Luxemburg: Kardinal Hollerich
Luxemburg: Kardinal Hollerich warnt vor “Recht auf Abtreibung” in Verfassung
Quelle
Luxemburg – Wikipedia
Die große Versuchung
Die Versuchung Christi in Bildern verschiedener Jahrhunderte erzählt – katholisch.de
Von Alexander Folz
Redaktion – Mittwoch, 24. September 2025
Luxemburg, das lange als Bollwerk des Katholizismus galt, steht vor einem tiefen Bruch mit seiner Tradition: Das Parlament debattiert derzeit über die Verankerung des sogenannten “Rechts auf Abtreibung” in der Verfassung. Kardinal Jean-Claude Hollerich SJ hat unterdessen eindringlich vor einer solchen Verfassungsänderung gewarnt.
Aufgrund des Vorschlags des Abgeordneten Marc Baum von der Partei Déi Lénk (Die Linke), Artikel 15 der Verfassung zu überarbeiten und ein explizites Recht auf vorgeburtliche Kindstötungen aufzunehmen, wurde eine kontroverse Diskussion entfacht, wie RTL berichtete.
Die konkrete Verfassungsänderung würde wie folgt formuliert werden: “Das Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch und das Recht auf Empfängnisverhütung sind garantiert. Das Gesetz regelt die Bedingungen, unter denen diese Rechte frei und wirksam ausgeübt werden.” Mit dieser Formulierung orientiert man sich bewusst am französischen Vorbild: Als erstes Land weltweit verankerte Frankreich im März 2024 vorgeburtliche Kindstötungen in der Verfassung.
Der Staatsrat Luxemburgs, eine Art Kontrollorgan der Gesetzgebung, erteilte dem Vorschlag im Juli 2025 einstimmig ein positives Gutachten. Von den acht eingeholten Gutachten zeigen sich laut der katholischen Wochenzeitung “Die Tagespost” unterschiedliche Ergebnisse: Sieben fielen positiv aus, eines negativ – bezeichnenderweise stammt dieses von einer Pro-Life-Organisation.
Allerdings ist die politische Landschaft gespalten. Während die Grünen (Déi Gréng) und die Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP) das Vorhaben unterstützen, lehnt die Alternative Demokratische Reformpartei (ADR) eine Verfassungsänderung kategorisch ab. Die Demokratische Partei (DP) signalisierte zwar grundsätzlich Unterstützung, betonte jedoch, dass der Text überarbeitet werden müsse.
Besonders entscheidend ist die Position der größten Regierungspartei CSV (Christlich-Soziale Volkspartei). Parteipräsident und Premierminister Luc Frieden erteilte einer Verfassungsänderung nicht grundsätzlich eine Absage, machte aber wichtige Unterscheidungen geltend. Frieden plädierte dafür, die Abtreibung als “öffentliche Freiheit” statt als “absolutes Recht” in die Verfassung aufzunehmen.
Die katholische Kirche Luxemburgs, vertreten durch Kardinal Hollerich, warnte eindringlich vor der Verfassungsänderung. In einem Interview mit RTL Radio bezeichnete Hollerich eine mögliche Verankerung als “ein trauriger Tag in der Luxemburger Geschichte” und äußerte die Befürchtung, dies könne Menschen “ins rechte und extreme Lager” treiben.
Der Erzbischof argumentierte, eine Verfassungsverankerung käme einer “Zwangsmeinung” gleich, die der Bevölkerung “aufgestülpt” werde. Hollerich warnte: “Wenn man nicht mehr frei ist, sich zu äußern, […] dann haben wir eine liberale Demokratie, die die Züge eines totalitären Systems angenommen hat.”
In Luxemburg wurden im Jahr 2023 laut den verfügbaren Daten 713 Abtreibungen durchgeführt. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber den Vorjahren. Mit einer Fertilitätsrate von lediglich 1,25 Kindern pro Frau zählt Luxemburg zu den Ländern mit der niedrigsten Geburtenrate in Europa.
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