Wem das Gewissen schlägt *UPDATE
‘Ist das Gewissen autonom?’
Kathpedia – Gewissen
In der teilweise nicht immer sehr präzisen Debatte um den zweijährigen synodalen Prozess zu Ehe und Familie und das abschliessende Papstschreiben “Amoris laetitia” war oft vom Gewissen des Einzelnen die Rede – so als sei das Gewissen die oberste Norm. Das ist es auch, wenn ein Mensch moralische Akte setzt. Aber ist das Gewissen deswegen autonom? Völlig losgelöst von göttlichen Geboten, kirchlichen Gesetzen, Normen und Regeln? Was ist gut für den Menschen? Ist alles gleich gültig und damit gleichgültig?
Die Debatte über das Gewissen ist wichtig. Aber man muss sie auch führen. Sonst wird der Begriff zu einem Schlagwort, das eher verdunkelt, worum es geht. Im Folgenden ein Appell zur Gewissensbildung.
Das Gewissen! Das Gewissen? Welches Gewissen?
Dogmen, Gesetze, Regeln haben heute keine Konjunktur. Was zählt, ist die absolute Grösse der Relativität, was zu einer schrankenlosen Subjektivität des Gewissens führt. Doch Gewissen erfordert auch Gewissensbildung. Und eine mutige Kirche müsste darauf verweisen, dass sie täglich das beste Putzmittel für die innere Klarsicht anbietet: die Sakramente
Von Josef Zellner
Einen Toast auf das Gewissen wolle er noch vor dem Toast auf den Papst ausbringen, so wird es Henry Kardinal Newman zugeschrieben. Mindestens ebenso spektakulär und weitaus bekannter noch ist das Luthersche „Hier stehe ich und kann nicht anders!“ Wesentlich älter und durch das entsprechende Zitat aus Papst Benedikts Bundestagsrede in Berlin auch bei weniger bibelfesten Zeitgenossen bekannt geworden ist der Wunsch des jungen Königs Salomon nach einem hörenden Herz, was in heutiger Diktion wohl dem Wunsch nach einem wachen Gewissen entspricht.
In der Tat setzen die biblischen Texte in Ermangelung eines Wortes für die heute als „Gewissen“ geläufige innere Instanz sprachlich „Herz“ mit ebendiesem Gewissen gleich. Und das Zweite Vatikanische Konzil hielt Bemerkenswertes fest: Katholiken könnten nach gründlicher Gewissensprüfung auch in wesentlichen Fragen zu einander widersprechenden Urteilen kommen. Jahrzehntelang galt die Frage, ob junge Männer Wehr- oder Zivildienst leisten sollten, als Musterbeispiel für dieses Phänomen. Religionsfreiheit wurde in „Nostra aetate“ mit Gewissensfreiheit begründet. Hatte vorkonziliar in der Tradition gegolten, dass dem Irrtum im Gegensatz zur Wahrheit kein Existenzrecht zukomme, betonte das Konzil, dass Träger von Rechten nur Personen, nicht jedoch Abstrakta sein könnten. Dass das eigene Gewissen freilich nicht vom eigenen Willen zu trennen ist, erkannte bereits Ignatius von Loyola, der in einem Streit um eine Bischofsernennung erklärte, es könne – was er nicht wisse – Gottes Wille sein, dem von ihm bekämpften Kleriker zu der von diesem angestrebten Position zu verhelfen; er sei sich aber sicher, dass es Gottes Wille sei, dass er, Ignatius, ebendies zu verhindern versuche. Jesuitisch-genial in der Differenzierung oder schlicht Anmassung?
