Der uneingeschränkte Lebensschutz

Betrachtungen zur kirchlichen Morallehre von “Gaudium et spes” bis heute – Teil 51

Quelle
Medienmitteilung Marsch fürs Läbe

Von Thorsten Paprotny

8. Juli 2023

In seiner großen Enzyklika “Evangelium vitae” über den Schutz des Lebens kritisiert Johannes Paul II. vollkommen zu Recht auch die “Verbreitung einer Mentalität sexueller Freizügigkeit”, verbunden mit der “Geringschätzung der Mutterschaft”.

Hinzu kommt, dass Kinderreichtum als Makel angesehen wird. Der Papst benennt ebenso die scheinbar humanitären Verbände, die für Abtreibung einstehen: “Nicht unterschätzt werden darf schließlich das Netz der Mittäterschaft, das sich bis auf internationale Institutionen, Stiftungen und Vereinigungen ausdehnt, die systematisch für die Legalisierung und Verbreitung der Abtreibung in der Welt kämpfen. Damit übersteigt die Abtreibung die Verantwortung der einzelnen Personen und den ihnen verursachten Schaden und nimmt eine stark soziale Dimension an: sie ist eine sehr schwere Verletzung, die der Gesellschaft und ihrer Kultur von denen zugefügt wird, die sie aufbauen und verteidigen sollten.”

Zudem werden medizinische Irrtümer verbreitet, etwa wenn behauptet wird, dass die “Frucht der Empfängnis” noch nicht als ein “persönliches menschliches Leben angesehen werden” könne.

Johannes Paul II. verweist auf Erkenntnisse der Genetik und fährt fort: “Im übrigen ist der Einsatz, der auf dem Spiel steht, so groß, daß unter dem Gesichtspunkt der moralischen Verpflichtung schon die bloße Wahrscheinlichkeit, eine menschliche Person vor sich zu haben, genügen würde, um das strikteste Verbot jedes Eingriffs zu rechtfertigen, der zur Tötung des menschlichen Embryos vorgenommen wird. Eben deshalb hat die Kirche jenseits der wissenschaftlichen Auseinandersetzungen und selbst der philosophischen Aussagen, auf die sich das Lehramt nicht ausdrücklich eingelassen hat, stets gelehrt und lehrt noch immer, daß der Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz an jene unbedingte Achtung zu gewährleisten ist, die dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Ganzheit und Einheit moralisch geschuldet wird: ‘Ein menschliches Geschöpf ist von seiner Empfängnis an als Person zu achten und zu behandeln, und deshalb sind ihm von jenem Augenblick an die Rechte einer Person zuzuerkennen, als deren erstes das unverletzliche Recht auf Leben angesehen wird, dessen sich jedwedes unschuldige menschliche Geschöpf erfreut’.”

Das menschliche Leben ist in jedem Augenblick der Existenz heilig und unantastbar. Der Mensch ist Gottes Eigentum.

Johannes Paul II. verweist auf den Zusammenhang zwischen Abtreibung und Exkommunikation: “Die Exkommunikation trifft alle, die diese Straftat in Kenntnis der Strafe begehen, somit auch jene Mittäter, ohne deren Handeln sie nicht begangen worden wäre. Mit dieser erneut bestätigten Sanktion stellt die Kirche diese Straftat als eines der schwersten und gefährlichsten Verbrechen hin und spornt so den, der sie begeht, an, rasch auf den Weg der Umkehr zurückzufinden. Denn in der Kirche hat die Strafe der Exkommunikation den Zweck, die Schwere einer bestimmten Sünde voll bewußt zu machen und somit eine entsprechende Umkehr und Reue zu begünstigen.”

Diese Lehre habe auch Paul VI. für unveränderlich erklärt: “Mit der Autorität, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern übertragen hat, erkläre ich deshalb in Gemeinschaft mit den Bischöfen — die mehrfach die Abtreibung verurteilt und, obwohl sie über die Welt verstreut sind, bei der eingangs erwähnten Konsultation dieser Lehre einhellig zugestimmt haben – daß die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer ein schweres sittliches Vergehen darstellt, nämlich die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen Menschen. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt.”

Weiterhin bekräftigt Johannes Paul II. energisch: “Kein Umstand, kein Zweck, kein Gesetz wird jemals eine Handlung für die Welt statthaft machen können, die in sich unerlaubt ist, weil sie dem Gesetz Gottes widerspricht, das jedem Menschen ins Herz geschrieben, mit Hilfe der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet worden ist.”

Mit großer Klarheit hat sich Johannes Paul II. kraftvoll zum unbedingten Schutz des Lebens und damit zur Unantastbarkeit der Würde des Menschen bekannt. Darin kann er uns heute Vorbild und Beispiel sein.

Hinweis: Meinungsbeiträge wie dieser spiegeln die Ansichten der jeweiligen Gast-Autoren wider, nicht notwendigerweise jene der Redaktion von CNA Deutsch.

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Thorsten Paprotny
Evangelium Vitae
Betrachtungen zur katholischen Morallehre
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