnach ohne Suchtmechanismen gestaltet sein, die zu übermäßiger Nutzung und übermäßiger Bildschirmzeit führen können, sie dürfen keine Kauffallen und müssen standardmäßig sichere Einstellungen enthalten. Auch sollen Kontaktmöglichkeiten Minderjähriger zu Fremden unterbunden werden, um möglichen Online-Missbrauch einzudämmen.
Lustige Apps, mit „Suchtmechanismen“
„Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Minderjährige vor risikobehafteten digitalen Diensten und KI-Systemen zu schützen, den digitalen Binnenmarkt zu wahren und einen kohärenten Rechtsrahmen sowie eine einheitliche Durchsetzungsstruktur für den Schutz von Minderjährigen im Internet aufrechtzuerhalten“, kommentierte die EU-Kommission in einer Presseerklärung den Act. Die Dienstleister müssten jetzt nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und von Grund auf sicher sind. Damit werde die Beweislast umgekehrt.
Kinderschützer und Safeguarding-Experten warnen schon länger vor Gefahren für Minderjährige im digitalen Raum. Obwohl die Möglichkeiten für digitalen Missbrauch stark gewachsen seien, kämen im Zuge von KI-Debatten Kinder allerdings bislang kaum vor, kritisierte der Präventions- und Safeguarding-Experte P. Hans Zollner in dieser Woche in einem Pressegespräch in Wien.
Was passiert mit den Bildern?
Auch der Missbrauch von Bildern, die Familien von ihren Kindern ins Netz stellen, könne neue Risiken schaffen, so der Experte. Einmal online, könnten solche Bilder dauerhaft weiterverbreitet oder technisch verändert werden. Welche langfristigen Folgen dies für Betroffene und potenzielle Täter habe, sei noch kaum abzusehen, so der Kinderschutzexperte. Generative KI könne zudem sexualisierte Darstellungen von Kindern erzeugen, ohne dass dafür ein reales Kind beteiligt sein müsse.
Papst Leo über die Risiken im digitalen Raum
In seiner Enzyklika „Magnifica humanitas“ zu Künstlicher Intelligenz hat Papst Leo, unter Rückgriff auf die psychologische und psychiatrische Fachliteratur, ausdrücklich vor negativen Folgen einer verfrühten Nutzung der Digitaltechnologie für Kinder und Jugendliche gewarnt.
Er nannte etwa eine negative Beeinträchtigung von Schlaf, Aufmerksamkeit, emotionaler Regulierung und von Beziehungen. Auch sprach er von Missbrauch durch Online-Phänomene wie Grooming, Erpressung und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen sowie KI-Tools, die Bilder und Videos manipulieren.
Mamma und Papa gegen die IT-Lobby?
„Für Eltern allein ist es schwierig, sich der Beeinflussung durch Geschäftsmodelle entgegenzustellen, die Aufmerksamkeit und Zeit monetarisieren. Daher ist ein Bündnis zwischen Politik, Bildungseinrichtungen und Familien unerlässlich, um die Erwachsenen bei ihrer Aufgabe konkret zu unterstützen“, gab Papst Leo in der Enzyklika zu bedenken (vgl. Mh 142).
Es bedürfe „weitsichtiger politischer Entscheidungen, um den unmittelbaren Interessen der Plattformen – die in wenigen Händen konzentriert sind – entgegenzuwirken, wenn diese im Widerspruch zum Wohl der Minderjährigen stehen“, so der US-amerikanische Papst: „In dieser Hinsicht sind gesetzgeberische Maßnahmen angebracht, um Altersgrenzen festzulegen, um Dienstleister in die Verantwortung nehmen, statt die gesamte Last der Kontrolle auf die Familien abzuwälzen.“
Ein Schritt in diese Richtung hat die EU-Kommission mit dem EU-Kids-Act unternommen, wenn auch über die konkrete Umsetzung noch zu reden sein wird. Als Verordnung hätte der Rechtsakt in allen EU-Staaten unmittelbar Geltung. In den nächsten Schritten müssen das Europäische Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten über den Vorschlag beraten.
vatican news – pr, 17. September 2026
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