Der antidogmatische Reflex
Der Gegenspieler des Gewissens scheint heute zu sein: die Regel, das Gesetz, das Dogma. Wer erlebt, wie in Diskussionen ansonsten durchaus vernünftige, intelligente, auch akademisch gebildete Menschen regelmässig rot sehen und wutbedingt regelrecht Schaum vor dem Mund entwickeln, wenn der Begriff „Dogma“ auch nur erwähnt wird, staunt bisweilen nicht schlecht. Das einzig Dogmatische in unserer vermeintlich undogmatischen Zeit scheint der antidogmatische Reflex zu sein, so wie als einzig absolute Grösse die Relativität gilt, ein antidogmatischer Reflex, der eine Art Null-Toleranz-Politik gegen das Dogma als einzig mögliche Haltung zulässt. Dogma gilt offenbar als das, was eine Gruppe alter Männer idiosynkratisch und in sinistrer spassbremsender Absicht zwischen Kamillentee und Magentablette zur hybriden pseudomoralischen Knebelung der Menschheit nach Lust und Laune entwirft. Dass Dogmen keinesfalls den Privatglauben je eines Papstes oder einiger Konzilsväter mit Verbindlichkeit, seit dem Ersten Vatikanischen Konzil auch mit Unfehlbarkeit ex cathedra ausstatten, sondern einen unklar gewordenen oder ins Wanken geratenen, bisher unstrittigen selbstverständlichen Glaubenssatz zum Schutze neu ins Gedächtnis rufen, ist weitestgehend in Vergessenheit geraten.
Auch der gegenüber dem Dogma schwächere Gesetzesbegriff wird gegen den individuellen Gewissensentscheid ausgespielt. Wie oft wird Jesus Christus selber in Predigten als Garant der Ablehnung eines kadaveresken Gesetzesgehorsams beschworen! Als wäre nicht er selber es gewesen, der bekannte, derjenige liebe ihn, der seine Gebote halte! Und allzu gerne wird der Geist der Gesetze gegen deren Buchstaben ausgespielt: in Einzelfällen zu Recht, häufiger aber simplifizierend mit der erklärten oder unerklärten Absicht, das Gesetz zu umgehen! Dass der Ignatius von Loyola zugeschriebene Begriff des Kadavergehorsams ursprünglich vom netten Blümchen- und Natur-Heiligen Franziskus stammt, sei nur am Rande erwähnt. Dass nicht einmal die noch schwächeren Regeln heute mehr als regulativ akzeptiert werden, zeigt die repräsentative Bewertung des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“ von Papst Franziskus durch die Würzburger Familienseelsorgerin Lucia Lang-Rachor: „Der Papst stellt den Menschen über die Regeln.“ Als dienten Regeln, vor allem die aus dem Geist Gottes, zuvörderst der Dekalog, nicht gerade als Treppengeländer dem durch die Stolperfallen des Bösen sturzgefährdeten Menschen!
Da der moderne Gläubige sich so gerne auf die Instanz des eigenen Gewissens beruft, wenn es um die Ablehnung kirchlicher Dogmen, Gesetze, Normen im Dienste individuell beanspruchter Dehnbarkeit geht, ist zu fragen: Ist denn unser Gewissen gleichsam automatisch rein? Der nachmalige Papst Benedikt beklagte schon als Joseph Ratzinger wiederholt die „schrankenlose Subjektivität des Gewissens“. Ist denn unser Gewissen gleichsam automatisch reflektiert? Wenn in bildungspolitischen Debatten regelmässig mit Emphase das Recht jedes Menschen auf Bildung – und auf entsprechende Bildungsabschlüsse – eingefordert wird, ist – was regelmässig unterbleibt – energisch auf die Bildungsfähigkeit als Voraussetzung von Bildung zu verweisen. Was nützte ein formales Recht auf Bildung, wenn dieses Recht mangels materialer intellektueller oder disziplinärer Voraussetzungen vom Träger dieses Rechts gar nicht eingelöst werden kann? Wie also ist es analog um das Gewissen des modernen Menschen bestellt?
Drei gestufte Voraussetzungen eines entwicklungsfähigen Gewissens sollten gelten:
1. Der Mensch sollte ein eigenes Leben führen
Der heutige Mensch ist überzeugt, dass jeder so leben solle, wie er wolle. Es gelte einen je eigenen Lebensentwurf der Emanzipation von familiären und institutionellen Vorgaben zu verwirklichen. Vor allem habe die katholische Kirche den Menschen nicht ins Schlafzimmer hineinzureden. Doch statt eines fremden wird stattdessen der eigene Wille verabsolutiert. „Das will ich, so befehl‘ ich’s. An die Stelle der Vernunft trete mein Wille.“ Mit diesen Worten umschrieb schon der römische Satiriker Juvenal diesen kruden Voluntarismus, den sich nicht nur Autokraten und Diktatoren zu eigen gemacht haben.
