Wir wenden uns formell an Rom!
“Neuer Anfang” wendet sich wegen Synodalem Ausschuss formell an Rom
Wir wenden uns formell an Rom! | Neuer Anfang
Pressemitteilung der Initiative NEUER ANFANG vom 13. Juni 2024:
Schweres öffentliches Ärgernis
Mit Schreiben vom 11. Juni 2024 hat sich die Initiative “Neuer Anfang” offiziell an den Heiligen Stuhl gewandt, um feststellen zu lassen, ob die Konstituierung eines Synodalen Ausschusses durch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken und Teile der Deutschen Bischofskonferenz – insbesondere die Übernahme einer Mit-Trägerschaft der DBK für den Synodalen Ausschuss – der kirchlichen Rechtsordnung entspricht oder diese verletzt.
Die Initiative “Neuer Anfang“” sieht dafür keinerlei Rechtsgrundlage. Damit schließt sie sich dem wohlbegründeten Urteil angesehener Kanonisten an (vgl. Anhang). Sie erkennt einen klaren Widerspruch zu grundlegenden Normen der kirchlichen Rechtsordnung und zu bereits verbindlich ergangenen Weisungen des Heiligen Stuhles und beklagt, dass die Universalkirche zum wiederholten Mal vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Nach Auffassung von “Neuer Anfang” handelt es sich um ein “schweres öffentliches Ärgernis”, das unbedingt einer Klärung bedarf.
Sollte es sich herausstellen, dass es sich um echte Pflichtverstöße von Bischöfen handelt, und würden diese Normverletzungen von der Kirche nicht missbilligt oder sie blieben folgenlos, könnten sich alle Gläubige ermutigt fühlen, kirchliche Weisung zu ignorieren und geltende kirchliche Normen bewusst zu überschreiten. Um ein “schweres öffentliches Ärgernis” handelt es sich deshalb, weil das Vertrauen der Gläubigen in die Kirche und ihre Ordnung (c. 392 § 1 CIC/1983) ausgerechnet durch Hirten der Kirche nachhaltig beschädigt wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten: Wie jedes Recht will auch Kirchenrecht dem Zusammenleben in Frieden dienen. Willkürliches Agieren jenseits des Rechts schädigt letztlich alle: die Agierenden ebenso wie zuerst und zuletzt die Betroffenen, besonders jene, die willkürlich erfolgte Setzungen ohne Legitimität und ohne Legalität ablehnen. Sie werden in schwerwiegender Weise verletzt und ihnen wird Ärgernis gegeben. Es muss unbedingt daran erinnert werden, dass die beklagenswerte Vertuschungspraxis gegenüber sexuellem Missbrauch immer und immer wieder die Missachtung geltender Rechtsnormen des kanonischen Rechts einschloss. Es ist ein rätselhafter, ja unerträglicher Widerspruch, wenn die, die vorgeben, aus diesem Skandal die Konsequenzen ziehen zu wollen, wiederum durch Rechtsbruch jenseits von Legalität und Legitimität agieren.
Anhang zur Rechtslage
Ein Gespräch mit dem Kirchenrechtler Heribert Hallermann über den “Synodalen Ausschuss”:
Die Deutsche Bischofskonferenz und die Satzung des “synodalen Ausschusses” – Ein kirchenrechtlicher Kommentar von Heribert Hallermann:
https://www.synodale-beitraege.de/de/weiter-gehts-wohin/
Die Bischöfe und der simulierte Ausschuss – Von Norbert Lüdecke:
Initiative Neuer Anfang
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