UN-Bericht: Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in Tigray

Im Bürgerkrieg in Tigray haben laut einer internationalen Untersuchungskommission alle Beteiligten Verletzungen der Menschenrechte, des humanitären Rechts und des Flüchtlingsrechts begangen. Teilweise könne der Tatbestand von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt sein, hiess es in dem Bericht des UN-Menschenrechtsbüros und der äthiopischen Menschenrechtskommission, der am Mittwoch in Genf vorgestellt wurde.

Quelle
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UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet sprach von “extremer Brutalität” in dem Konflikt. Die Schwere der dokumentierten Vorfälle unterstreiche die Notwendigkeit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom Beginn der Kämpfe am 3. November 2020 bis zur Erklärung eines Waffenstillstands seitens der äthiopischen Regierung am 28. Juni. Die neuesten Entwicklungen sind nicht berücksichtigt.

Der Untersuchung zufolge verübten sowohl äthiopische Regierungstruppen als auch Separatisten der Region Tigray und eritreische Streitkräfte Angriffe auf Zivilisten und zivile Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Gebetsstätten. Auch werfen die Ermittler den Konfliktparteien aussergesetzliche Tötungen und Hinrichtungen sowie “verbreitete und systematische Angriffe gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen” vor. Weiter kam es demnach zu Folter und Misshandlungen, willkürlichen Verhaftungen, Plünderungen, sexueller Gewalt und Vertreibungen.

Zahlreiche Zeugenaussagen

Zu den Gräueltaten zählen die Tötung von über 200 Angehörigen des Volks der Amhara durch die junge tigrayische Miliz am 9. und 10. November 2020 in Mai Kadra und die Tötung von mehr als 100 Zivilisten durch die äthiopische Armee am 28. November 2020 in Aksum. Für den Bericht hatte das gemeinsame Ermittlungsteam 269 Opfer und Zeugen interviewt sowie Vertreter von Regierungen und Behörden, internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und zivilen Einrichtungen befragt.

kna – cs, 3. November 2021

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