2. Der Mensch sollte ein eigenes geistiges Leben führen
Als Königsweg der Domestizierung und Sublimierung des eigenen Willens gilt der bürgerlichen Gesellschaft die Kultur, näherhin der kulturschöpferische Akt im Geistig-Intellektuellen oder genuin Künstlerischen. So kann Bildung zum Religionssurrogat werden, freilich um den Preis einer seltsamen Angestrengtheit, die schon Thomas von Aquin unter Verdacht gestellt hatte: Nicht das Schwere sei das Gute, sondern vielmehr die Leichtigkeit im Anschluss an das gelungene Gute zeige die Tugend. Die Hegelsche Dialektik darf als ebenso geniales wie angestrengtes Musterbeispiel bürgerlicher Geistigkeit gelten.
3. Der Mensch sollte ein eigenes geistliches Leben führen
Der moderne Mensch scheint permanent überanstrengt. Überfordert ihn die eingeforderte Autonomie oder ist er im Kern gar nicht „selbstbestimmt“, sondern vielmehr ein Unterjochter eben dieses seines Eigenwillens, von dem er sich in Gänze bestimmen lässt? Weiss ich denn, weiss dieses mein Ich denn wirklich immer am besten, was gut für mich ist? Und ist nicht im Letzten das für mich gut, was im Sinne Gottes gut ist, weil er die Güte und der Geber alles Guten ist? Der Philosoph Jörg Splett bringt die Abgründigkeit der gängigen Ablehnung eines glaubensinduzierten Sollens auf die Formel: „Wer nicht sollen will, muss müssen.“ Er argumentiert, jeder tue entweder das, was er tun solle, oder das, was er tun wolle. Im ersten Fall dürfe der Mensch aufgrund einer Gewissenserfahrung nicht anders handeln, im zweiten Fall könne er nicht anders handeln. Denn warum will der Mensch das, was er will? Für Jörg Splett steht am Anfang jedes Wollens im Letzten ein Müssen, das abhängig von den menschlichen Trieben oder blinden Idiosynkrasien ist, die erst in einem zweiten Schritt kontrafaktisch als freier Wille behauptet werden.
Freiheit als Ja zum Guten
Kommt dem menschlichen Wollen aber das durch das transzendente Sollen gegebene metaphysische Widerlager abhanden, so verwundert es nicht, dass seit Spinoza der Sinn des Daseins für den modernen Menschen in der Bewahrung eben dieses Daseins liegt: „conatus entis est esse suum conservare“. Das eigene Überleben wird so zum Surrogat eines Lebenssinns, was der Philosoph Robert Spaemann „die Inversion der Teleologie“ nannte. Dass das eigene Überleben gerade nicht der Höchstwert der christlichen Ethik ist, hielt er zu Recht Hans Küng vor, dessen „Projekt Weltethos“ eine Art Weltreligion im Dienste des Überlebens der Menschheit fordert.
Jörg Splett definiert folgerichtig unter Rekurs auf Immanuel Kants Satz „Der Freiheit steht das Sollen auf die Stirn geschrieben“ Gott als das „Von-woher-meines-Gutsein-Sollen-Dürfens“. Es sei für den Menschen einerseits gewiss eine Zumutung, gut sein zu sollen, weil er es offenbar nicht aus eigenem Antrieb ist. Doch andererseits von Gott unverändert dieses Sollens gewürdigt zu werden, selbst nach der schlimmsten Verfehlung, das mache den Adel des Menschen aus. So ist für Splett zum Beispiel das Kainsmal ein Hinweis darauf, dass es nicht dem Menschen zustehe, Kain zu richten, sondern dass auch Kain nach dem Brudermord jeden Tag wieder aufgefordert gewesen sei, gut zu sein. Es ist also nur vordergründig anstrengend, auf sein Gewissen hören zu sollen.
Christliche Freiheit verwirklicht sich nämlich im freien Ja zum Guten als dem Gesollten. Der Mensch sollte also aus christlicher Perspektive nicht leben, wie es ihm gefällt, sondern wie es Gott gefällt. Nur dann lässt er sich in seinem Gewissen vom Guten bestimmen, der als der Gute Garant der (Gewissens-) Güte ist.
