Der einflussreiche Sekretär
Man hört oft, das Zweite Vatikanische Konzil und seine Umsetzung sei von den Männern hinter den Kulissen bestimmt worden
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Hannibal Ante Portas
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Die liturgische Bewegung von Dom Gueranger bis Annibale Bugnini
Dirk Weisbrod, 8. November 2022
Man hört oft, das Zweite Vatikanische Konzil und seine Umsetzung sei von den Männern hinter den Kulissen bestimmt worden. Diese Aussage trifft vielleicht auf keinen so sehr zu wie auf Annibale Bugnini. Bugnini, der den Text von “Sacrosanctum concilium” entscheidend mitbestimmte und dann als Sekretär des “Consiliums” und später der Gottesdienstkongregation die Liturgiereform Pauls VI. durchführte, drückte damit der nachkonziliaren Zeit den vielleicht sichtbarsten Stempel auf.
Reformer oder Zerstörer?
Die Aufregung um das Moto Proprio “Traditionis custodes” vom Juli 2021 offenbart, dass die liturgische Frage bis heute eine schwärende Wunde am Leib der Kirche ist. Wohl auch deswegen evoziert der Name “Bugnini” immer noch heftigste Reaktionen: War er Reformer oder Zerstörer der Liturgie? Fast scheint es, als habe Bugnini diese Frage und mögliche Antworten gefürchtet. Er blieb lieber im Hintergrund und sein Wirken ist von Anfang an widersprüchlich.
Nur ein Beispiel: Als Bugnini 1938 mit nur 36 Jahren zum Leiter des “Convitto Leoniano” ernannte wurde, das in Rom studierende Priester beherbergte, erließ er für sie strenge Regeln, die mehr an einen Orden und eine Priestergemeinschaft erinnerten und einer besonders traditionellen Sichtweise folgten – mit täglichem Meditieren, Silentium bei Tisch, Rosenkranzgebet und Exerzitien. Zugleich führte er als Seelsorger in einer ärmlichen römischen Vorortgemeinde Liturgieexperimente durch: Während er selbst die Messe zelebrierte, übte ein Katechist mit den anwesenden Gläubigen Paraphrasen des Messtextes in italienischer Sprache ein.
Ziel war Glaubensweitergabe
Ziel – so Bugnini – sei die Glaubensweitergabe gewesen. Insbesondere den Kindern wollte er den Reichtum der Messe fruchtbarer näherbringen. “Participatio actuosa, die “tätige Teilnahme” der Gläubigen, war das hier verwendete Schlagwort der “liturgischen Bewegung”. Es sollte auch zur Rechtfertigung der Liturgiereform Pauls VI. herangezogen werden.
Die Sorge um die Weitergabe des Glaubens war der vielleicht authentischste Rechtfertigungsgrund des 1972 zum Erzbischof ernannten Bugnini – denn sie war das besondere Charisma seiner Ordensgemeinschaft: der Vinzentiner. Als er 1924 in das Noviziat des Ordens in der Via Pompeo Magno in Rom eintrat, fand er dort auch die Redaktion einer der führenden Liturgiezeitschriften vor, der “Ephemerides liturgicae”, und half sehr bald schon in der Redaktion mit einfachen Arbeiten aus.
25 Jahre an den Weichen der liturgischen Reformen
Gerade zu dieser Zeit wandelte sich die Zeitschrift zu einem Sprachrohr der „neuen liturgischen Bewegung“, die nun – ganz im Sinne der Glaubensweitergabe – zu einem wichtigen Betätigungsfeld der römischen Vinzentiner wurde, allen voran Annibale Bugnini. 1946 wurde er schließlich Schriftleiter der “Ephimerides” und zu einem Netzwerker für die Liturgiereform, der seine Arme überallhin ausstreckte, diplomatisch geschickt und unermüdlich arbeitend. Bugnini hatte während seiner Tätigkeit als Konviktsdirektor viele junge Priester kennengelernt, die nun in der Kurie arbeiteten. Diese Kontakte nutzte er.
1948 berief ihn Pius XII. zum Sekretär einer geschaffenen Kommission, die zwischen 1951 und 1955 die Liturgie der Karwoche und der Osternacht reformierte. Sekretär der verschiedenen Häutungen dieser und anderer Liturgiekommissionen blieb er bis zu seiner Entmachtung 1975 mit einer kurzen Unterbrechung 1962 bis 1964 und damit bis zum Abschluss der Liturgiereform. Und wer die Kurie kennt, weiß: Es sind die Sekretäre, die das Steuer in der Hand haben.
