Missbrauchsgutachten lassen tiefer blicken als die MHG-Studie
Augsburg und Trier: Diese Missbrauchsgutachten lassen tiefer blicken als die MHG-Studie – Zwei Missbrauchsstudien aus Augsburg und Trier leuchten Bischöfen und Laien vor der Sitzung des Synodalen Ausschusses heim. Und sie zeigen: Das Kölner Gutachten hat sich bewährt

Quelle
Missbrauch Minderjähriger (389)
14.11.2025
Ist zum Thema Missbrauchsaufarbeitung inzwischen alles gesagt? Zwei wegweisende Gutachten leuchten Bischöfen und Laien vor der Sitzung des Synodalen Ausschusses in Fulda heim. Die Bistumsleitungen von Augsburg und Trier haben bei aller methodischen Verschiedenheit – in Trier waren Historiker am Werk, in Augsburg eine interdisziplinäre Kommission – Schnittmengen, die tiefere Einblicke geben als die MHG-Studie.
Könnten mehr Frauen in kirchlichen Leitungspositionen Missbrauch verhindern? Dafür scheint es aus wissenschaftlicher Sicht keine Beweise zu geben. Vielmehr veranschaulichen beide Gutachten am Beispiel von Frauen, die ihre mütterliche Fürsorge den Tätern und nicht den Betroffenen zuwandten, dass Frauen in kirchlichen Leitungspositionen kein Selbstläufer sind. Falsche weibliche Solidarität zu Lasten von Missbrauchsopfern mag ein kirchenpolitisch unerwünschtes Faktum sein. Es ist aber im Sinne der transparenten Aufarbeitung nicht zu rechtfertigen, dass weder das MHG-Gutachten noch die Synodalversammlung diesen Punkt berücksichtigten.
Das Gercke-Gutachten hat den Goldstandard gesetzt
Letztlich erscheint auch die Kritik, die in Synodalversammlungen am Kölner Erzbischof und der Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum wiederholt ausgesprochen wurde, im Rückblick unangemessen. Denn just das von Woelki in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei Gercke hat den Goldstandard gesetzt. Sowohl das Augsburger als auch das Trierer Gutachten greifen in der entscheidenden Frage – wie die Pflichterfüllung der Amtsträger zu beurteilen ist – auf die von der Kanzlei Gercke erarbeitete Methode zurück.
Wenn Historiker, Therapeuten, Psychiater und Theologen über ihre eigene Zunft hinausschauen und Bewertungskategorien eines juristischen Gutachtens übernehmen, sind offensichtlich Standards geschaffen worden, die interdisziplinär hilfreich sind. Dass Missbrauchsaufarbeitung lange und mühsame Lernprozesse mit sich bringt, sollte allen Bistumsleitungen zugestanden werden.
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