Wer so lebt, braucht keinem deterministisch geprägten Fatalismus anzuhängen – weder dem antik stoischen noch einem östlich-esoterischen. Der Fatalismus ist gewissermassen der Schatten des „selbstbestimmten“ Menschen. Es geht nicht darum, sich selbst durch den eigenen Erleuchtungsweg zu erlösen, sondern um die schmerzhafte Erkenntnis der eigenen Erlösungsbedürftigkeit. Gewissensbildung geht einher mit dem Gewissensschmerz der reuevollen Einsicht. „Der, der ich bin, schaut traurig auf den, der ich hätte sollen sein.“ So formulierte Max Scheler.
Wir träumen von der „Kirche von unten“. Doch Gott ist der Gott „von oben“. Er geht den Weg nach unten: im Buch Genesis, als er den schuldig gewordenen Adam sucht; im Neuen Testament, wenn der Gottessohn dem verlorenen Schaf nachgeht. Welcher Trost, welche Gewissensberuhigung liegt in diesem dialogisch-beziehungsorientierten Ansatz! Es gibt eine Erlösung für mich, nicht im Sinne östlicher Selbstauflösungsvisionen nur eine Erlösung von mir!
Doch Vorsicht! Wie soll im Einzelfall deutlich werden, ob die Berufung auf das eigene Gewissen einem gerechtfertigten Auftrag entspringt, historisch gewachsene ungerechte Strukturen zu verändern, oder ob der pathetische Gewissensrekurs schlichter Selbstverliebtheit entspringt? Nötig ist auf jeden Fall Realismus in eigener Sache. C.S. Lewis bemerkte einmal scharfsinnig, der Mensch sei gerade in seinen Qualitäten am verführbarsten. Das ist es, was das heutige Anständigkeitspathos der postreligiösen Mehrheitsdemokraten so unerträglich macht: Es ist blind für die menschlichen Abgründe, die nicht bei den grossen Verbrechern der Weltgeschichte beginnen, sondern das Herz eines jeden Menschen zu zerreissen drohen. Umso dringlichere, nicht nur notwendige, sondern auch hinreichende Bedingung eines Geistes der Unterscheidung ist die intensive Gewissensbildung, damit die eigene ehrliche Gewissensentscheidung nicht schon prinzipiell an der fehlenden Bildungsfähigkeit einer solchen scheitert.
Welches Gewissen aber soll diese Entscheidung treffen? Die Tradition unterschied die „synderesis“ als unzerstörbares Prinzipien- oder Urgewissen von der „conscientia“, dem Normgewissen. Die „conscientia“ als horizontale Gewissensausformung wird in hohem Masse von den Zeitumständen, den herrschenden gesellschaftlichen Werten und Normen bestimmt. Sie kann sehr weitgehend Produkt der Erziehung und Sozialisierung in einer bestimmten Gesellschaft zu einem bestimmten historischen Zeitpunkt sein. Die „snyderesis“ dagegen verkörpert die vertikale Dimension des Gewissens, die transhistorisch und transkulturell, aber eben auch sehr grundsätzlich-abstrakt das nahelegt, was nicht sein darf: Mord oder Vergewaltigung etwa.
Wir mögen im Sinne Robert Spaemanns dazu neigen, die kultur- und epochenübergreifenden Gemeinsamkeiten im Grundsätzlichen zu übersehen oder zu gering zu veranschlagen, weil uns deren Selbstverständlichkeit unseren Blick eher auf die Unterschiede lenkt. Und doch stellt sich die bange Frage, inwieweit das menschliche Gewissen nicht doch auch in seiner Vertikalität prinzipiell, etwa unter perfektem propagandistischem Einfluss beeinflussbar, ja verformbar ist. Dem Zeitgeist entsprechend ist heute etwa das Gewissensnetz in Umweltfragen tendenziell eng wie ein Teesieb, während es in Fragen der Sexualmoral eher einem Walfangnetz zu gleichen scheint. Hysterie bei Minderheitenschutz und unbegreifliche Nonchalance in Fragen des vorgeburtlichen Lebensschutzes stehen erratisch nebeneinander. Doch insgesamt fällt die Gewissensbildung – so wie es scheint – regelmässig deutlich defizitär aus. Denn wenn gesamtgesellschaftlich oft genug die eigene Lustmaximierung zur schier einzigen Kenngrösse sexualethischer Orientierung wird, notdürftig bemäntelt mit dem Kriterium der Einvernehmlichkeit, droht mittelfristig die Fähigkeit zur Gewissensbildung zu leiden. Ein Beispiel: Auch gutwilligen Kindern und Jugendlichen fehlt in einem Meer von Lernen durch Nachahmung der elterlichen und gesellschaftlich akzeptierten permissiven Verhaltensweisen der Leuchtturm des gewissensinduzierten Nein zum Weg der vielen.