Über das Ziel hinausgeschossen?
An dieser Stelle erhebt sich die bis heute unbeantwortete Frage: Schoss Bugnini in seiner Sorge um die Weitergabe des Glaubens eigenmächtig und unter Ausnutzung seiner zentralen Stellung als Sekretär über das gesteckte Ziel von “Sacrosanctum concilium” hinaus oder verrichtete er sein Werk in Übereinstimmung und mit dem Willen Pauls VI. Immerhin betraf die Reform nicht nur das Messbuch mit der spektakulären Neuerung der Zelebrationsrichtung “versus populum”, der Einführung der Volkssprache oder den gravierenden Eingriffen in den Text, sondern alle liturgischen Bücher.
Sie sollte, so Bugnini, sogar das Rosenkranzgebets umfassen, dessen hergebrachte Form dann nur noch eine unter mehreren möglichen gewesen wäre. Und selbst zu dieser hätte dann der Gläubige sich noch eigene Geheimnisse ausdenken dürfen. Das aber war für Paul VI. zu viel des Guten, der großen Widerstand unter den Gläubigen fürchtete.
Bugnini entfachte Wirbel zwischen Papstappartement und Consilium
Bugnini behauptete in seiner tausendseitigen Rechtfertigungsschrift “La Riforma liturgica”, Paul VI. “hat alles gesehen, hat alles verfolgt, hat alles geprüft, hat alles gebilligt”. Viele Abendstunden habe er mit dem Papst verbracht und die Aktenbündel studiert. Paul VI. habe alles Zeile für Zeile, Wort für Wort gelesen.
Andere, wie Pater Louis Bouyer, der selbst Mitglied der Liturgiekommission gewesen ist, sprechen von dem “verachtenswerten” Bugnini, dem “Gauner”, der zwischen Papstappartement und Consilium einen Riesenwirbel entfachte, mit dem Ziel, die Reformen schnell und ohne allzu großen Widerstand abzuschließen.
Widerstand gab es reichlich
Denn Widerstand gab es selbst unter den Reformern reichlich – etwa unter anderem gegen die Kalenderreform, das neue Offertorium oder gegen die Totenliturgie. Diesen habe Bugnini aber mit der Bemerkung: “Der Heilige Vater will es!” abgewürgt. Das “Consilium” fügte sich.
In seinen Memoiren berichtet Bouyer auch, dass er selbst Gelegenheit hatte, mit dem Montini-Papst über die Reform zu sprechen. Dieser fragte Bouyer: “Aber warum denn haben sie auf dieser Reform bestanden?” (…) Bouyer antwortete: “… ganz einfach, weil Bugnini uns sagte, dass Sie es unbedingt so wollten…” Paul VI. reagierte sofort: “Ist das möglich? Zu mir sagte er, dass sie alle in dieser Hinsicht einer Meinung waren.”
Es bleibt das Rätselraten um seine Entmachtung
Was ist Wahrheit? Die offene Frage des Pontius Pilatus gilt nicht nur hinsichtlich des wahren Antreibers der Liturgiereform, sondern auch hinsichtlich der Entmachtung Bugninis als Sekretär der Gottesdienstkongregation im Juni 1975. Fühlte sich Paul VI. hintergangen? Hatte man Bugnini als Freimaurer denunziert? Wollte Paul VI. einfach einen Schlussstrich unter die Reformen ziehen? Fakt ist: Bugninis römische Karriere war beendet. Er wurde als Pronuntius in den Iran versetzt!
Anfang der achtziger Jahre erkrankte er an Magenkrebs und verstarb mit 70 Jahren am 3. Juli 1982 in einer römischen Klinik. Die Tatsache, dass er davor noch seine zwei Rechtfertigungsschriften verfasste – neben der “Riforma liturgica” war das die erst 2012 veröffentlichte Autobiografie –, verweist zumindest auf ein gewisses Unbehagen des verbannten Erzbischofs an seinem Werk, zumal es unter jenen Gläubigen auf Widerstand traf, die den Bruch zwischen gewachsener und gemachter Liturgie spürten. Sein Vermächtnis wird auch wegen dieses Bruchs noch Generationen von Gläubigen beschäftigen.
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