Das ungeborene Kind als gesundheitlicher Schaden
Vorgeburtliche Kindstötungen sollen in der Schweiz kostenlos werden. Warum die liberale Demokratie sich damit selbst abschafft
02.09.2025
Wer wissen will, wie man liberale Demokratien erfolgreich diskreditiert, der findet derzeit in der Schweiz perfektes Anschauungsmaterial. Wie Schweizer Medien erst jetzt berichten, hat der Gesetzgeber dort nämlich bereits im März ohne parlamentarische Debatte eine Gesetzesänderung durchgewunken, welche die Krankenkassen verpflichtet, ab dem Jahr 2027 sämtliche Kosten zu übernehmen, die bei der Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen anfallen.
Dass dies bisher niemandem auffiel, mag auch daran liegen, dass der Bundesrat, die Regierung der Alpenrepublik, die Gesetzesänderung in ihrem sogenannten “Kostendämpfungspaket 2” für das Gesundheitswesen versteckte. Da dieses aber nur 16 Punkte umfasst, verrät es wohl auch einiges über den Arbeitseifer von Parlament und Medien.
Die Gemeinschaft der Versicherten wird für eine Tötungshandlung zur Kasse gebeten
Wichtiger als dies aber ist: Mit der getroffenen Entscheidung werden vorgeburtliche Kindstötungen weiter verharmlost. Zwar übernehmen die Krankenkassen in der Alpenrepublik schon jetzt einen Teil der Kosten, die sich pro Abtreibung auf 1000 bis 2500 Franken belaufen. Mit dem Entfall des sogenannten Selbstbehalts werden die Kosten für rechtlich zwar zulässige, moralisch jedoch auch nach allgemeinem Dafürhalten entweder für verwerflich, zumindest aber für fragwürdig erachtete Entscheidungen von Einzelpersonen vollständig der Solidargemeinschaft der Versicherten aufgezwungen.
Das widerspricht nicht nur intuitiv dem Rechtsempfinden vieler, sondern stellt auch objektiv ein Unrecht dar. Denn es würdigt alle Betroffenen, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, so doch gleichermaßen herab. Am stärksten das ungeborene Kind, das wie ein gesundheitlicher Schaden betrachtet wird, den die Mutter mit der ungewollten Schwangerschaft erlitten habe. So dann aber auch die Versicherten, die statt für eine Heilbehandlung für eine Tötungshandlung zur Kasse gebeten werden. Und schließlich die Schwangere und den Kindsvater, die dadurch jeglicher Verantwortung für die Folgen ihres gemeinschaftlichen Handelns enthoben werden.
Bei Licht betrachtet entmündigt der Staat seine Bürger
Letzteres kommt bei Licht betrachtet einer Entmündigung gleich. Denn wenn der Staat seine Bürger nicht einmal für intime Handlungen und deren Folgen für verantwortlich wähnt, wofür eigentlich dann?
Hinzu kommt: Wenn ein Staat es alleinstehenden Frauen oder Paaren prinzipiell oder regelhaft erlaubt, die Tötung eines unschuldigen, wehrlosen und von ihnen selbst gezeugten Kindes in Auftrag zu geben oder mittels Einnahme der Abtreibungspille selbst durchzuführen, privatisiert er nicht nur das Gewaltmonopol, er schafft sich auch als Rechtsstaat ab. Denn wer meint, er könne hier das Recht auf Selbstbestimmung in Anschlag bringen, der übersieht, dass Selbstbestimmung unmöglich erst dann einsetzen kann, wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt.
Es mag zutreffen, dass sich Abtreibungen gar nicht zur Zufriedenheit aller rechtlich regeln lassen und dass auch die strikte Durchsetzung eines Abtreibungsverbots neues Unrecht gebiert. Was geschieht beispielsweise mit den zwei geborenen Kindern einer alleinerziehenden Mutter, die ihr drittes Kind abtreibt und dafür mit Haft bestraft wird? Müssen sie dann im Gefängnis aufwachsen? Im Kinderheim?
Genauso klar ist aber auch: Wenn die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen ein Recht ist, was soll dann noch Unrecht sein? Die Beleidigung von Staatsdienern, Steuerhinterziehung, der Raub des Eigentums anderer? Wer glaubt, hier mit liberalen Lösungen Staat machen zu können, der schüttet lediglich Wasser auf die Mühlen von Anarchisten wie auf die von Anhängern eines autoritären Staates.
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