„Wie kann man das lernen, eine glückliche Ehe von lebenslanger Dauer zu führen?“ Das ist die heute von Heranwachsenden noch ausgesprochene, aber schon leiser intonierte Frage einer in Beziehungsangelegenheiten weitgehend desillusionierten Generation, der trotz Religionsunterricht oft die simpelsten Grundbegriffe religiöser wie verhaltensethischer Sozialisation fehlen. Selbstrücknahme und Verzicht statt Selbstverwirklichung und Genussmaximierung? Durchhalten statt Ex-und-hopp? Gottes Wille statt mein Wille?
Das Gewissen trainieren: Beichten!
Wer aber sollte solche dicken, das Gewissen schulenden Bretter bohren, wenn nicht eine mutige Kirche, die bei allem Priestermangel trotzdem auf Individualseelsorge statt „strukturierte Dialogprozesse“ zu setzen hätte? Sie hätte darauf zu verweisen, dass Gewissen Gewissensbildung voraussetzt. Sie hätte vor allem zu verkünden, dass sie das wunderbarste Putzmittel für die Klarsicht des Gewissens täglich anbietet: die Sakramente. Dass regelmässiger Kontakt mit Verwandten und Freunden allein die Beziehung zu erhalten vermag, leuchtet ein. Dass vor einer häuslichen Einladung eines wichtigen Gastes die Wohnung geputzt wird, leuchtet ebenso ein. So hätte die Kirche allen Grund, auf die heilsame Wirkung etwa einer monatlichen Beichtpraxis zu verweisen, die die Seher von Medjugorje als den Wunsch der Muttergottes weiter gegeben haben. Denn gerade die häufige Beichte nimmt dem Menschen den Schleier der vermeintlichen eigenen „Anständigkeit“ von den getrübten Augen eines untrainierten Gewissens.
Doch wie oft bieten – zugegeben manchmal auch vom stundenlangen Warten in den leeren Beichtstühlen und -zimmern frustrierte – Priester gar keine oder nur noch pro-forma-Beichtzeiten an? „Wo kämen wir da hin, wenn wir jedem die Beichte abnehmen wollten?“, fragte einmal ein Pater rhetorisch in einer Bussandacht. Der grosse Heilige der Beichtväter, Pater Leopold Mandić, war sich dagegen wie so viele andere Priester nicht zu schade, bis zu sechzehn Stunden täglich im Beichtstuhl auszuharren. Stattdessen musste sich nach dem Eucharistischen Kongress in Köln vor einigen Jahren der damalige Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner gerade von Katholiken harsch kritisieren lassen, weil er in einer Predigt jedem Katholiken die vierteljährliche Beichte empfohlen hatte. „Friendly fire“ nennt man das wohl. Doch solange die Frontscheibe des menschlichen Gewissens von den toten Fliegen der eigenen Sünden verklebt ist, drohen wir als unsere Gewissensentscheidung auszugeben, was uns eben doch unsere Bequemlichkeit, unsere Eitelkeit oder unser Geltungsdrang eingeben. Häufig bedeutet das emphatische Aufrufen der eigenen Gewissensfreiheit de facto nichts anderes als die Forderung nach einem moralischen Rabatt von der Gewissensnorm, für deren Legitimität wenn auch noch so sophistische Gründe situativer Ethik ins Feld zu führen ein jeder von uns findig genug ist. Ja, ja, die Umstände, die Umstände! So wählt der Mensch den bequeme(re)n Weg und gibt diesen hochmögend als reflektierte Gewissensentscheidung aus, wobei er „es sich nicht leicht gemacht habe“, so wie es sich Schüler nicht leicht machen, die eine Hausaufgabe nicht verstehen und ihre Bemühung nach wenigen Minuten einstellen. Besser werden weder ihre schulischen noch unsere Gewissensleistungen dadurch nicht!
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